Année politique Suisse 2008 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises
Kirchen
Die
Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ wurde im Sommer mit 113 540 gültigen Unterschriften eingereicht. Nur wenig später veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft, worin er das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfahl. Es gefährdet seiner Ansicht nach den religiösen Frieden, schadet dem Ansehen des Landes und erhöht das Risiko, dass die Schweiz ins Visier gewaltbereiter Extremisten gerät. Er erachtet die Initiative aber als gültig, obwohl sie nicht mit international garantierten Menschenrechten wie der Religionsfreiheit und dem Diskriminierungsverbot vereinbar ist
[12].
Das
Kopftuchtragen
einer muslimischen Frau rechtfertigt keine Verweigerung einer Einbürgerung. Zu diesem Grundsatzurteil kam das Bundesgericht im Fall von zwei Beschwerden. Das Tragen eines Kopftuches als religiöses Bekenntnis sei durch die verfassungsrechtliche Verankerung der Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt. Wenn keine anderen Gründe gegen eine Einbürgerung sprächen, beispielsweise eine mangelnde Beherrschung einer Landessprache, verletze eine verweigerte Einbürgerung das Diskriminierungsverbot der Verfassung
[13].
[12]
BBl, 2008, S. 6851 f. (Zustandekommen) und 7603 ff. (BR);
Bund und
TA, 30.7.08 (Zustandekommen);
Blick und
NZZ, 28.8.08 (BR). Siehe
SPJ 2007, S. 281.
[13]
BaZ,
BZ und
SGT, 6.3.08.
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