Année politique Suisse 2009 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Gesundheitspolitik
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Prävention
Der Bundesrat plant ein neues Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung. Das neue Gesetz will die Prävention, die Gesundheitsförderung und die Früherkennung bei übertragbaren Krankheiten stärken und dadurch zu einer guten Gesundheit der Schweizer Bevölkerung beitragen. Der vorgesehene Erlass enthielt keine direkt anwendbaren Massnahmen wie Werbe- und Verkaufsverbote, sondern war sehr allgemein formuliert und hatte dadurch einen weiten Anwendungsbereich. In der Vernehmlassung wurde die Schaffung eines neuen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung besonders kritisch aufgenommen. Auch sonst war das neue Gesetz umstritten. Namentlich die Wirtschaft stand dem Vorhaben skeptisch bis völlig ablehnend gegenüber. Sie befürchtete zusätzliche Eingriffe in die Freiheit der Wirtschaft und in die alltäglichen Gewohnheiten des Einzelnen [6].
Eine vom Ständerat im Vorjahr abgeänderte Motion Kiener Nellen (sp, BE), die den Bundesrat aufforderte, Budget und Finanzplan des Bundesamtes für Sport (Baspo) ab 2007 um mindestens 10 Mio Fr. zu erhöhen, damit Umsetzungsprojekte zur Bewegungs- und Sportförderung sowie zur Förderung einer gesunden Ernährung für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren realisiert werden können, wurde auch vom Nationalrat gutgeheissen [7].
Eine Motion der Kommission des Nationalrates beauftragte den Bundesrat, die bis Ende 2009 befristete Massnahme der Screening-Mammografien bei über 50-jährigen Frauen zu verlängern, bis eine neue Gesetzesbestimmung in Kraft ist, welche eine dauerhafte Übernahme gewährleistet. Diese Verlängerung wurde als notwendig erachtet, weil bis zum damaligen Zeitpunkt nur die sechs welschen Kantone und St. Gallen solche Programme eingeführt hatten. Der Bundesrat hatte zwar in der schriftlichen Erklärung eine Ablehnung beantragt, änderte seine Meinung aber in der Diskussion im Nationalrat und empfahl die Motion schliesslich doch zur Annahme. Dem folgten auch der National- und Ständerat [8].
Eine Motion Müller (gp, AG) forderte den Bundesrat auf, ein gesamtschweizerisches Krebsregister zu erstellen. Dies forderte er unter anderem deshalb, weil damit mehr Klarheit über die Folgen von Atomanlagen im Normalbetrieb sowie bei unerwarteter Abgabe von Radioaktivität geschaffen werden könnte. Der Bundesrat war der Auffassung, dass die Erstellung eines Krebsregisters durch den Bund nicht das Ziel einer gesetzlichen Regelung sein könne. Vielmehr müsse eine Harmonisierung der von den Kantonen erhobenen wissenschaftlich relevanten Krebsdaten erreicht werden. Diese Auffassung teilte der Nationalrat und lehnte die Motion mit 90 zu 67 Stimmen ab [9].
Eine parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) forderte den Bundesrat auf, die notwendigen gesetzlichen Massnahmen zu treffen, damit die Prävention von Suizid bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausdrücklich in der Gesetzgebung zur Prävention und Gesundheitsförderung geregelt wird. Die Kommission des Nationalrates beantragte mit 13 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Diese Ablehnung setzte sich zusammen aus einem Teil, welcher eine explizite gesetzliche Grundlage als nicht notwendig erachtete und einem anderen Teil, welcher den Zeitpunkt der Initiative für falsch hielt und einen solchen Antrag lieber im Rahmen der Besprechung der Botschaft zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (siehe oben) sehen wollte. Dementsprechend lehnte der Nationalrat die parlamentarische Initiative mit 81 zu 62 Stimmen ab [10].
Eine weitere parlamentarische Initiative Menétrey-Savary (gp, VD) forderte eine verstärkte Prävention gegen Spielsucht. Dazu sollte das Spielbankengesetz in dem Sinne revidiert werden, dass 0,5% des Bruttospielertrages in einen Fonds zu geben sind, welcher für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht bestimmt wäre. Weiter verlangte sie, dass das Spielbankengesetz und das Lotteriegesetz bezüglich Präventionsmassnahmen und Verwaltung des Fonds harmonisiert werden. Eine Mehrheit der Kommission des Nationalrates betrachtete die bestehende Gesetzgebung und die geleisteten Anstrengungen als genügend und empfahl daher, der Initiative keine Folge zu leisten. Dem folgte auch der Nationalrat mit 104 zu 63 Stimmen [11].
 
[6] Presse vom 1.10.09.
[7] AB NR, 2009, S. 1779 f. Siehe SPJ 2008, S. 198 f.
[8] AB NR, 2009, S. 904 f.; AB SR, 2009, S. 950.
[9] AB NR, 2009, S. 1598 f.
[10] AB NR, 2009, S. 694 ff.
[11] AB NR, 2009, S. 848 ff.