Année politique Suisse 2009 : Economie / Crédit et monnaie / Banken, Börsen und Versicherungen
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Bankgeheimnis
Am 13. März beschloss der Bundesrat seine neue Strategie zur Bewältigung der Krise im Zusammenhang mit den fortgesetzten Angriffen aus dem Ausland auf das schweizerische Bankgeheimnis. Demnach werde sich die Schweiz vorbehaltlos an die OECD-Standards (konkret ging es um Art. 26 des Musterabkommens der OECD für Doppelbesteuerungsabkommen) halten und in Zukunft auch in Fällen von qualifizierter Steuerhinterziehung von im Ausland wohnenden Personen mit schweizerischen Bankkonten Amtshilfe leisten. Zuvor waren bereits Belgien, Liechtenstein und andere wegen ihres Bankgeheimnisses unter Druck geratene Staaten auf diese Linie eingeschwenkt; Luxemburg und Österreich taten diesen Schritt gleichzeitig mit der Schweiz. Diese Lockerung gelte gemäss Bundesrat allerdings nur für konkrete, mit einem Verdacht belastete Einzelfälle und nicht für „fishing expeditions“ ausländischer Steuerbehörden. Entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen würden in den nächsten Monaten ausgehandelt. Ein automatischer Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden komme hingegen nicht in Frage und für im Inland wohnende Bankkunden bleibe das Bankgeheimnis bei Steuerhinterziehung weiterhin in Kraft.
Die Reaktionen der politischen Parteien fielen unterschiedlich aus. Die SP begrüsste den Schritt des Bundesrates als längst überfällig und sprach sich für eine Ausdehnung auch auf inländische Bankkunden aus. Auf der anderen Seite warf die SVP der Landesregierung Verrat an den Bankkunden und Kapitulation vor einer ausländischen Erpressung vor. FDP und CVP rieten dazu, zuerst die Umsetzung in neuen Doppelbesteuerungsabkommen und die konkreten Auswirkungen abzuwarten. Sowohl der Wirtschaftsdachverband economiesuisse als auch die Bankiervereinigung stellten sich hinter den Bundesrat [17].
Die grossen Staaten der OECD, welche der Schweiz zuvor gedroht hatten, sie auf eine „Schwarze Liste“ der zu bekämpfenden „Steuerparadiese“ zu setzten, waren mit dieser Absichtserklärung des Bundesrates noch nicht ganz zufrieden. Ihre Organisation – die G20 – beschloss, die Schweiz vorläufig, d.h. bis zum Abschluss von mindestens zwölf entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), auf eine „Graue Liste“ der genau zu beobachtenden Staaten zu setzen. Neben der Schweiz figurierten unter anderem auch Belgien, Luxemburg, Liechtenstein und Österreich auf dieser Liste. Noch bevor die ersten Verhandlungen über neue DBA aufgenommen wurden, beschäftigte sich der Bundesrat mit dem Verfahren zur Ratifikation dieser Staatsverträge. Er schlug vor, nur das erste abgeschlossene Abkommen dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen. Würde dieses mit seinem für die Schweiz neuen Prinzip der Amtshilfe bei Steuerhinterziehung vom Volk akzeptiert, sollte gegen weitere gleichlautende Verträge mit anderen Staaten kein Referendum mehr möglich sein. Ein taktischer Hintergrund dieser Argumentation bestand darin, Abstimmungskämpfe über DBA mit Deutschland und den USA, welche die Schweiz in dieser Debatte besonders und vor allem sehr unzimperlich unter Druck gesetzt hatten, zu vermeiden. Die SVP, welche genau diese beiden Abstimmungskampagnen führen wollte, protestierte heftig gegen die Pläne des Bundesrates. Ende August schloss die Schweiz mit Dänemark und mit Frankreich erste neue DBA nach dem uneingeschränkten OECD-Standard ab. Ende November legte der Bundesrat dem Parlament die ersten fünf Abkommen (mit den USA, Mexiko, Grossbritannien, Frankreich und Dänemark) zur Genehmigung vor. Da darin eine grundlegende rechtliche Neuerung (Amtshilfe bei Steuerhinterziehung) enthalten war, beantragte er, diese Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen [18].
In der Frühjahrssession, also kurz nach der Bekanntgabe der neuen Strategie des Bundesrates, führten beide Parlamentskammern grosse Debatten über die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz und dabei insbesondere über das vom Ausland immer stärker attackierte Bankgeheimnis bei Steuerhinterziehung durch. Der Nationalrat, wo die Diskussion besonders emotional geführt wurde, behandelte eine Reihe von Motionen, Postulaten und Interpellationen zu diesem Thema. Die Linke wiederholte in der Diskussion ihre seit Jahrzehnten vertretene Position, dass sich die Schweiz mit ihrem Festhalten am gegenwärtig praktizierten Bankgeheimnis (keine Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung) international isoliere und damit auch dem Wirtschaftsstandort Schweiz schade. Die FDP und die CVP verteidigten die Politik des Bundesrates. Die SVP kritisierte diese Haltung des Bundesrates als Kapitulation in einem Wirtschaftskrieg. Sie forderte die Verankerung des Bankgeheimnisses in der Bundesverfassung und lehnte die Amtshilfe bei Steuerhinterziehung ab. Zudem verlangte sie von der Regierung einen Gegenangriff auf Grossbritannien und USA, welche Steuerhinterziehern ebenfalls Schlupflöcher anbieten würden.
Im Anschluss an diese Auseinandersetzung lehnte der Nationalrat mehrere Motionen und Postulate der SP-Fraktion ab. Darunter befand sich auch die Forderung, im Inland Steuerhinterziehung strafrechtlich zu verfolgen, den Personalbestand der Steuerverwaltung aufzustocken und in den Ausschüssen der UNO und der OECD zu Fragen der Steuerhinterziehung und Steuervereinheitlichung mitzuarbeiten. Keinen Erfolg hatte auch eine Motion der SVP-Fraktion, welche verlangte, dass keine Doppelbesteuerungsabkommen gemäss OECD-Standard mit Nicht-OECD-Staaten abgeschlossen werden. Der Rat überwies einzig eine auch vom Bundesrat empfohlene Motion Fässler (sp, SG) für die Einsetzung einer Task-Force, welche sich mit den Problemen im Zusammenhang mit den Auseinandersetzung zwischen der USA und der schweizerischen Grossbank UBS befasst [19].
Die schweizerische Grossbank UBS war 2007 in den USA unter besonderen Druck geraten. Eine Untersuchung der US-Behörden wegen Beihilfe der Bank zu Steuerbetrug ging im Berichtsjahr weiter. Im Februar verlangten die mit der langen Dauer des schweizerischen Rechtshilfeverfahrens unzufriedenen Amerikaner die Herausgabe von Informationen über 250 Bankkundendossiers und drohten bei einer Weigerung die Verhängung einer riesigen Busse gegen die UBS, welche sie wohl in den Konkurs getrieben hätte. Die Finma befahl daraufhin der UBS die Übermittlung dieser Informationen und berief sich dabei auf einen Notstandsartikel im Bankengesetz. Der Bundesrat verteidigte diese Aktion der Finma und wies darauf hin, dass die von der UBS in den USA begangenen Handlungen auch in der Schweiz strafbar seien. Unmittelbar nach der Übermittlung dieser Daten verlangten US-Steuerbehörden via eine privatrechtliche Gerichtsklage in Miami Auskünfte über die Inhaber von weiteren 52 000 Konten. Mit Unterstützung des Bundesrates verweigerte die UBS diese schweizerischen Gesetzen und auch dem DBA mit den USA widersprechende Herausgabe von Daten ohne konkrete Verdachtsmomente gegenüber den Kontoinhabern.
Ab Juli verhandelte die schweizerische Regierung dann auch direkt mit der US-Exekutive. Anfangs August zeichnete sich eine aussergerichtliche Lösung ab, die am 12. August konkret wurde: Die Schweiz schloss mit den USA einen Staatsvertrag ab. Darin ist festgehalten, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung bei 4450 UBS-Konten von US-Bürgern entscheiden muss, ob Amtshilfe wegen Verdachts auf Steuerbetrug oder schwere Steuerhinterziehung gewährt wird. Diese Entscheide müssen innerhalb von einem Jahr getroffen werden. Als Gegenleistung zogen die US-Behörden ihre Zivilklage gegen die UBS zurück. National- und Ständerat bewilligten in der Herbstsession die Schaffung von zusätzlichen, zeitlich befristeten Richterstellen beim Bundesverwaltungsgericht zur Bewältigung von allfälligen Rekursen von UBS-Kunden [20].
Im März lancierten die Lega dei Ticinesi und die Tessiner Sektion der SVP eine Volksinitiative mit dem Titel „Verteidigen wir die Schweiz! Das Bankgeheimnis muss in die Bundesverfassung“. Die Initiative verlangt praktisch eine Festschreibung der alten Rechtslage in der Verfassung. So soll die Schweiz ausländischen Behörden weiterhin dann und nur dann Rechtshilfe mit Aufhebung des Bankgeheimnisses gewähren, wenn die Handlung auch in der Schweiz strafrechtlich verfolgt wird, was bei der Steuerhinterziehung weiterhin nicht der Fall ist. Ab August beteiligte sich auch die Junge SVP aktiv an der Unterschriftensammlung [21].
 
[17] Presse vom 13.3. und 14.3.09. Parteien: BaZ, Lib. und TA, 14.3.09. Siehe auch die Antworten des BR auf Interpellationen Graber (svp, BE) und FDP-Fraktion in AB NR, 2009, Beilagen III, S. 625 f. resp. Beilagen V, S. 489 f.
[18] Presse vom 3.4. und 4.4.09 (G20); NZZ, 9.4.09 (Referenden). Dänemark und Frankreich: LT, 22.8. und 28.8.09. Fünf Abkommen: BBl, 2009, S. 1541 ff. (F); BBl, 2010, S. 89 ff. (DK), 171 ff. (Mexiko), 235 ff. (USA) und 259 ff. (GB); Lib., 28.11.09.
[19] AB NR, 2009, S. 436 ff. (Motion Fässler: S. 463); AB SR, 2009, S. 207 ff.
[20] Ausgelieferte Daten: LT und NZZ, 19.2.09; Presse vom 20.2.09. Neues Begehren: Presse vom 20.2.09; SGT, 2.5.09; NZZ, 4.6.09. Verhandlungen CH-USA: Presse vom Juli 2009; So-NZZ, 2.8.09; Presse vom 3.8., 13.8. und 20.8.09. Zum konkreten Ablauf der Herausgabe der Kontoinformationen siehe NZZ, 26.8. und 18.11.09. Zum Bundesverwaltungsgericht siehe oben, Teil I, 1c (Gerichte). Siehe SPJ 2008, S. 110.
[21] BBl, 2009, S. 2127 ff.; LT, 30.3. und 5.8.09.