Année politique Suisse 2009 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche / Berufsbildung
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Berufsordnungen
Im Mai eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Unternehmensjuristinnen und -juristen. Die neuen Berufsregeln zielen darauf ab, die freie und sachliche unternehmensinterne Rechtsberatung zu stärken. Durch die Einführung eines Berufsgeheimnisses soll sichergestellt werden, dass Unternehmen die Ergebnisse der Rechtsberatung nicht in Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren offenlegen müssen  BBl, 2009, S. 3147..
Im Oktober verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Psychologieberufe. Gemäss dem Entwurf müssen Personen, die unter dem Titel „Psychologin“/„Psychologe“ Therapien anbieten wollen, künftig über einen Master- bzw. Lizenziatsabschluss in Psychologie verfügen und eine eidgenössisch anerkannte psychotherapeutische Weiterbildung absolviert haben. Auf eine allgemeine Bewilligungspflicht wird verzichtet, folglich können auch Anbieter ohne die erforderliche Ausbildung weiterarbeiten, sie dürfen sich einfach nicht mehr Psychologin/Psychologe nennen. Die Branchenverbände zeigten sich erfreut über den Willen der Regierung, Ordnung in die verwirrende Vielfalt verschiedenster Angebote zu bringen. Denn bislang ist weder der Berufstitel „Psychologin“/„Psychologe“ gesetzlich geschützt, noch sind Aus- und Weiterbildung einheitlich geregelt. Die Schweizer Charta für Psychotherapie und der Psychotherapeutenverband wehrten sich allerdings gegen eine Beschränkung auf ein Studium der Psychologie als Zulassungsvoraussetzung und möchten, dass die Weiterbildung zum Psychotherapeuten auch anderen Humanwissenschaftern offen steht  BBl, 2009, S. 6897 ff.; NZZ, 27.2. und 1.10.09; BüZ und SZ, 1.10.09..
Zur parlamentarischen Beratung des Patentanwaltsgesetzes vgl. oben, Teil I, 1c (Gerichte).