Année politique Suisse 2008 : Politique sociale / Groupes sociaux / Ausländerpolitik
Ende 2008 lebten 1,67 Mio Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz und damit
4,3% mehr als ein Jahr zuvor. Bei der Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölkerung wirkte sich das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU aus. So nahm die ausländische Wohnbevölkerung aus dem
EU/EFTA-Raum mit +6,8% deutlich stärker zu als jene aus Drittstaaten und stieg auf 1 026 495. Innerhalb der EU-Länder war die Zuwachsrate bei den zehn neuen vorwiegend osteuropäischen Mitgliedstaaten mit +16,7% (knapp 4000 Personen) am höchsten. Bei den Staatsangehörigen, die nicht aus dem EU/EFTA-Raum stammen, blieb die Zahl mit +0,4% fast auf Vorjahresniveau; wobei zu berücksichtigen ist, dass aus diesen Staaten besonders viele Personen eingebürgert worden sind, welche damit aus der Ausländerstatistik verschwinden. Diese Entwicklung entspricht der Zuwanderungspolitik des Bundesrats und dem Zulassungssystem im neuen Ausländergesetz, wonach aus Nicht-EU-Staaten nur noch besonders qualifizierte Erwerbstätige rekrutiert werden können. Mit 44,6% war die nicht kontingentierte Erwerbstätigkeit der häufigste Einwanderungsgrund vor dem Familiennachzug mit 31,1%. In absoluten Werten nahm 2008 die Zahl der Deutschen erneut am stärksten zu; dahinter folgten Portugal, Frankreich, Grossbritannien und Polen, welches mit 1608 Einwanderern das Gros aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten stellte. Rückläufig war demgegenüber der Stand der Bevölkerung aus denjenigen Staaten, aus denen die meisten Eingebürgerten stammen: Serbien (-7400) und in deutlich geringerem Ausmass auch Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Sri Lanka und Türkei. Den höchsten Anteil an der Bevölkerung haben die Ausländer im Kanton Genf (35,1%), den niedrigsten im Kanton Uri (9,1%). Mit 45 287 Personen lag die Zahl der Einbürgerungen knapp über jener des Vorjahres, wobei die Serben erneut den grössten Anteil ausmachten
[6].
[6] Presse vom 22.5.09. Siehe
SPJ 2007, S. 245. Zu den Einbürgerungen siehe auch oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht).