Année politique Suisse 2009 : Infrastructure, aménagement, environnement / Sol et logement
Wohnungsbau und -eigentum
Am 23. Januar reichte der Hauseigentümerverband (HEV) bei der Bundeskanzlei die sogenannten
Zwillingsinitiativen zur Wohneigentumsförderung ein. Die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“, welche eine fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung für Rentnerinnen und Rentner fordert, kam mit 111 861 gültigen Unterschriften zustande. Ebenfalls mit 120 460 gültigen Unterschriften erfolgreich eingereicht wurde die zweite Initiative des HEV, welche die Förderung des Grundeigentums mittels Steuerbefreiung des Bausparens bezwecken will
[16].
Im Vergleich zu der im Vorjahr eingereichten
Bauspar-Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) geht die
HEV-Initiative („Eigene vier Wände dank Bausparen“) inhaltlich weniger weit. Während sich letztere auf die steuerliche Befreiung von Bauspareinlagen beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum beschränkt, erwähnt die SGFB-Initiative zusätzlich Steuerprivilegierung bei energetischen Sanierungen für selbst genutztes Wohneigentum. Hingegen spricht die Initiative des SGFB von einer fakultativen Einführung in den Kantonen, während die HEV-Initiative eine verbindliche bundesweite Regelung erreichen will. Im September beantragte der Bundesrat dem Parlament in seiner Botschaft, beide Volksinitiativen ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Mit den bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten aus der beruflichen und privaten Vorsorge werde dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung im Steuerrecht bereits ausreichend Rechnung getragen und darüber hinaus stünden solche steuerlichen Begünstigungen auch im Widerspruch zu Bemühungen, das Steuerrecht zu vereinfachen. Ein zusätzlicher Kontrollaufwand befürchtete der Bundesrat insbesondere bei dem in der SGFB-Initiative geforderten Energie-Bausparen. Zudem würden sich die Forderungen beider Initiativen bei bestehendem progressivem Steuersystem besonders positiv für Personen mit hohem Einkommen auswirken, welche sich auch ohne solche Anreize Wohneigentum leisten können. Besonders problematisch erachtete der Bundesrat auch die Forderung des SGFB, die Einführung solcher Bestimmungen den Kantonen zu überlassen, da dies dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuerharmonisierung widerspräche
[17].
Der Bundesrat sprach sich im Juni ebenfalls gegen die zweite Volksinitiative des HEV aus, welche für Personen
im Rentenalter eine fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung bei selbstgenutztem Wohneigentum fordert. Der Bundesrat lehnte eine Ungleichbehandlung gegenüber Wohneigentümern im arbeitsfähigen Alter und Mietern ab und befürchtete mit der vorgeschlagenen Regelung zusätzlich eine Komplizierung des Steuerrechts. Er beschloss jedoch, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag vorzulegen, welcher die Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung für alle Wohneigentümer verlangt und im Gegenzug die bisherigen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten abschaffen will. Ausschliesslich folgende zwei Ausnahmen wären noch immer zulässig: Ein zeitlich und betragsmässig beschränkter Hypothekarzinsabzug und ein Abzug der Kosten von besonders wirkungsvollen Energie- und Umweltschutzmassnahmen. Zusätzlich schlug der Bundesrat eine Sondersteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften vor, um in Kantonen mit grossem Zweitwohnungsbestand die durch Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bedingten Steuerausfälle zu kompensieren. Die Bemessungsgrundlage einer solchen Steuer wäre die Vermögenssteuer vor Abzug der Schulden. Die Vernehmlassung des bundesrätlichen Entwurfes wurde Anfangs November eröffnet. Während der Vernehmlassung soll ein externes Rechtsgutachten zudem die Verfassungsmässigkeit einer allfälligen Zweitliegenschaftssteuer beurteilen
[18].
Die Abschaffung des steuerbaren Eigenmietwertes verlangen auch die gleichlautenden
Motionen Sommaruga (sp, BE) und Schweiger (fdp, ZG), welche im März im Ständerat eingereicht wurden. Steuerliche Abzüge wären nur noch bei Gebäudesanierungen mit hohem Wirkungsgrad erlaubt und Hypothekarzinsabzüge ausschliesslich im ersten Jahr nach Erwerb des Wohneigentums möglich. Der Bundesrat beantragte im Mai die Annahme der Vorstösse, da sie seinen Vorstellungen eines möglichen Systemwechsels in der Wohneigentumsbesteuerung nahe kommen. Der Ständerat beschloss jedoch, die Vorstösse wegen noch offenen Punkten seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) zur Vorprüfung vorzulegen
[19].
Die WAK-NR präsentierte im Februar den ausgearbeiteten
Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative Hegetschweiler (fdp, ZH). Der Vorstoss verlangt bei Ersatzbeschaffung einer Wohnliegenschaft Steuererleichterung, auch wenn das neue Eigentum günstiger ist als das bisher bewohnte. Die Vorlage regelt zudem die Besteuerungskompetenz der Kantone bei interkantonalen Ersatzbeschaffungen sowie die gegenseitige Meldepflicht. Die Kommission beschloss, im Frühling eine Vernehmlassung durchzuführen um die Stellungsnahmen der Kantone und anderer interessierter Kreise einzuholen, bevor der Vorentwurf dem Rat unterbreitet würde. Da die WAK-NR im Herbst zu den Vernehmlassungsergebnissen noch nicht Stellung nehmen konnte, beschloss der Ständerat eine Fristverlängerung um zwei Jahre
[20].
[16]
BBl, 2009, S. 1391 f. („Sicheres Wohnen im Alter“) und 1393 f. („Eigene vier Wände dank Bausparen“).
[17]
BBl, 2009, S. 6975 ff. Vgl.
SPJ 2007, S. 190 (HEV-Initiative) und
2008, S. 177 (SGFB-Initiative).
[18]
BBl, 2009, S. 7820;
NZZ, 18.6. und 5.11.09. Vgl.
SPJ 2007, S. 190.
[19]
AB SR, 2009, S. 348 f. Vgl. auch Mo. Kuprecht (svp, SZ) (vgl.
SPJ 2007, S. 189 f.) und pa.Iv. Riklin (cvp, ZH) (pa. Iv. 08.527).
[20]
BBl, 2009, S. 2785;
AB NR, 2009, S. 2327. Vgl.
SPJ 2007, S. 189.
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