Année politique Suisse 2009 : Enseignement, culture et médias / Médias / Radio und Fernsehen
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Privates Radio und Fernsehen
Im Vorjahr hatte das Bakom die Konzessionen für private Radio- und Fernsehsender nach einem Wettbewerbsverfahren vergeben. Dieses Konzessionierungsverfahren kam nun in die Kritik, da in verschiedenen Regionen die unterlegenen Sender die Konzessionen der siegreichen Konkurrenz kauften. Ringier, das mit „Radio Energy“ die Konzession für das Gebiet Zürich-Glarus nicht erhalten hatte, kaufte die kleinere Konzession von „Radio Monte Carlo“ für Zürich, um weiterhin dort senden zu können. Ähnliches war bereits 2008 mit „Radio Buzz“ und „Radio One FM“ in der Westschweiz geschehen. In Basel wurde das bei der Konzessionsvergabe erfolgreiche „Radio Basel 1“ an den unterlegenen Konkurrenten – MFE Medien für Erwachsene AG – verkauft und in „Radio Basel“ umbenannt. In der Innerschweiz war bei den Fernsehsendern das noch nicht existierende „Tele 1“ der Neuen Luzerner Zeitung vor dem etablierten „Tele Tell“ der AZ Medien zum Zug gekommen. AZ Medien verkaufte nun „Tele Tell“ an die NLZ und dieses wurde zu „Tele 1“ [21].
Mehrere unterlegene Radio- und TV-Sender hatten beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Konzessionsvergabe rekurriert. Dieses wies die Konzessionvergabe für die Lokalradios in Graubünden und im Aargau an das Bakom zurück, ebenso die Entscheidung betreffend die Fernsehkonzession in der Ostschweiz für die Tagblatt-Medien. Das Bundesverwaltungsgericht begründete dies damit, dass das Bakom nicht ausreichend geprüft habe, ob durch diese Konzessionen eine Marktmacht grosser Medienhäuser entsteht, welche die Meinungsvielfalt gefährdet [22].
Das Bundesgericht entschied, dass die Cablecom den Privatsender U1 TV aus dem analogen Programm kippen durfte. Bereits das Bakom und das Bundesverwaltungsgericht hatten so entschieden. U1 TV war daraufhin ans Bundesgericht gelangt [23].
 
[21] TA, 6.3., 6.11., 28.11. und 16.12.09; NZZ, 28.5., 19.9. und 28.11.09; BaZ, 22.8. und 27.8.09.
[22] SGT, 12.5.09; BüZ und NZZ, 15.12.09.
[23] SGT, 18.7.09; NZZ, 22.7.09. Siehe SPJ 2008, S. 262 f.