Année politique Suisse 2008 : Politique sociale / Groupes sociaux
 
Allgemeine Fragen
Der Bundesrat beschloss, die Europaratskonvention gegen Menschenhandel zu unterzeichnen. Diese bekämpft alle Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene. Sie setzt rechtliche Standards im Strafrecht, in der Opferhilfe, im Ausländerrecht sowie im prozessualen und ausserprozessualen Zeugenschutz. Mit der Umsetzung der Konvention soll auch die Prävention gestärkt und somit die Nachfrage eingedämmt werden. Das Abkommen sieht in den Bereichen Opfer- und Zeugenschutz verbindlichere Bestimmungen sowie einen unabhängigen Überwachungsmechanismus vor, der die Umsetzung gewährleisten soll. Es geht damit weiter als das UNO-Protokoll zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels (sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, Organentnahme), das von der Schweiz bereits im Jahr 2006 ratifiziert worden ist. Die schweizerische Rechtsordnung steht mit dem Inhalt des Übereinkommens weitgehend in Einklang. Anpassungsbedarf besteht beim ausserprozessualen Zeugenschutz. Eine Anhörung bei den Kantonen hatte ergeben, dass diese die Unterzeichnung der Konvention befürworten und den nötigen Umsetzungsarbeiten positiv gegenüber stehen. Der Zeitpunkt der Ratifizierung der Konvention hängt von der Umsetzung einer Zeugenschutzregelung ab. Das EJPD wurde vom Bundesrat beauftragt, einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf zur gesetzlichen Regelung des ausserprozessualen Zeugenschutzes unter Einbezug der Kantone zu erarbeiten [1].
 
[1] Presse vom 3.7.08.