Année politique Suisse 2008 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport
 
Suchtmittel
Das vom BAG im Auftrag des Bundesrates erarbeitete Nationale Programm gegen Alkohol stiess in der Anhörung auf Widerstand. Das Programm wollte den problematischen Alkoholkonsum und besonders das „Rauschtrinken“ bei Jugendlichen reduzieren und so Folgeerkrankungen, Unfälle und Gewalttaten eindämmen. Aufsehen erregte namentlich die im Programm aufgeführte Absicht, den Verkauf alkoholischer Getränke im Detailhandel zwischen 21 und 7 Uhr früh zu verbieten. Von den politischen Parteien stellte sich einzig die SP hinter das Programm. SVP, CVP und FDP lehnten das Programm ab, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen [43].
Auch wenn Veranstaltungen wie beispielsweise das „Botellón“ (öffentliches Massenbesäufnis), welches 2008 zum ersten Mal auch in der Schweiz durchgeführt wurde, ein anderes Bild zeichnen, scheint der Trend der vergangenen Jahre, dass immer mehr Schweizer Jugendliche immer häufiger zu Alkohol, Zigaretten und Cannabis greifen, vorerst gestoppt. Dies ist das Resultat einer Studie der Fachstelle für Alkohol- und Drogenprobleme. Die Zahl der Rauschtrinker sei aber immer noch bedenklich hoch. Der Konsum nahm zwar im Vergleich zum Jahre 2003 ab, lag aber immer noch deutlich höher als in den 80er und 90er Jahren [44].
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Tabak
Im Ständerat war das Eintreten auf das im Vorjahr vom Nationalrat beschlossene Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen unbestritten. Die Kommission verhehlte aber nicht, dass sich die Begeisterung für das neue Gesetz in Grenzen hielt. Dem Wunsch der Bevölkerungsmehrheit nach einem rigorosen Nichtraucherschutz würde gemäss der Kommission des Ständerates erst mit einer Verschärfung des Vorschlages des Nationalrates im Bereich der bedienten Fumoirs, der eingeschränkten Zulassung von Raucherbetrieben und der Ermöglichung von strengeren kantonalen Vorschriften Rechnung getragen. Bei der Frage der Fumoirs standen sich drei Vorschläge gegenüber. Eine Kommissionsminderheit Gutzwiller (fdp, ZH) wollte dem Bundesrat folgen und nur unbediente Raucherräume zulassen. Eine weitere Kommissionsminderheit David (cvp, SG) schlug vor, bediente Raucherräume ausnahmsweise zu ermöglichen, wenn die dort Beschäftigten dem ausdrücklich zustimmen. Die Kommissionsmehrheit hingegen verlangte ebenfalls das Einverständnis der Angestellten, wollte diese Raucherräume aber in allen Wirtschaftsbereichen ermöglichen und nicht nur in Restaurant- und Hotelbetrieben. Mit 22 zu 18 Stimmen obsiegte der Vorschlag David. Bei der Frage der Zulassung von Raucherbetrieben hatte der Nationalrat im Gastgewerbe solche Betriebe ausnahmsweise ermöglichen wollen, wenn eine Unterteilung der Räume für Raucher und Nichtraucher "nicht möglich oder unzumutbar" sei. Die Kommissionsmehrheit des Ständerates schlug vor, den Begriff "unzumutbar" zu streichen und eine Kommissionsminderheit Forster-Vannini (fdp, SG) wollte generell keine Raucherbetriebe zulassen und bekam mit 23 zu 16 Stimmen Zustimmung aus dem Ständerat. Dieser folgte zudem seiner Kommission, indem er im Gesetz explizit erwähnen wollte, dass die Kantone strengere Vorschriften beschliessen können. In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer die Vorlage mit 25 zu 9 Stimmen an [45].
In der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat in der Frage der Raucherbetriebe an seiner früheren Fassung fest, wonach diese bewilligt werden, wenn eine Trennung in Raucher- und Nichtraucherräume nicht möglich oder zumutbar ist. Weiter hielt der Nationalrat an abgetrennten Raucherräumen für alle Wirtschaftsbereiche fest, kam aber dem Ständerat insofern entgegen, als dass das Personal in diesen Fumoirs nur dann zur Arbeit herangezogen werden kann, wenn die Beschäftigten via Arbeitsvertrag ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Eine rot-grüne Minderheit wehrte sich zwar gegen die Anträge der Kommission, konnte sich jedoch auch nach einer längeren, emotional geführten Debatte nicht durchsetzen. Den vom Ständerat hinzugefügten Artikel, wonach die Kantone beim Nichtraucherschutz strengere Vorschriften erlassen können, akzeptierte der Nationalrat mit 100 zu 82 Stimmen. Ferner stimmte er einer zweijährigen Übergangsfrist für die Umsetzung des Rauchverbotes zu. Der Ständerat hielt daran fest, dass bediente Fumoirs nur im Bereich der Restaurants und Hotels zulässig sind. Er beharrte auch auf dem Verbot von reinen Raucherbetrieben. Die Übergangsfrist wollte der Ständerat nicht festlegen und es dem Bundesrat überlassen, das Inkrafttreten zu bestimmen. Der Nationalrat folgte bei der Frage der bedienten Fumoirs dem Ständerat. In Sachen reine Raucherbetriebe entschied sich der Nationalrat sehr knapp, mit 89 zu 88 Stimmen, für die Zulassung dieser Betriebe. Bei der Frage der Übergangsfrist schwenkte der Nationalrat auf die Position des Ständerates ein. In der letzten Runde der Differenzbereinigung beschloss der Ständerat mit dem Stichentscheid des Präsidenten, einen Kompromiss in Bezug auf die Frage der Raucherlokale und schlug vor, diese bis zu einer Gesamtfläche von 80 Quadratmetern zu erlauben [46].
Die daraufhin notwendig gewordene Einigungskonferenz beantragte mit 17 zu 9 Stimmen den Vorschlag des Ständerates zu übernehmen, was von beiden Kammern gutgeheissen wurde. In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz mit 105 zu 61 Stimmen an und der Ständerat mit 31 zu 9 Stimmen. Die Opposition kam von linker Seite, der das Gesetz zu wenig weit ging [47].
Ungeachtet der Diskussion um ein nationales Rauchverbot, schritt der Prozess in den Kantonen weiter voran. Nach den Kantonen Tessin, Solothurn, Graubünden und Appenzell-Ausserrhoden verbot Genf als fünfter und erster Kanton in der Romandie das Rauchen in öffentlichen Räumen. Fast 80% der Stimmenden hiessen die Volksinitiative „Passivrauchen und Gesundheit“ gut. Das Rauchverbot im Kanton Genf geht weiter als in den anderen Kantonen, da es auch abgetrennte Raucherräume untersagt. In Restaurants, Bars, Diskotheken und der Verwaltung darf künftig nicht mehr geraucht werden. Eine Konzession musste den Rauchern auf Weisung des Bundesgerichts gemacht werden und betrifft die Pflegeanstalten und Gefängnisse, wo das Rauchen in gewissen Räumen zugelassen wird [48].
Ein viel knapperes Ergebnis erzielte der Kanton Basel-Stadt, wo die Befürworter eines weitgehenden Rauchverbotes mit nur 2874 Stimmen Vorsprung siegten. Erlaubt sind hier nur unbediente Fumoirs. Etwas eindeutiger war das Ergebnis im Kanton Zürich, wo 56,6% der Stimmenden die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ guthiessen. Hier sind abgetrennte Raucherräume ebenfalls erlaubt. Ein Gegenvorschlag des Kantonsrats, der Restaurants mit höchstens 35 Plätzen vom Verbot ausnehmen wollte, lehnte die Zürcher Stimmbevölkerung ab. Eine Niederlage mussten die Befürworter des Nichtraucherschutzes im Kanton Nidwalden hinnehmen. Hier sagte die Stimmbevölkerung zwar Ja zu einem Rauchverbot in öffentlichen Räumen, Gaststätten sind aber davon ausgenommen. Sie müssen lediglich deklarieren, ob Rauchen erlaubt ist oder nicht [49].
In einer dritten Abstimmungswelle nahmen auch die Kantone Waadt, Freiburg und Wallis ein Rauchverbot an. Im Kanton Wallis gilt ab 2009 in allen geschlossenen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Räumen ein Rauchverbot. Das Rauchverbot wurde im kantonalen Gesundheitsgesetz klar mit 75,7% verankert. Unbediente Raucherräume in Restaurants sind jedoch erlaubt. In den Kantonen Freiburg und Waadt setzte sich mit 63% resp. 69% Zustimmung ebenfalls der Gegenvorschlag der Behörden durch, der den Gastgewerbebetrieben unbediente Fumoirs erlaubt [50].
Die zunehmenden Rauchverbote schienen auf den Raucheranteil der Schweizer Bevölkerung keinen Einfluss zu haben. Dieser verharrte gemäss einer Umfrage des BAG zum Tabakkonsum in der Schweiz bei 29%. Der Raucheranteil war zwischen den Jahren 2001 und 2007 von 33 auf 29% gesunken, zwischen 2006 und 2007 stagnierte er jedoch. Es rauchten nach wie vor mehr Männer (33%) als Frauen (24%). Am höchsten blieb der Raucheranteil in der Altersklasse der 20 bis 24-Jährigen. Die Zahl derjenigen, die mit dem Rauchen aufhören wollten, war mit 54% nach wie vor hoch [51].
Eine parlamentarische Initiative Huguenin (pda, VD) verlangte ein gesamtschweizerisches Verbot der Tabakwerbung und des Verkaufs von Tabakprodukten an Jugendliche unter 18 Jahren. Ziel der Initiative war es, mit diesen Gesetzesänderungen die Voraussetzungen zu erfüllen, um möglichst bald das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs ratifizieren zu können. Die SGK des Nationalrates verlangte mit 11 zu 7 Stimmen der Initiative keine Folge zu leisten. Aus Sicht der bürgerlichen Kommissionsmehrheit bestand kein Grund, die Initiative anzunehmen, da ihre Umsetzung vom Bundesrat bereits initiiert worden war. Der Nationalrat folgte der Kommissionsmehrheit und lehnte die parlamentarische Initiative mit 63 zu 90 Stimmen ab [52].
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Illegale Drogen
Die im Jahr 2006 eingereichte Volksinitiative „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“ („Hanfinitiative“) war im Vorjahr von Bundesrat und Nationalrat zur Ablehnung empfohlen worden. Im Ständerat sah die Situation etwas anders aus. Die Kommission wies zunächst darauf hin, dass sich der Rat bereits 2001 für eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums ausgesprochen hatte, man war damals jedoch am Widerstand des Nationalrates gescheitert. Die Kommissionsmehrheit lehnte die aktuelle Hanf-Initiative zwar ab, weil eine Verharmlosung des Hanfkonsums und ein falsches Signal für die Suchtbekämpfung befürchtet wurde. Die Kommission wollte jedoch eine parlamentarische Initiative im Sinne eines Gegenvorschlages ausarbeiten, welche den straffreien Cannabiskonsum für Erwachsene erlauben würde. Wiederum kam ihr aber der Nationalrat in die Quere, dessen Kommission die notwendige Zustimmung für eine solche Initiative verweigerte. Dies sorgte für einigen Ärger im Ständerat, welcher dem Nationalrat unter anderem eine "eklatante Arbeitsverweigerung" vorwarf. Vertreter aller Parteien zeigten in der Ständeratsdebatte Verständnis für das Volksbegehren. Dennoch empfahl der Ständerat mit 18 zu 16 Stimmen die Ablehnung der Volksinitiative [53].
Am 30. November stimmte das Volk mit einer Mehrheit von 63,3% gegen die Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“. Für einmal war die Parolenkonstellation im Vorfeld sehr komplex und entsprach nicht dem klassischen ideologischen Konfliktmuster. Die beiden grossen Parteien SP und FDP sowie die CSP, PdA, GP und GLP unterstützten die Initiative. Sie taten dies allerdings alles andere als geschlossen. Vor allem bei der FDP wichen etliche kantonale Sektionen von der Parole der Mutterpartei ab. Die Befürworter argumentierten vor allem damit, dass der Hanfkonsum in der Schweiz seit Jahren zunehme, was zeige, dass die bisherigen repressiven Massnahmen gescheitert seien. Mit einer Entkriminalisierung bestehe die Möglichkeit, dass der „Reiz des Verbotenen“ wegfalle. Uneinig waren sich die Befürworter und die Gegner der Initiative vor allem in der Frage, ob der Konsum von Cannabis schädlich sei oder nicht, da es keine eindeutigen Studien zu diesem Thema gibt, bzw. die Zusammenhänge zwischen Cannabis-Konsum und psychischen Erkrankungen nicht eindeutig geklärt sind. Zu den Gegnern der Initiative gehörten unter anderem die CVP, die SVP, die EVP, die LP und die kleinen Rechtsparteien. Auch das Lager der Gegner war sich nicht geschlossen einig. Insbesondere bei der CVP gab es vier kantonale Sektionen (ZH, SO, BS, BL), die eine Ja-Parole herausgegeben hatten. Die Gegner der Initiative argumentierten vor allem damit, dass die Annahme der Initiative ein „schlechtes Signal an die Jugend“ sende und die Quasi-Legalisierung zu einer Zunahme des Probierkonsums führe .
Die Ablehnung fiel mit knapp zwei Dritteln Nein-Stimmen klar aus und war auch in den Kantonen unbestritten. Gesamtschweizerisch fand die Hanf-Initiative in keinem einzigen Kanton eine Mehrheit. Die Nein-Anteile lagen fast durchwegs zwischen 60 und 70%. In den Kantonen Wallis, Waadt und Neuenburg waren es mehr als 70% und in den städtischen Kantonen Zürich, Basel-Stadt und Schaffhausen etwas weniger als 60%. Die unüblichen Koalitionskonfigurationen im Vorfeld der Abstimmung wie auch die hohe Zahl abweichender Parolen seitens der kantonalen Parteien führten gemäss der Vox-Analyse dazu, dass die Parteianhängerschaften nur mässig parteikonform abstimmten. Einen wichtigen Einfluss auf das Ergebnis der Hanf-Initiative übten die Wertehaltungen aus. Ein Nein-Entscheid ging mehrheitlich mit autoritären Wertevorstellungen einher, während die Annahme der Vorlage mit antiautoritären Gesellschaftskonzeptionen korrelierte .
Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik“
Abstimmung vom 30. November 2008

Beteiligung: 47,3%
Ja: 846 985 (36,7%) / Stände: 0
Nein: 1 457 900 (63,3%) / Stände: 20 6/2

Parolen:
Ja: FDP (16*), SP (3*), CSP (1*), PdA, GP (1*), GLP (1*).
Nein: CVP (4*), SVP, LP (1*), EVP, SD, EDU, FP, Lega, BDP (1*); SGV, SBV.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
In der Differenzbereinigung zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes sorgte im Nationalrat die Formulierung des Zweckartikels erneut für Diskussionen. Als Entgegenkommen an den Nationalrat hatte die kleine Kammer deren einleitende Formulierung, wonach das Hauptziel der Drogenpolitik die Förderung der Abstinenz ist, übernommen. Gleichzeitig fügte sie aber den relativierenden Begriff „namentlich“ ein. Gegen einigen Widerstand folgte die grosse Kammer diesem Vorschlag. Beim Artikel zur Forschungsförderung schloss sich der Nationalrat ebenfalls dem Ständerat an und formulierte einen nicht abschliessenden Katalog der Forschungsinhalte. Bei der Liste der verbotenen Betäubungsmittel beschloss der Nationalrat diese zu belassen und Cannabis und Heroin weiterhin drinnen zu lassen. Dies allerdings mit einer Ausnahmeregelung, nach der es trotzdem möglich sein soll, die in der Liste enthaltenen Substanzen für medizinische Anwendungen zu nutzen.
Der Ständerat schloss sich daraufhin den Beschlüssen des Nationalrates an und nahm das Bundesgesetz in der Schlussabstimmung einstimmig an. Im Nationalrat erklärte die SVP-Fraktion die Ablehnung des Gesetzesentwurfs und drohte ebenso wie die EDU mit der Ergreifung des Referendums. Die grosse Kammer nahm das Bundesgesetz mit 114 zu 68 Stimmen an. Kurz darauf machten die beiden Parteien ihre Drohung wahr und reichten das Referendum ein .
Am 30. November stimmte das Volk über die Revision des Betäubungsmittelgesetzes ab. Die Verankerung der Vier-Säulen-Drogenpolitik im Gesetz wurde vom Volk mit 68,1% gutgeheissen. Ähnlich wie bei der Hanf-Initiative war auch hier die Parolenkonstellation im Vorfeld sehr komplex und verlief nicht nach einem klassischen ideologischen Konfliktmuster. Die grossen Parteien mit Ausnahme der SVP unterstützten die Vorlage. Zu den Gegnern der Vorlage zählten auch die LP und die Rechtsaussenparteien. Im Gegensatz zu der Hanf-Initiative gab es hier weniger abweichende Kantonalparteien. Einzig bei der FDP gaben die Kantone Thurgau, Waadt und Neuenburg die Nein-Parole heraus. Die Befürworter der Vorlage argumentierten vor allem damit, dass sich die Vier-Säulen-Politik des Bundes bewährt habe. Die rechtskonservativen Gegner der Vorlage begründeten ihren Entscheid damit, dass mit einer Verankerung die Drogenpolitik „weiter liberalisiert“ und der Abstinenz zu wenig Bedeutung geschenkt werde .
Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes wurde flächendeckend in allen Kantonen gutgeheissen. Die Ja-Mehrheiten lagen, mit Ausnahme des Kantons Waadt, überall bei über 60%. In acht Kantonen, darunter auch die vier städtisch geprägten Kantone Zürich, Basel-Stadt, Bern und Genf waren es sogar 70% und mehr, die sich für die Vorlage aussprachen. Für den Entscheid zum Betäubungsmittelgesetz waren die Wertehaltungen weniger wichtig als bei der Hanf-Initiative. Dafür spielte die Kenntnis der Vorlage eine entscheidende Rolle. Wer sich bei den entsprechenden Kontrollfragen sehr gut informiert zeigte, hiess die Gesetzesrevision zu fast 90% gut. Was die beiden Vorlagen ebenfalls unterschied, war der Anteil derjenigen, die nicht (mehr) imstande waren, ihren Entscheid zu begründen. Dieser war beim Betäubungsmittelgesetz deutlich höher als bei der Hanfinitiative .
Revision Betäubungsmittelgesetz
Abstimmung vom 30. November 2008

Beteiligung: 47,1%
Ja: 1 541 928 (68,1%)
Nein: 722 992 (31,9%)

Parolen:
Ja: FDP (3*), CVP, SP, EVP, CSP, PdA, GP, GLP, BDP; SBV, SGB, Travail.Suisse.
Nein: SVP, LP (1*), SD, EDU, FP, Lega; SGV.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
 
[43]Presse vom 22.1.08.
[44]Presse vom 2.7.08.
[45] AB SR, 2008, S. 24 ff. Siehe SPJ 2008, S. 221 f.
[46] AB NR, 2008, S. 873 ff. und 1169 ff.; AB SR, 2008, S. 593 ff. und 774 ff.
[47] AB NR, 2008, S. 1471 f. und 1572 f.; AB SR, 2008, S. 808 f. und 827.
[48]Presse vom 25.2. und 26.2.08.
[49]Presse vom 29.9. und 30.9.08.
[50]Presse vom 1.12.08.
[51]Presse vom 6.5.08.
[52] AB NR, 2008, S. 792 f.
[53] AB SR, 2008, S. 111 ff. Siehe SPJ 2007, S. 223.