Année politique Suisse 2009 : / La législation dans les cantons / 6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
AARGAU: 1) Bildungskleeblatt. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet, dabei wird am Modell der dreigliedrigen Oberstufe festgehalten. Auf Antrag der SVP beschliesst der Rat mit grosser Mehrheit das Behördenreferendum. In der Volksabstimmung vom 17.5. werden alle fünf Einzelvorlagen abgelehnt: Die Verfassungsänderung zur Eingangsstufe mit einem Nein-Stimmenanteil von 65,1%, die Gesetzesänderung zur Eingangsstufe mit einem Nein-Stimmenanteil von 58,7%, die Gesetzesänderung zur Harmonisierung der Schulstrukturen mit einem Nein-Stimmenanteil von 58,6%, die Gesetzesänderung zu den Tagesstrukturen mit einem Nein-Stimmenanteil von 52,2%, die Gesetzesänderung zur Lektionenzuteilung nach Sozialindex mit einem Nein-Stimmenanteil von 56,4%; Stimmbeteiligung: 39,7% (AZ, 14.1., 18.5.; www.ag.ch; vgl. SPJ 2008, S. 295).
– 2) Volksinitiative für die Verankerung von obligatorischem Staatskundeunterricht in der Verfassung. Die Initianten fordern, dass Kinder und Jugendliche bis zur Erlangung des Stimmrechtsalters im Rahmen eines eigenständigen Schulfachs über die staatlichen Institutionen, das Recht, die Wirtschaft und die politischen Prozesse in Bund, Kantonen und Gemeinden unterrichtet werden. Das von der JFDP lancierte Volksbegehren wird eingereicht (AZ, 13.1., 16.12.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: 1) „Schulnoteninitiative“. Der Kantonsrat empfiehlt das Volksbegehren in 2. Lesung zur Ablehnung. In der Volksabstimmung vom 17.5. wird es mit 67,3% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 42,8% (SGT, 17.2.; NZZ, 18.5.; vgl. SPJ 2008, S. 295).
– 2) Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule (HarmoS). Der Beitritt wird vom Kantonsrat in 1. Lesung gutgeheissen (SGT, 9.6.).
APPENZELL INNERRHODEN: Änderung des Schulgesetzes. Mit der Revision werden die gesetzlichen Grundlagen für die Sonderschulung geschaffen, bei der für den Kanton als Folge des Neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen zusätzliche Verantwortlichkeiten bestehen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet (www.ai.ch).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Änderung des Bildungsgesetzes. Mit der Revision wird die familienergänzende Kinderbetreuung im Schulbereich ausgebaut: Für alle Eltern im Kanton sollen künftig freiwillig nutzbare Kinderbetreuungsangebote bereitgestellt werden. Die Vorlage wird vom Landrat verabschiedet (www.bl.ch).
– 3) „Schulgebühren-Initiative“. Die SP zieht das Volksbegehren zurück (www.bl.ch; vgl. SPJ 2008, S. 295).
BASEL-STADT: 1) Volksinitiative für ein unentgeltliches, flächendeckendes Tagesschulangebot. Das Volksbegehren wird eingereicht; der Grosse Rat erklärt es für rechtlich zulässig und überweist es dem Regierungsrat zur Berichterstattung (BaZ, 24.6.; www.bs.ch; vgl. SPJ 2008, S. 295).
– 2) Änderung des Schulgesetzes und des Tagesbetreuungsgesetzes. Mit der Revision wird das Projekt „mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten“ umgesetzt. Kinder die ungenügende Deutschkenntnisse haben, werden künftig ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt sprachlich gefördert. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (BaZ, 22.10.; www.bs.ch).
– 3) Volksinitiative „Ja zum Dialekt im Kindergarten“. Die Initianten fordern, dass im Kindergarten hauptsächlich Dialekt und nur in Sequenzen hochdeutsch gesprochen werden soll. Das von der Interessengemeinschaft „Dialäggt“ lancierte Volksbegehren wird eingereicht; der Grosse Rat erklärt es für rechtlich zulässig und überweist es dem Regierungsrat zur Berichterstattung (BaZ, 29.1., 18.4., 23.4., 19.8., 15.10., 12.11.).
– 4) Änderung des Volksschulgesetzes. Mit der Revision können Erziehungsberechtigte, die ihre Pflichten vernachlässigen, gebüsst werden. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (BaZ, 12.3.; www.bs.ch).
– 5) Änderung des Schulgesetzes. Mit der Revision können an der Weiterbildungsschule zeitlich unbefristet zwei Leistungszüge geführt werden. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (www.bs.ch).
BERN: Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule (HarmoS). Das Referendum der SVP kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 27.9. wird der Beitritt mit 51,5% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 38,7% (Bund, 3.1., 20.1., 20.2., 28.9.; www.be.ch; vgl. SPJ 2008, S. 296).
FRIBOURG : 1) Le 8 février, le corps électoral a approuvé par 71,8% de voix (participation : 48,7%) le décret allouant une contribution financière d’un montant de 60 millions de francs aux communes pour la mise en place d’une seconde année d’école enfantine conformément à la loi scolaire révisée en 2008. Soumis au référendum financier obligatoire, ce décret avait été approuvé par 84 voix, sans opposition ni abstention, par le Grand Conseil en septembre 2008 et, lors de la campagne, aucun parti ne s’y est opposé (Lib., 21.1 et 9.2). – 2) Le Forum des parents a décidé de lancer le référendum contre l’accord intercantonal d’harmonisation scolaire HarmoS. Le référendum a abouti au mois de mai (LT, 29.5) et la votation a été fixée au 7 mars 2010 (Lib., 20.8; cf. APS 2008, p. 296). – 3) Le Grand Conseil a approuvé, par 75 voix contre 0 et 6 abstentions, le projet de loi portant adhésion du Canton de Fribourg à l’accord intercantonal du 25 octobre 2007 sur la collaboration dans le domaine de la pédagogie spécialisée (Lib., 15 et 17.12).
GENEVE : 1) Le 17 mai, le corps électoral a approuvé par 74,5% des voix le contre-projet à l’initiative populaire « pour un cycle qui oriente » et rejeté celle-ci par 68% des suffrages (participation : 40,5%) (LT et TG, 18.5; ge.ch). – 2) Suite à cette votation, le comité à l’origine de l’initiative populaire « S’organiser contre l’échec scolaire et garantir une formation pour tous les jeunes » a décidé de retirer son texte (TG, 9.6).
GLARUS: Änderung der Kantonsverfassung und des Gesetzes über Schule und Bildung. Mit der Revision wird das Schulwesen auf die Schaffung der drei grossen Einheitsgemeinden vorbereitet. Ausserdem umfasst der geänderte Erlass Bestimmungen zur Umsetzung des neuen Sonderpädagogikkonzepts. Die Änderungen werden an der Landsgemeinde vom 3.5. gutgeheissen (www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: „Ethikinitiative“. Der Grosse Rat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung und heisst den Gegenvorschlag gut. In der Volksabstimmung vom 17.5. wird die Initiative mit einem Nein-Stimmenanteil von 69,2% verworfen und der Gegenvorschlag zur Änderung des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden („Modell 1 + 1“) mit 63,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 31,4% (BüZ, 11.2., 18.5.; www.gr.ch; vgl. SPJ 2008, S. 296).
LUZERN: 1) Volksinitiative „Musikschulen ins Volksschulbildungsgesetz“. Der Gegenvorschlag des Regierungsrats (Änderung des Volksschulbildungsgesetzes) wird vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet. Daraufhin ziehen die Initianten das Volksbegehren zurück (NLZ, 29.5.; www.lu.ch; vgl. SPJ 2008, S. 296).
– 2) Interkantonale Vereinbarung zum sonderpädagogischen Bereich. Der Beitritt wird vom Kantonsrat gutgeheissen (NLZ, 7.4.).
NIDWALDEN: Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule (HarmoS). In der Volksabstimmung vom 8.2. wird der Beitritt mit einem Nein-Stimmenanteil von 62,3% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 58,3% (NLZ, 9.2.; www.nw.ch; vgl. SPJ 2008, S. 296).
SANKT GALLEN: 1) Volksinitiative für eine freie Schulwahl auf der Oberstufe. Das von JFDP und „Elternlobby.ch“ lancierte Volksbegehren wird eingereicht (SGT, 29.5., 31.10., 2.11.).
– 2) Kantonsratsbeschluss über die Sanierung und Erweiterung der Kantonsschule Heerbrugg. In der Volksabstimmung vom 27.9. wird die Vorlage mit 72,3% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 42,2% (SGT, 28.9.; www.sg.ch).
SCHAFFHAUSEN: 1) Revision des Schulgesetzes. In der Volksabstimmung vom 8.2. wird die Vorlage mit einem Nein-Stimmenanteil von 71,9% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 68,2% (SN, 9.2.; vgl. SPJ 2008, S. 297).
– 2) Volksinitiative „Schaffhausen ohne HarmoS“. Die Initianten wollen den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule rückgängig machen. Das Volksbegehren wird eingereicht (SN, 9.12.; vgl. SPJ 2008, S. 297).
SOLOTHURN: 1) Gemeindeinitiative zu den Lehrerbesoldungen. Die Initianten fordern, dass der Kanton 55% (bis anhin 43,75% der Nettolohnkosten) und die Gemeinden 45% der Bruttolohnkosten der Volksschullehrer bezahlen. Die Gemeindeinitiative wird eingereicht (SZ, 11.6., 15.8., 2.9.).
– 2) Regelung der Schülertransporte (Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr). Mit der Revision übernimmt der Kanton die Kosten der Schülertransporte. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.so.ch).
THURGAU: 1) Volksinitiative für eine freie Schulwahl. Das Volksbegehren wird eingereicht; der Grosse Rat empfiehlt es zur Ablehnung (NZZ, 4.4.; SGT, 5.11.; vgl. SPJ 2008, S. 297).
– 2) Volksinitiative "Elternrechte stärken bei der Einschulung ihrer Kinder!". Die Initianten fordern, dass Eltern frei darüber entscheiden können, ob ihre Kinder mit vier oder fünf Jahren in den Kindergarten eintreten sollen. Das Volksbegehren wird von Eltern und Vertretern der SVP lanciert (www.tg.ch).
URI: 1) Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule (HarmoS). Der Beitritt wird vom Landrat gutgeheissen. In der Volksabstimmung vom 27.9. wird er mit einem Nein-Stimmenanteil von 68,9% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 48,9% (NLZ, 14.5.; NZZ, 28.9.; www.ur.ch).
– 2) Änderung des Schulgesetzes. Mit der Revision wird das Schulsystem den Voraussetzungen von HarmoS angepasst. Im Zentrum steht die Einführung eines obligatorischen zweijährigen Kindergartens. Die Vorlage wird vom Landrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 27.9. wird sie mit einem Nein-Stimmenanteil von 66,1% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 48,3% (NLZ, 14.5.; www.ur.ch).
– 3) Interkantonale Vereinbarung zum sonderpädagogischen Bereich. Der Beitritt wird vom Landrat gutgeheissen (www.ur.ch).
VALAIS : Le Grand Conseil a adopté en première lecture la loi sur le cycle d’orientation qui prévoit notamment la mise en place d’un système à niveaux dans tout le canton et l’exigence d’une note de 4,5 pour accéder au collège dès la deuxième année du cycle. Les députés ont confirmé ce premier vote en seconde lecture, par 94 voix contre 18 et 7 abstentions (NF, 9.2, 10.2, 12.2 et 11.9).
VAUD : Lors de la votation du 27 septembre, les citoyens vaudois ont accepté par 70,8% des voix (participation : 45,2%) l’introduction d’un nouvel article 63a dans la Constitution cantonale (école à journée continue) prévoyant la mise en place d’un accueil extrascolaire pour tous les écoliers du canton (vd.ch).
ZUG: Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule (HarmoS). Der Beitritt wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen. Das Referendum von SVP und JSVP kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 27.9. wird der Beitritt mit einem Nein-Stimmenanteil von 50,1% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 48,5% (NLZ, 27.2., 27.3., 3.6.; NZZ, 28.9.; www.zg.ch).
ZÜRICH: 1) Volksinitiative „Ja zur Mundart im Kindergarten“. Das Volksbegehren wird eingereicht (NZZ, 30.1.; vgl. SPJ 2008, S. 297).
– 2) Volksinitiative „für mehr Verkehrsbildung“. Der Gegenvorschlag des Regierungsrats nimmt das Anliegen der Qualitätssicherung auf, verzichtet aber auf weitergehende Änderungen an der bisher praktizierten Form des Unterrichts. Nachdem der Kantonsrat das Volksbegehren zur Ablehnung empfohlen und dem Gegenvorschlag zugestimmt hat, wird es von den Initianten zurückgezogen (NZZ, 20.10., 1.12.; vgl. SPJ 2008, S. 297).
– 3) Volksinitiative „für eine Weiterentwicklung der Kindergartenstufe“. Die Initianten fordern eine flexible Kindergartenzeit, mit dem Ziel, allen Kindern einen optimalen Start in die Primarschule zu ermöglichen. Nach ihren Vorstellungen soll der Eintritt in die Primarstufe erst erfolgen, wenn die Kindergarten-Lernziele erreicht sind. Das Volksbegehren wird vom Verein „Chance Volksschule“ lanciert (NZZ, 18.9.).
– 4) Gesetz über den Beitritt zum regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen. Die Vereinbarung regelt die Aufnahme von Auszubildenden und die Ausrichtung von Beiträgen im Bereich der Volksschule und der Mittelschulen sowie im Bereich der vom Bund nicht anerkannten tertiären Bildungsgänge. Die Vorlage wird vom Kantonsrat verabschiedet (www.zh.ch).
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