Année politique Suisse 2008 : Politique sociale / Groupes sociaux / Flüchtlingspolitik
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Gesetzgebung
Bei der Fortsetzung der Differenzbereinigung beim Zwangsanwendungsgesetz hielt der Nationalrat in der Frühjahrssession mit 92 zu 85 Stimmen am Einsatz des Tasers fest, obgleich Bundesrätin Widmer-Schlumpf davor warnte, durch diesen Entscheid zu einem in diesem Zusammenhang eigentlich unwichtigen Punkt könnte das gesamte dringend notwendige Gesetz gefährdet werden. Da damit eine Pattsituation entstanden war, musste sich die Einigungskonferenz für die eine oder andere Variante aussprechen. Mit 19 zu 17 Stimmen folgte sie dem Nationalrat; ein Antrag, die Verwendung des Tasers zumindest stark einzuschränken, unterlag mit 14 zu 11 Stimmen. Gegen den Widerstand der SP-Vertreter, die für eine Ablehnung des Gesetzes plädierten, gab der Ständerat nach und votierte mit 26 zu 13 Stimmen für den Beschluss der Einigungskonferenz. Bundesrätin Widmer-Schlumpf versuchte die Gegner des Entwurfs dadurch zu besänftigen, dass sie versprach, der Bundesrat werde in der entsprechenden Verordnung die Verwendung des Tasers nur sehr zurückhaltend gestatten. Im Nationalrat machten beide Seiten noch einmal ihre Argumente geltend; das links-grüne Lager beantragte erfolglos die Ablehnung der Vorlage. Im Ständerat passierte das Gesetz in der Schlussabstimmung mit 26 zu 9 Stimmen bei 7 Enthaltungen, im Nationalrat mit 123 zu 61 bei 10 Enthaltungen. Vorher hatte Leuenberger (gp, GE) noch einmal aufgerufen, dem durch die Einfügung des Tasers pervertierten Gesetz die Gefolgschaft zu verweigern; Meyer-Kälin (cvp, FR), eine entschiedene Gegnerin des Tasers, appellierte im Gegensatz dazu, trotzdem dem Gesetz zuzustimmen, da es eine längst überfällige Regelung der bei Zwangsausschaffungen zulässigen Mittel bringe [15].
Ständerat Marty (fdp, TI), der sich vehement gegen die Aufnahme des auswirkungsmässig noch kaum evaluierten Tasers in dieses Gesetz gewehrt hatte, reichte daraufhin ein Postulat ein, das den Bundesrat ersucht, einen diesbezüglichen Bericht zu erstellen. Nachdem Bundesrätin Widmer-Schlumpf zugesichert hatte, dass diese Überprüfung im Verordnungsentwurf bereits vorgesehen sei, wurde das Postulat diskussionslos verabschiedet [16].
 
[15] AB NR, 2008, S. 119 ff., 366 ff. und 482 f.; AB SR, 2008, S. 174 ff. und 207; BBl, 2008, S. 2311 ff. Siehe SPJ 2007, S. 248 f.
[16] AB SR, 2008, S. 367 f. Zur Verordnung, welche einen restriktiven Einsatz des Tasers sowie einen Evaluationsbericht vorsieht, siehe Presse vom 13.11.08.