Année politique Suisse 2009 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Gesundheitspolitik
Der Nationalrat stimmte dem Zusatzprotokoll über die
Transplantation menschlicher Organe und Gewebe zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin zu. Dieses legt einen minimalen internationalen Schutzstandard im Bereich der Transplantation menschlicher Organe und Gewebe fest. Es wurde in der Gesamtabstimmung mit 156 zu 7 Stimmen und in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Bei der Ratifizierung müssen im Bereich der Lebendspende drei Vorbehalte gemacht werden: 1. Es sollen weiterhin Lebendspenden möglich sein, auch wenn Organe von Toten vorhanden sind. 2. Für die Lebendspende ist keine enge persönliche Beziehung zwischen spendender und empfangender Person oder die Zustimmung einer unabhängigen Instanz nötig. 3. Lebendspenden urteilsfähiger Personen sind nicht nur für Geschwister sondern gemäss geltendem schweizerischem Recht auch für Eltern und Kinder zulässig. Der Ständerat stimmte dem Beschluss des Nationalrates einstimmig zu und nahm das Zusatzprotokoll auch in der Schlussabstimmung einstimmig an
[41].
Eine Motion Maury Pasquier (sp, GE) verlangte eine
Anpassung des Transplantationsgesetzes, so dass Grenzgänger mit Krankenversicherung in der Schweiz und ihre ebenfalls versicherten nichterwerbstätigen Angehörigen bei der Zuteilung von Organen gleich behandelt werden, wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Aufgrund der Befürchtung eines Transplantationstourismus empfahl der Bundesrat die Ablehnung der Motion, ebenso wie die Kommission des Nationalrates. Der Ständerat hingegen hatte der Motion im Vorjahr zugestimmt. Dies tat auch der Nationalrat, indem er die Motion mit 85 zu 50 Stimmen annahm
[42].
Eine Motion Barthassat (cvp, GE) wollte die
Zahl der Organspender erhöhen, indem das Ausweisgesetz und die Verkehrszulassungsverordnung so geändert werden, dass man in Reisepässen, auf Identitätskarten und Führerausweisen die Bereitschaft zu einer Organentnahme im Todesfall vermerken lassen könnte. Der Bundesrat lehnte dies ab, da Pass und Identitätskarte als Dokumente, welche zum Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis dienen, nichts mit einem Organspenderausweis gemein hätten. Der Nationalrat folgte dem Willen des Bundesrates nicht und nahm die Motion mit 69 zu 65 Stimmen an
[43].
[41]
AB NR, 2009, S. 46 f. und 1311;
AB SR, 2009, S. 480 f. und 734. Siehe
SPJ 2008, S. 205.
[42]
AB NR, 2009, S. 905 ff. Siehe
SPJ 2008, S. 205.
[43]
AB NR, 2009, S. 1020 f.
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