Année politique Suisse 2009 : Economie / Crédit et monnaie / Banken, Börsen und Versicherungen
print
Einlegerschutz
Mit dem Argument, dass mit den im Herbst des Vorjahres beschlossenen dringlichen Massnahmen die Forderungen der beiden vom Nationalrat gutgeheissenen Motionen Bischof (cvp, SO) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL) für einen Ausbau des Einlegerschutzes erfüllt seien, lehnte der Ständerat diese ab. Der Bundesrat gab im Herbst einen Entwurf für die definitive Einführung dieses bis Ende 2010 gültigen verbesserten Einlegerschutzes in die Vernehmlassung. Die Banken, unterstützt von den bürgerlichen Parteien, waren mit der dauerhaften Erhöhung der Garantiesumme auf 100 000 Fr. je Einleger zwar einverstanden. Sie lehnten aber den Antrag ab, die Gesamtsumme der von den Banken vorzunehmenden Rückstellungen von 6 auf 9,75 Mia Fr zu erhöhen und in einem staatlichen Fonds zu sammeln. Auch die kantonalen Finanzdirektoren sprachen sich gegen die als unverhältnismässig kritisierten Vorschläge aus [14].
Die Finanzmarktkrise hatte aufgezeigt, dass viele Bankkunden (und auch Bankmitarbeiter) schlecht über das Funktionieren der von den Banken angebotenen neuen Produkte informiert waren. Nationalrat Donzé (evp, BE) forderte deshalb mit einer Motion die Einrichtung einer staatlichen Kontrollstelle, welche diese Produkte in Bezug auf Transparenz und Risiken für die Anleger prüft. Auf Empfehlung des Bundesrates, der darauf hingewiesen hatte, dass die Finanzmarktaufsicht in diesem Bereich bereits tätig ist, lehnte der Rat die von SP, CVP und GP unterstützte Motion mit 101 zu 92 Stimmen ab [15].
2007 hatte der Bundesrat auf die Schaffung eines neuen Gesetzes über den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen verzichtet und beschlossen, die Problematik im Rahmen des Zivilrechts im OR zu lösen. Im Herbst des Berichtsjahres gab das EJPD entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung. Grundsätzlich soll die Selbstregulierung der Banken aus dem Jahr 2000 zur Anwendung kommen. Diese legt den Banken verschiedene Pflichten auf, um den Kontakt zwischen ihnen und den Kontoinhabern aufrecht zu erhalten. Bricht dieser Kontakt dennoch ab, sollen die Banken dies nach dreissig Jahren bei einem Gericht anzeigen. Dieses hat dann die Aufgabe, die Kunden oder ihre Erben in einem behördlichen Verfahren ausfindig zu machen. Bleibt diese Suche erfolgslos, fällt das Vermögen an den Staat. Begünstigt werden soll bei Personen mit Wohnsitz im Inland der Wohnkanton, bei im Ausland lebenden Schweizern der Heimatkanton und bei Ausländern, welche nie in der Schweiz wohnhaft waren, der Bund [16].
 
[14] Motionen: AB SR, 2009, S. 358 f. Vernehmlassung: Bund, 15.9.09 (Banken); NZZ, 17.11.09 (Finanzdirektoren); NLZ, 24.12.09. Siehe SPJ 2008, S. 110 (FN 15).
[15] AB NR, 2009, S. 227.
[16] BBl, 2009, S. 5939; NZZ, 27.8.09. Siehe auch die Interpellation Bischof (cvp, SO) in AB NR, 2009, S. 1808 (Beilagen V, S. 547 f.). Vgl. SPJ 2000, S. 104.