Année politique Suisse 2009 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique / Strafrecht
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Waffenrecht
Die 2007 lancierte Volksinitiative „für den Schutz vor Waffengewalt“ wurde im Februar eingereicht. Sie verlangt neben einem Verbot der privaten Aufbewahrung von militärischen Dienstwaffen insbesondere auch einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Besitz von privaten Waffen und ein zentrales Waffenregister. Der Bundesrat empfahl sie kurz vor Jahresende zur Ablehnung. Der geforderte Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis wäre seiner Ansicht nach schwierig zu kontrollieren und würde einen grossen administrativen Aufwand verursachen. Zudem fehlten bei verschiedenen davon betroffenen Gruppen von Waffenbesitzern (zum Beispiel Sammlern) objektive, leicht überprüfbare Kriterien für diesen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis. Bezüglich der Armeewaffen glaubt der Bundesrat mit seinen Vorschlägen im Rahmen einer Anpassung des Militärgesetzes sowie der zugehörenden Verordnungen die Anliegen der Initiative berücksichtigt zu haben. Schliesslich sprach er sich gegen ein nationales Waffenregister aus, da die kantonalen Dateien ausreichend seien [60].
Zumindest in der Frage des zentralen Waffenregisters erhielt die Volksinitiative auch im Nationalrat Unterstützung. Dieser überwies mit 92 zu 90 Stimmen eine Motion Lang (gp, ZG) für die Schaffung einer solchen nationalen Datenbank. Der Ständerat annullierte diesen Beschluss dann aber, indem er die Motion ablehnte. Die vom Grünen Müller (AG) verlangte Einführung eines Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises, wie dies auch die Volksinitiative vorsieht, blieb bereits in der grossen Kammer erfolglos: Der Nationalrat lehnte eine entsprechende Motion mit 110 zu 72 Stimmen ab [61].
Die vom Bundesrat beantragte Anpassung des Waffengesetzes an die Veränderung der EU-Waffenrichtlinie (Schengen-Besitzstand) erforderte keine wichtigen Änderungen. Als Erstrat stimmte der Ständerat ohne Gegenstimmen zu. Der mit grundsätzlicher Kritik an der Anpassung schweizerischer Gesetze an EU-Richtlinien begründete Nichteintretensantrag SVP im Nationalrat hatte keine Chance. Die grosse Kammer beschloss allerdings entgegen dem Antrag des Bundesrates zwei Bestimmungen, welche nach Ansicht der Kritiker nicht konform mit den EU-Vorgaben sind. Es handelt sich dabei um eine Lockerung der Vorschriften für die Ausleihe von Sportwaffen und um die Registrierungsvorschriften bei Reparaturen. In der Differenzbereinigung lehnte der Ständerat diese beiden Beschlüsse des Nationalrats ab. Nachdem die grosse Kammer auf ihren Entscheiden beharrt hatte, blieb der Ständerat bezüglich der Ausleihe von Sportwaffen auf seiner Position und präsentierte bei der Registrierung bei Reparaturen einen Kompromissvorschlag. Da der Nationalrat nicht nachgab, trat die Einigungskonferenz in Funktion. Sie bestätigte die Version des Ständerats, worauf das Parlament die Vorlage in dieser Form gegen den Widerstand der SVP verabschiedete [62].
 
[60] BBl, 2009, S. 2125 ff. (Einreichung); BBl, 2010, S. 137 ff. (BR); BZ, 24.2.09. Siehe SPJ 2007, S. 28 und 2008, S. 84 f. Zum militärischen Aspekt siehe unten, Teil I, 3 (Armement).
[61] AB NR, 2009, S. 398 (Lang) und 399 (Müller); AB SR, 2009, S. 867 f.
[62] BBl, 2009, S. 3649 ff.; AB SR, 2009, S. 865 f., 931f., 1182 ff., 1278 f. und 1312; AB NR, 2009, S. 1603 ff., 1930 ff., 2164 ff., 2275 ff. und 2354; BBl, 2009, S. 8801 ff.; NZZ, 14.5.09.