Année politique Suisse 2009 : Chronique générale / Finances publiques / Direkte Steuern
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Familienbesteuerung
Im Februar schickte der Bundesrat die Vorlage zur steuerlichen Entlastung von Familien in die Vernehmlassung. Damit soll eine rasche Entlastung von Familien erreicht werden ohne dabei jedoch einen Systemwechsel bei der Ehegattenbesteuerung zu forcieren. Ein solcher Systementscheid war nach einer ersten Vernehmlassung als nicht mehrheitsfähig eingestuft und deshalb vorläufig vertagt worden [5].
Die neue Vorlage enthielt deshalb nur rasch umsetzbare Verbesserungen bei der Berücksichtigung der Kinderkosten im Steuerrecht. Das Ziel der Reform war die Verbesserung der horizontalen Steuergerechtigkeit in zweierlei Hinsicht. Einerseits sollen Steuerpflichtige mit und ohne Kinder steuerlich gleicher gestellt werden. Andererseits sollen auch erwerbstätige Eltern, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen, und Haushalte, bei denen ein Elternteil die Kinder selbst betreut, steuerlich nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit möglichst gleichbehandelt werden. In der Vernehmlassung wurden zwei Ausprägungen der Reform zur Diskussion gestellt. Die Kombinationslösung beinhaltete einerseits die Erhöhung des Kinderabzuges und andererseits die Einführung eines Abzuges für die Fremdbetreuung der Kinder. Bei der Alternative Elterntarif wurde die Einführung eines dritten Tarifs für Ehepaare mit Kindern und alleinerziehende Steuerpflichtige statt der Erhöhung des Kinderabzuges vorgeschlagen.
Die Auswertung der Vernehmlassung zeigte, dass die generelle Zielsetzung der Reform, nämlich die steuerliche Entlastung von Familien, grossmehrheitlich begrüsst wird. Auch war relativ unbestritten, einen Abzug für die Kosten der Fremdbetreuung von Kindern einzuführen. Ob dafür jedoch eine Erhöhung des Kinderabzuges bei der direkten Bundessteuer oder die Einführung eines Elterntarifs die bessere Lösung sei, war umstritten. Praktisch alle Kantone, die Finanzdirektorenkonferenz sowie fünf bürgerliche Parteien und mehrere Organisationen (zum Beispiel Economiesuisse) sprachen sich für die Erhöhung des Kinderabzuges und damit für die Kombinationslösung aus. Für den Elterntarif votierten die SP, die Grünen und die CVP, die Sozialdirektorenkonferenz sowie die Mehrheit der Organisationen (zum Beispiel die Gewerkschaften). Der Bundesrat sprach sich schliesslich für den Elterntarif aus mit der Begründung, dass damit den beiden Stossrichtungen der Reform am besten Rechnung getragen werde. Insbesondere werden Familien mit mittlerem Einkommen mit dem Elterntarif stärker entlastet als mit der Kombinationslösung.
Konkret schlug der Bundesrat in seiner im Mai vorgelegten Botschaft an das Parlament vor, für Familien mit Kindern bei der direkten Bundessteuer einen Elterntarif einzuführen. Dieser Tarif führt zu einer Entlastung von 170 Fr. pro Kind, die den bestehenden Kinderabzug ergänzt. Weiter soll bei der direkten Bundesssteuer ein Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern bis zum 14. Altersjahr von maximal 12 000 Fr. pro Jahr eingeführt werden. Die Kantone werden verpflichtet, einen entsprechenden Abzug auch im kantonalen Recht einzuführen. Die Kantone können frei über die Obergrenze eines solchen Abzuges befinden, fast alle kennen bereits heute einen entsprechenden Abzug.
Neben der steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern soll durch eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes die Tarifautonomie der Kantone bei der Besteuerung von Alleinerziehenden nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wiederherstellt werden. Dies bedeutet, dass Alleinerziehende und Konkubinatspaare künftig nach dem schärferen Tarif besteuert werden und nicht mehr der mildere Verheiratetentarif angewendet wird. Ausserdem sollen Eltern, die nicht gemeinsam besteuert werden, jedoch das gemeinsame Sorgerecht besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen je die Hälfte des Kinderabzuges geltend machen können. Diese Reformvorschläge führen zu Mindereinnahmen von rund 600 Mio Fr. Davon fallen fast 500 Mio Fr. an den Bund, während die Kantone Mindereinnahmen von 100 Mio Fr. erwarten [6].
Der Ständerat beschloss Eintreten ohne Gegenantrag. Ein Rückweisungsantrag von Maximilian Reimann (svp, AG) blieb chancenlos. Reimann hatte argumentiert, dass die aktuelle Vorlage Familien benachteilige, die ihre Kinder vollumfänglich selbst betreuen würden. In der Detailberatung war vor allem die Höhe des Kinderbetreuungsabzuges sowie das Datum der Inkraftsetzung des Gesetzes umstritten. Beim maximal abzugsfähigen Betrag für die Kinderbetreuung wurde diskutiert, ob dieser wirklich 12 000 Fr. betragen sollte oder doch nur 8500 Fr. wie von einer die politischen Lager übergreifenden Minderheit gefordert wurde. Diese argumentierte, dass die effektiven Betreuungskosten heute durchschnittlich zwischen 5000 und 6000 Fr. lägen und nicht wenige Kantone einen wesentlichen tieferen Betrag für den Abzug vorsehen. Auch könnte dadurch, dass so viel mehr Geld für die Kinderbetreuung als für den Kinderabzug ausgegeben werde, tatsächlich der Eindruck entstehen, dass Frauen, die ihre Kinder selbst betreuen, benachteiligt seien. Mit 25 zu 15 Stimmen setzte sich jedoch die Kommissionsmehrheit und damit die Fassung des Bundesrates durch.
Was die Frage der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes anbelangte, sprach sich die vorberatende Kommission für einen früheren, rückwirkenden Termin aus (1. Januar 2010). Der Bundesrat hatte für den 1. Januar 2011 plädiert und argumentierte, die rückwirkende Inkraftsetzung sei vollzugstechnisch faktisch ausgeschlossen, dies vor allem wegen der echten Gegenwartsbemessung der quellenbesteuerten Personen. Der Rat schloss sich dieser Argumentation an und folgte dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz nach der Vorlage des Bundesrates mit 36 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Im Nationalrat wurde von der grünen Fraktion Nichteintreten sowie von zwei linken Minderheitsanträgen Rückweisung gefordert, mit dem Auftrag, zuerst darzulegen wie sich die Einkommensausfälle in Zeiten der Krise auf den Finanzhaushalt auswirken. Diese Anträge fanden jedoch keine Rückendeckung und wurden klar verworfen. In der Detaildebatte erzeugte wiederum die genaue Ausgestaltung des Kinderbetreuungsabzuges und des Kinderabzuges am meisten Diskussion. Die SVP argumentierte wiederum, dass die Vorlage die traditionelle Familie, die sich selbst um die Kinder kümmere, benachteilige. Deshalb verlangte sie einen Abzug für alle Familien und nicht nur für jene, die ihre Kinder auswärts betreuen liessen. Dieser Minderheitsantrag blieb jedoch ohne Chancen im Rat.
Bei der exakten Ausgestaltung der Abzüge setzte sich nach langer Diskussion schliesslich der Vorschlag von Lucrezia Meier-Schatz (cvp, SG) durch, der den neuen Abzug für die Kinderbetreuung auf 10 000 statt 12 000 Fr. beschränkt, im Gegenzug jedoch den Rabatt auf den Steuerbetrag von 170 auf 250 Fr. pro Kind erhöht. Diese Ausgestaltung der Abzüge richtet die Steuerreform stärker auf die tieferen Einkommen aus und wurde deshalb von den Linken und der CVP unterstützt.
In der Frage der Inkraftsetzung folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit, die auf einer frühen Einführung der Reform beharrte, und sprach sich für den 1. Januar 2010 als Einführungsdatum aus. Die Kommission argumentierte, dass nur so eine möglichst rasche Entlastung der Familien durchgesetzt werden könne und auch ein Zeichen für die Ankurbelung der Konjunktur gesetzt werden könne. In der Gesamtabstimmung passierte die Gesetzesvorlage schliesslich mit 135 zu 21 Stimmen.
In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat stillschweigend an der Inkraftsetzung 2011 fest, während er in der Frage der Höhe der Steuerabzüge auf die Regelung des Nationalrates einschwenkte. Der Nationalrat stimmte in der zweiten Lesung der späteren Inkraftsetzung zu, worauf das Geschäft noch in der gleichen Session definitiv verabschiedet werden konnte [7].
Eine diesem Geschäft sehr ähnliche Motion Schmidt (cvp, VS), die verlangt hatte, dass Kinderbetreuungskosten steuerlich abgezogen werden können, wurde im Juni im Nationalrat noch angenommen, während sie im August im Ständerat kein Gehör mehr fand, da das Problem mittlerweile durch die obengenannte Gesetzesänderung gelöst worden war [8].
Im Berichtsjahr war auch die Ehepaarbesteuerung und ein möglicher Übergang zur Individualbesteuerung wieder ein Thema. Im Ständerat wurde eine Motion der FDP-Fraktion sowie drei Standesinitiativen aus den Kantonen Zürich, Bern und Basel-Stadt überwiesen, die einen Übergang zur Individualbesteuerung forderten. Während sich die Kommissionsmehrheit für eine Ablehnung aussprach, weil die Vorschläge schon zu sehr eine Richtung vorgeben würden und zum Teil noch aus der Zeit vor der Diskussion von Sofortmassnahmen zur Ehepaarbesteuerung stammten, beschloss der Rat alle zu überweisen. Im Nationalrat hatten alle Vorstösse keine Chance und wurden diskussionslos abgelehnt. Auch wurde vom Ständerat eine parlamentarische Initiative Schwaller (cvp, FR) angenommen, die die sofortige Beseitigung der Heiratsstrafe mittels Teilsplitting forderte. Auch hier war dem Rat wichtig, das Thema Ehepaarbesteuerung weiterzuverfolgen. Der Nationalrat lehnte diese Initiative jedoch diskussionslos ab [9].
 
[5] BBl 2009, S. 4729 ff.; SPJ 2008, S. 126.
[6] BBl 2009, S. 4729 ff.
[7] AB SR, 2009, S. 740 ff, 895 ff. und 1003; AB NR, 2009, S. 1434 ff., 1622 ff. und 1827 f.; BBl, 2009, S. 6667ff.
[8] AB NR, 2009, S. 1248 ff.; AB SR, 2009, S. 768 ff.
[9] AB NR, 2009, S. 1465; AB SR, 2009, S. 766 ff. Siehe auch SPJ 2006, S. 119.