Année politique Suisse 2009 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Suchtmittel
print
Illegale Drogen
Eine Motion Geissbühler (svp, BE) von 2007 verlangte, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass der Anbau von Hanf vor der Aussaat meldepflichtig würde. Der Nachweis, dass der Anbau nicht zum Zweck der Betäubungsmittelgewinnung erfolgt, obliegt dabei der anpflanzenden Person. Die Motion wurde vom Nationalrat als überflüssig abgelehnt, weil sie in der BfMG-Revision von 2008 bereits berücksichtigt worden war [47].
 
[47] AB NR, 2009, S. 1007. Siehe SPJ 2008, S. 209 f.