Année politique Suisse 2009 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport
Sozialhilfe
Aus der im Frühjahr vom BFS veröffentlichten
Sozialhilfestatistik 2007 ging hervor, dass der Anteil an Sozialhilfebezügern an der Bevölkerung im Jahr 2007 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen war. 2007 wurde ein Anteil von 3,1% der Gesamtbevölkerung mit Sozialhilfe unterstützt. 2006 lag die Quote bei 3,3%, 2005 bei 3,2%. Den höchsten Anteil an Sozialhilfebezügern hatten nach wie vor Alleinerziehende (knapp 17%). Generell nimmt das Risiko, Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen, mit zunehmendem Alter ab. Die Sozialhilfequoten in städtischen Kantonen wie Basel-Stadt und in der Westschweiz lagen tendenziell über dem Durchschnitt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Ausländer Sozialhilfe beziehen, war rund drei Mal höher als bei Schweizern; 44% aller Sozialhilfeempfänger waren im Jahr 2007 Ausländer
[48].
Die Hilfsorganisation Caritas veranschlagte die
Zahl der armen Menschen in der Schweiz auf 896 000 und lag damit im oberen Bereich der Schätzungen. Caritas setzte sich zum Ziel, dazu beizutragen, dass die Armut in der Schweiz in den kommenden zehn Jahren halbiert wird. Damit schloss sie sich dem Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010 an. Dazu forderte die Hilfsorganisation von den Kantonen jährliche Armutsberichte und ein Bundesrahmengesetz zur Sozialhilfe
[49].
Eine Studie von Pro Senectute hielt fest, dass in keiner Altersgruppe die Einkommen und Vermögen ungleicher verteilt sind als bei den über 60-Jährigen. Ein Drittel der Pensionierten lebe nur von der AHV-Rente. 12% der AHV-Rentner seien auf Ergänzungsleistungen angewiesen und würden zu den Armen zählen, wenn es diesen Sozialtransfer nicht gäbe. Etwa 3-4% der Bezüger blieben trotz dieser Hilfe arm. Die Tendenz der Verschuldung im Alter nahm deutlich zu. Zu den häufigsten Gründen der Verschuldung gehörten Steuerverpflichtungen. Pro Senectute möchte daher die
Altersarmut über den Ausbau der Ergänzungsleistungen eindämmen und das Existenzminimum von Steuern befreien
[50].
Die Skos verlangte, dass nur noch Grossverdiener oder Wohlhabende um
Unterstützung für ihre Verwandten, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, angegangen werden können und nicht wie bisher auch Verwandte mit moderaten Einkommen und Vermögen. Damit wären laut Skos faktisch nur noch die reichsten 10% der Bevölkerung zu Zahlungen verpflichtet. Die Skos rechnete nicht mit grossen Einkommenseinbussen, da auch bisher keine bedeutenden Summen eingeholt werden konnten und die Verwandtengelder meist weniger als 2% ausmachten. Die Praxis der Kantone sei ausserdem äusserst uneinheitlich
[51].
[48] BFS,
Die schweizerische Sozialhilfestatistik 2007, Neuenburg 2009; Presse vom 15.5.09. Siehe zur Sozialhilfestatistik des BFS auch
SPJ 2008, S. 211.
[49] Presse vom 30.12.09.
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