Année politique Suisse 2009 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises
Kulturpolitik
Für eine jährliche finanzielle Unterstützung des Kulturangebotes der Kantone Zürich und Luzern sprachen sich im Berichtsjahr die Kantone Uri, Zug und Aargau aus. Mit dem Kanton Schwyz, welcher bereits im Vorjahr seine Teilnahme beschlossen hatte, kam somit zum ersten Mal in der Schweiz eine
interkantonale Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich zustande. Die vier Geberkantone werden die Kantone Zürich und Luzern zukünftig mit insgesamt rund 10 Mio Fr. pro Jahr unterstützen. Der Kanton Nidwalden, welcher die Vereinbarung nicht unterzeichnet hatte, beschloss einen freiwilligen Beitrag von 3 Mio Fr. für den Zeitraum 2009-2011. Im Kanton Obwalden wurde der Beitritt zum Kulturlastenausgleich mit einem jährlichen Beitrag von 500 000 Fr. im Februar vom Volk abgelehnt
[1].
Im März
setzte der Nationalrat die
Detailberatung des Entwurfs für ein Kulturförderungsgesetz (KFG) fort. Ein Antrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL) setzte sich für die Verankerung der Förderung der musikalischen Bildung ein und wurde mit 89 zu 80 Stimmen angenommen. Unterstützung erhielt der Antrag von der Ratslinken und einer beinahe geschlossenen CVP. Der Nationalrat lieferte mit diesem Entscheid bereits eine erste Antwort auf das Anliegen der Volksinitiative „jugend + musik“, welche Ende des Vorjahres mit über 150 000 Unterschriften eingereicht worden war
[2]. Minderheitsanträge der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) blieben beinahe ausnahmslos chancenlos. So lehnte der Nationalrat unter anderem die Minderheitsanträge Pfister (svp, SG) ab, welche die Bekämpfung des Illetrismus und die Förderung des Lesens sowie die Unterstützung der Fahrenden nicht im KFG verankern wollten. Ebenso deutlich abgelehnt wurde ein Minderheitsantrag aus den Reihen der SP, welcher den Bund bei seinen Entscheiden zu Schwerpunkten der Kulturförderung und Finanzierung zur vermehrten Absprache mit den Kantonen, Städten und Gemeinden verpflichten wollte. Mit 94 zu 70 Stimmen angenommen wurde hingegen ein Minderheitsantrag aus dem bürgerlichen Lager, welcher sich gegen die Einführung eines Kulturrates stellte, der den Bundesrat bei den Beratungen zu kulturpolitischen Belangen unterstützen sollte. SVP, FDP, BDP, EVP und eine starke Minderheit der CVP unterstützten den Antrag. Da der Nationalrat die Integration des Pro-Helvetia-Gesetzes (PHG) in das neue KFG im Vorjahr bereits beschlossen hatte, beschäftigte er sich in der Detailberatung auch mit diesen Regelungen. Wie auch im ersten Teil der Beratung des KFG wurde eine Vielzahl formeller Anträge der WBK diskussionslos angenommen. Die Anliegen zweier SVP-Minderheitsanträge, welche im sieben- bis neunköpfigen Stiftungsrat einen Sitz für einen Vertreter der Volkskultur reservieren und eine angemessene Repräsentation der Sprachgruppen gewährleistet haben wollten, wurden als nicht umsetzbar erachtet und von einer Mehrheit abgelehnt. Vom bürgerlichen Lager deutlich abgelehnt wurde des Weiteren ein Minderheitsantrag Gilli (gp, SG), welcher Kultur- und Kunstpreise von der Steuer befreien wollte
[3].
Der
Ständerat trat als Zweitrat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Er folgte dem Nationalrat und sprach sich ebenfalls für die Zusammenlegung des KFG und des PHG aus. Der Ständerat schuf jedoch verschiedene Differenzen zum Nationalrat; die meisten betrafen die Stiftung Pro Helvetia. Der Artikel 8a, welchen der Nationalrat in der vorjährigen Detailberatung eingeführt hatte und welcher festlegt, dass der Bund von den Unterstützungsbeiträgen einen von ihm festgelegten prozentualen Betrag an eine gebundene Vorsorgeeinrichtung des Empfängers zu entrichten hat, fand zwar auch im Ständerat eine Mehrheit. Auf Wunsch des Bundesrates beschloss der Ständerat aber eine andere Formulierung, welche ergänzend zum Bund auch Unterstützungsbeiträge von Pro Helvetia erwähnt
[4]. Zweitens beschloss der Ständerat mit 22 zu 17 Stimmen, die Ausrichtung der Stiftung auf die Förderung der Kunstvermittlung und des künstlerische Schaffens sowie auf die Unterstützung des Kulturaustausches zu beschränken. Die Nachwuchsförderung, die Unterstützung von Anlässen und Projekten von nationaler Bedeutung sowie die musikalische Bildung wollte er nach wie vor dem Bundesamt für Kultur (BAK) überlassen. Drittens lehnte der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat eine direkte Koordination der Stiftung mit dem EDA bei kulturellen Anlässen im Ausland ab. Der Ständerat folgte dabei seiner Kommission, welche sich einstimmig für diese Regelung gemäss Bundesrat ausgesprochen hatte. Eine letzte grössere Differenz bezüglich Pro Helvetia schuf der Ständerat bei der Festlegung der strategischen Ziele. Während der Nationalrat diese durch den Stiftungsrat festlegen lassen wollte, beschloss der Ständerat, diese Kompetenz dem Bundesrat zu überlassen. Eine weitere Differenz entstand, weil der Ständerat nur Projekte unterstützen lassen wollte, welche den Zugang zur Kultur erleichtern, während der Nationalrat auch den Zugang zur Volkskultur auf diese Weise vereinfachen wollte
[5].
In der Herbstsession ging das Geschäft zur
Differenzbereinigung an den Nationalrat. Auf Anraten der Kommission beschloss er diskussionslos, Pro Helvetia in den Artikel 8a aufzunehmen. Bei den restlichen drei Differenzen hielt er jedoch an seiner Position fest. Bezüglich der Zuständigkeiten des BAK und der Stiftung präsentierte der Ständerat daraufhin einen Kompromissvorschlag. Die Nachwuchsförderung solle in die Kompetenz der Stiftung fallen, die musikalische Bildung jedoch dem BAK unterstellt bleiben. Zusätzlich einigte sich der Ständerat darauf, dass besonders innovative Projekte, die sich dazu eignen, neue kulturelle Impulse zu schaffen, in den Zuständigkeitsbereich von Pro Helvetia fallen sollen. Er stellte sich jedoch erneut gegen eine direkte Koordination von EDA und Stiftung und hielt daran fest, dass der Bundesrat die strategischen Ziele der Stiftung festlegen sollte. Zu letzterem räumte er jedoch ergänzend ein, dass der Bundesrat dabei die operative und künstlerische Freiheit von Pro Helvetia zu beachten habe. Ebenfalls in der Wintersession befasste sich der Nationalrat erneut mit dem Geschäft. Er stimmte dem ständerätlichen Kompromissvorschlag betreffend der Zuständigkeiten von BAK und Stiftung zu und fand auch eine Mehrheit für den Vorschlag des Ständerates zu der strategischen Zielsetzung durch den Bundesrat. Gegen letzteres votierten im Nationalrat noch immer die Grünen und die SVP. Ebenfalls angenommen wurde die neue Formulierung der WBK-NR, welche davon absah, die Stiftung und das EDA bei Aktivitäten im Ausland auf die gleiche Hierarchiestufe zu stellen. Schlussendlich stimmte der Nationalrat mit Opposition der SVP auch für die Entfernung des Begriffes der Volkskultur aus dem Gesetz und folgte somit dem Ständerat. Dies geschah auf Empfehlung der WBK-NR, welche zur Meinung gelangt war, dass eine künstliche Unterscheidung von Kultur und Volkskultur schlussendlich das Gegenteil dessen bewirken könnte, was die Antragssteller ursprünglich geplant hatten.
Das bereinigte Geschäft ging am 11. Dezember 2009 in die Schlussabstimmung. Während der Ständerat dem neuen Gesetz einstimmig zustimmte, wurde es im Nationalrat unter Opposition der SVP angenommen
[6].
Der Bundesrat präsentierte im Mai die Botschaft zum Bundesbeschluss über den
Zahlungsrahmen der Finanzhilfen für den Verein Memoriav für die Jahre 2010-2013. Im Vergleich zur Vorperiode sollte dieser von 11,7 auf 14,1 Mio Fr. angehoben werden. Der Verein Memoriav hat die Erhaltung und Erschliessung von audiovisuellem Kulturgut der Schweiz zur Aufgabe. Neu soll die Online-Zugänglichkeit zu solchen Dokumenten verbessert werden. Die von der Ratslinken in beiden Räten eingebrachten Minderheitsanträge, dem Bundesrat zuzustimmen, sowie der Status-quo-Antrag einer zweiten Kommissionsminderheit im Nationalrat blieben chancenlos. In beiden Räten mehrheitsfähig war hingegen der von der FDP eingebrachte und von einer breiten Kommissionsmehrheit unterstützte Mittelweg, angesichts der angespannten Finanzlage eine Erhöhung auf 12,8 Mio Fr. zu bewilligen
[7].
Der Bundesrat beschloss für die dreijährige Bauphase zur
Erweiterung des
Archivierungszentrums der
Cinémathèque Suisse zusätzliche 7,6 Mio Fr. zu den bereits in der zivilen Baubotschaft 2008 beschlossenen 49 Mio Fr. Ergänzend beauftragte der Bundesrat das EDI, ihm bis 2011 eine Strategie zur Archivierung des audiovisuellen Kulturgutes vorzulegen
[8].
Ein Jahr nach der Ratifikation der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen präsentierte die Schweizerische Koalition für kulturelle Vielfalt zusammen mit der Schweizerischen UNESCO-Kommission in einem
Expertenbericht Vorschläge zur Umsetzung der Konvention. Die Experten empfahlen unter anderem mehr Literatur- und Landessprachenunterricht an den Schulen, verstärkte musikalische Erziehung und eine „professionelle“ Filmförderung. Das Papier plädierte zudem für eine stärkere Position und breitere Finanzierung der Stiftung Pro Helvetia
[9].
Im März beschloss der Ständerat einstimmig, das
Filmförderungsabkommen MEDIA mit der Europäischen Gemeinschaft in den Jahren 2007-2013 fortzuführen. Im Nationalrat stellte sich einzig die SVP als Partei gegen die Weiterführung und so fand der Entwurf auch im Zweitrat deutliche Zustimmung. In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Ständerat einstimmig angenommen und im Nationalrat mit 120 zu 68 Stimmen. Ebenfalls ohne Gegenstimme unterstützte der Ständerat den Bundesbeschluss zur Finanzierung der MEDIA-Teilnahme 2010-2013, welcher für den genannten Zeitraum einen Verpflichtungskredit von 41 Mio Fr. vorsieht. Betreffend Verpflichtungskredit trat die SVP im Nationalrat für die Ausgabenbremse ein, konnte jedoch mit qualifiziertem Mehr überstimmt werden
[10].
Bereits zur Eröffnung der Solothurner Filmtage im Januar wurden Stimmen aus den Filmverbänden laut, welche dem Bund eine selektive Filmförderung vorwarfen. Hauptsächlich kritisiert wurde die geringe Anzahl unterstützter Drehbücher im Vorjahr im Vergleich zu 2007, was das BAK daraufhin mit leicht schwächerer Qualität der eingegangenen Projekte begründete. Der Konflikt spitzte sich zu, als die Produktion „Sennentuntschi“ trotz staatlicher Förderung bereits vor Fertigstellung Konkurs anmelden musste. Ende Juni reichten der Filmproduzentenverband und die Gruppe Autoren, Regisseure und Produzenten eine
Aufsichtsbeschwerde gegen die von Nicolas Bideau geführte BAK-Sektion Film ein. Hauptbeschwerdepunkt war die Verletzung der Ausstandspflicht durch zwei Kommissionsmitglieder beim Entscheid über Fördergelder. Konkret ging es um eine dreitägige Sitzung, wo unter anderem zwei Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums für ihre Projekte Fördergelder zugesprochen bekamen. Die Beschwerdeführer waren der Ansicht, dass betreffende Personen der ganzen Sitzung hätten fernbleiben müssen. Das BAK wies die Beschwerde zurück. Die Kommissionsmitglieder seien vorschriftsgemäss bei den Einzelsitzungen, in denen ihre Projekte behandelt wurden, in den Ausstand getreten, womit die Vorschriften erfüllt seien
[11].
Im Frühjahr ging die Vorlage für ein
Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (MSG) zur Detailberatung an den Zweitrat. Das MSG verpflichtet sämtliche Museen und Sammlungen zu gemeinsamen Zielen und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Es bildet zudem die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum (SNM). Wie im Vorjahr der Ständerat trat auch der Nationalrat ohne Gegenstimme auf das Geschäft ein und begrüsste den Entwurf als ausgewogen. Der Nationalrat folgte in mehreren Punkten diskussionslos seiner Kommission und schuf dabei vier Differenzen zum Ständerat. Eine erste entstand, indem er die Aufgabe der Museen und Sammlungen neben dem materiellen auf die Pflege des immateriellen Gedächtnisgutes ausdehnte, so wie es ebenfalls in den vorjährig ratifizierten UNESCO-Konventionen festgehalten ist
[12]. Zwei weitere Differenzen betrafen die Finanzierung der Museen und Sammlungen. Für das SNM wollte der Nationalrat einen mehrjährigen Zahlungsrahmen vorsehen und zur zweckgebundenen Finanzierung von anderen Museen und Sammlungen plante er die Einrichtung eines Museumsfonds. Die vierte Differenz schuf der Nationalrat mit einer Ergänzung zum Artikel über den Museumsrat. Dieser soll eine angemessene Vertretung der Sprachregionen gewährleisten. Der Ständerat gab bei allen Differenzen diskussionslos nach. Das Geschäft wurde in der Schlussabstimmung im Ständerat ohne Gegenstimme und im Nationalrat mit einer einzigen Gegenstimme angenommen
[13].
Als die WAK des Nationalrates im Herbst des Vorjahres einem Vorentwurf zu einem
Bundesgesetz über die Preisbindung von Büchern zugestimmt hatte, hatte sie ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet, welches bis im Februar des Berichtsjahres andauerte. Knapp zwei Drittel der Kantone sprachen sich für eine Buchpreisbindung aus, neun äusserten sich dagegen. Von den Parteien begrüssten CVP, EVP, SP und die Grünen die Vorlage; FDP, GLP und SVP lehnten sie ab. Nicht umstritten war hingegen die Förderung der Vielfalt und Qualität des Buches, welche ebenfalls in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurde. Die WAK-NR nahm von den Ergebnissen Kenntnis und verabschiedete den mit einer redaktionellen Änderung versehenen ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf mit 13 zu 10 Stimmen. In seiner Stellungnahme äusserte sich der Bundesrat daraufhin kritisch. Grundsätzlich erachte er einen Markteingriff als sachlich ungerechtfertigt und den Entwurf nicht mit der Wirtschaftsfreiheit vereinbar. Zudem sei der Bund zu einer solchen Regelung gemäss Bundesverfassung nicht ermächtigt. Er beantragte dem Parlament deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten und bei allfälligem abweichendem Entscheid der Rückweisung an die Kommission zuzustimmen. Nach ausgedehnter Diskussion trat der Nationalrat mit 106 zu 78 Stimmen auf die Vorlage ein. Zu diesem Ergebnis trug das von der Kommission vorgetragene Argument bei, dass gemäss UNESCO das Buch nicht nur Wirtschafts-, sondern auch Kulturgut sei und deshalb gewisse Abweichungen von den Marktregeln zulässig seien. Für Eintreten stimmten die Ratslinke und die BDP, eine Mehrheit der CVP und eine Minderheit der SVP. Der Eventualantrag des Bundesrates wurde mit ähnlichem Stimmverhältnis abgelehnt. Eine knappe Mehrheit fanden hingegen zwei Minderheitsanträge von bürgerlicher Seite, was dazu führte, dass Lehrmittel von den Regelungen ausgenommen wurden und der Bundesrat das Gesetz alle drei Jahre einer periodischen Überprüfung unterziehen muss. Ein Antrag der Kommission, welcher für den Endverkaufspreis von importierten Büchern eine Bandbreite von 100 bis 120% des ursprünglichen Verkaufspreises vorsah, fand eine parteiübergreifende Mehrheit. Gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit beschloss der Ständerat in der Wintersession mit 23 zu 15 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und wies das Geschäft zur Detailberatung an seine Kommission zurück
[14].
Im Zusammenhang mit diesem Geschäft reichte die WAK des Ständerates im Oktober eine Motion ein, welche vom Bundesrat einen
Bericht und Antrag zur Förderung von Schweizer Buchautorinnen und Buchautoren fordert. Auf Antrag des Bundesrats nahm der Ständerat die Motion im Dezember an
[15].
In der Sommersession behandelte der Nationalrat eine
Motion Stadler (cvp, UR), welche von den vergütungspflichtigen Nutzern geschützter Vorlagen (Bücher, Zeitungen usw.) die automatische Datenbekanntgabe forderte, damit die Urheber ihren gesetzlichen Anspruch vereinfacht durchsetzen können. Nachdem im Vorjahr bereits der Ständerat der Motion zugestimmt hatte, nahm sie der Nationalrat ebenfalls an; einzig eine deutliche Mehrheit der SVP stellte sich dagegen
[16].
In einem Arbeitspapier brachte Suisseculture, der Dachverband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz, das Modell einer
Kultur-Flat-Rate in die Diskussion zum Umgang mit dem Urheberrecht von digitalisierten Werken ein. Im Prinzip ginge es darum, eine Pauschalabgabe auf Internetanschlüsse zu erheben, welche an die Rechteinhaber von geschützten Werken im Internet zurückverteilt würde. Im Gegenzug würde die Verbreitung digitaler Kopien legalisiert. In ihrem Arbeitspapier wies Suisseculture auch auf Probleme bei einem allfälligen Systemwechsel hin. So gälte es beispielsweise, einen „gerechten“ Verteilschlüssel für die Rückverteilung an die Rechteinhaber zu finden und zu regeln, welche digitalen Inhalte denn tatsächlich als Kultur gelten (z.B. Computerspiele)
[17].
[1]
NZZ, 10.2., 9.3., 23.5. und 18.6.09;
NLZ, 7.3., 12.3., 25.3., 18.6. und 1.10.09;
AZ, 21.3.09.
[2] Vgl. oben, Teil I, 8a (Grundschulen).
[3]
AB NR, 2009, S. 2 ff. und 7 ff. Vgl.
SPJ 2008, 253 f.
[4] Zur Motion WBK-SR zur sozialen Sicherheit für Kulturschaffende vgl. oben, Teil I, 7c (Berufliche Vorsorge).
[5]
AB SR, 2009, S. 481 ff. und 491 ff.
[6]
AB NR, 2009, S. 1426 ff., 2073 ff. und 2352;
AB SR, 2009, S. 1109 ff., 1227 ff. und 1310;
BBl, 2009, S. 8759 ff.
[7]
BBl, 2009, S. 4233 ff.;
AB NR, 2009, S. 1703 ff.;
AB SR, 2009, S. 1228 ff.;
BBl, 2009, S. 9135. Vgl.
SPJ 2005, S. 235.
[8]
www.news.admin.ch (17.6.09). Vgl.
SPJ 2008, S. 256.
[9]
Lit. Fueter;
BaZ, 17.10.09. Vgl.
SPJ 2008, S. 254 f.
[10]
BBl, 2007, S. 6681 ff.;
AB SR, 2009, S. 233 ff. und 731;
AB NR, 2009, S. 876 ff., 883 ff. und 1309;
BBl, 2009, S. 4487 f. Zur Beratung der Zusatzbotschaft MEDIA vgl. unten, Teil I, 8c (Radio und Fernsehen). Vgl.
SPJ 2006, S. 242.
[11]
TA, 22.1. und 6.10.09;
NZZ, 6.8.09.
[12] Vgl. dazu
SPJ 2008, S. 254 f.
[13]
AB NR, 2009, S. 505 ff. und 1309;
AB SR, 2009, S. 505 und 731;
BBl, 2009, S. 4397 ff. Vgl.
SPJ 2008, S. 255.
[14]
BBl, 2009, S. 4135 ff. (WAK), 4163 ff. (Entwurf) und 4169 ff. (BR);
AB NR, 2009, S. 853 ff.;
AB SR, 2009, S. 1161 ff.;
www.admin.ch (Vernehmlassungsergebnisse). Vgl.
SPJ 2008, S. 256.
[15]
AB SR, 2009, S. 1161 ff. und 1171.
[16]
AB NR, 2009, S. 924 ff. Vgl.
SPJ 2008, S. 256.
[17]
www.suisseculture.ch;
NZZ, 19.11.09.
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