Année politique Suisse 2008 : Politique sociale / Groupes sociaux / Ausländerpolitik
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Zulassung
Der Bundesrat will gezielter gegen Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz vorgehen. Die geplanten Gesetzesänderungen verpflichten zum einen die ausländischen Brautleute, vor ihrer Heirat ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachzuweisen. Zum anderen ist vorgesehen, dass die Zivilstandsämter Zugriff auf das Zentrale Migrationssystem (ZEMIS) erhalten und dass sie der zuständigen Migrationsbehörde die Identität der Brautleute mitteilen, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten. Die neuen Bestimmungen sollen sinngemäss auch für Männer und Frauen gelten, die eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eintragen lassen wollen. Nach Ansicht des Bundesrates kann mit diesen Massnahmen die unterschiedliche Praxis in den einzelnen Kantonen vereinheitlicht werden [7].
Eine parlamentarische Initiative Heer (svp, ZH), die im Fall des Familiennachzugs aus „problematischen“ Ländern zusätzlich zu Zivilstandsakten zwingend DNA-Profile zur Feststellung von Abstammung und Identität verlangen wollte, wurde vom Nationalrat mit 117 zu 51 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit machte geltend, derartige Tests seien im Zweifelsfall bereits mit dem neuen Ausländergesetz möglich; obligatorische Untersuchungen ohne hinreichenden Verdacht auf Vorliegen irgendeines Straftatbestandes verstiessen gegen das verfassungsmässige Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre und würden wohl auch die Europäische Menschenrechtskonvention verletzen. Die Beschränkung des obligatorischen Tests auf die so genannten Problemländer würde überdies eine rechtsungleiche Behandlung bewirken [8].
Zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten Bulgarien und Rumänien siehe oben, Teil I, 2 (Europe: UE). Zum Ansinnen der SVP, die Kriterien für eine Einbürgerung zu verschärfen, sowie zu der vom Volk abgelehnten Einbürgerungsinitiative der SVP siehe oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht).
 
[7] Presse vom 15.3.08. ZEMIS, die integrierte Datenerfassung von Ausländern und Asylsuchenden trat Anfang März in Kraft und soll die Zusammenarbeit zwischen den Behörden sowie zwischen Bund und Kantonen erleichtern (Presse vom 5.3.08).
[8] AB NR, 2008, S. 1351 ff. Mit Ausnahme der SVP lehnten alle Parteien die pa.Iv. ab, einzig bei der FDP gab es zwei Befürworter: Müller (SG) und Theiler (LU).