Année politique Suisse 2010 :   / La législation dans les cantons / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Bürgerrecht, Niederlassungsrecht –
Droit de bourgeoisie, droit d’établissement
BASEL-STADT: 1) Der Grosse Rat erklärt die Volksinitiative für eine faire Einbürgerung als rechtlich zulässig. Der Regierungsrat lehnt das Volksbegehren ab und arbeitet einen Gegenvorschlag aus. Dieser lässt bei den Sprachkenntnissen im mündlichen Niveau B1 und im schriftlichen Niveau A2 genügen (BaZ, 27.10.; vgl. SPJ 2009, S. 280).   2)  Der Grosse Rat verabschiedet in erster und einziger Lesung ein Gesetz über den Vollzug der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht sowie eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Mit der Vorlage werden die kantonalen Bestimmungen zu den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht an das neue Ausländergesetz des Bundes angepasst (). www.bs.ch   3)  Der Grosse Rat verabschiedet in erster und einziger Lesung eine Änderung des Gesetzes über das Aufenthaltswesen. Mit der Revision werden die Vorschriften des Registerharmonisierungsgesetzes und des neuen Ausländergesetzes des Bundes umgesetzt (). www.bs.ch
FRIBOURG: Le Conseil d’Etat a présenté un projet de loi sur l’intégration des migrants et la prévention du racisme fournissant une base légale aux activités mises en place par le canton dans ce domaine. Le projet prévoit la création d’un bureau de l’intégration dirigé par le délégué cantonal à l’intégration, poste créé en 2005. Le gouvernement a renoncé à introduire la convention d’intégration, procédure lourde et coûteuse, qui n’aurait concerné que les étrangers non issus des pays de l’UE et de l’AELE (Lib., 20.11, 23.11).
GLARUS: Die Landsgemeinde vom 2.5. stimmt einer Änderung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht zu. Mit der Revision werden die Einbürgerungsbedingungen in das kantonale Bürgerrechtsgesetz aufgenommen und die direkte Einbürgerung durch den Gemeinderat (Anspruchseinbürgerung) aufgehoben. Die Einbürgerungsbehörde (Gemeinderat oder besondere Kommission) kann neu einen Nachweis über die Integrationsbemühungen verlangen (www.gl.ch).
SANKT GALLEN: Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung ein neues Bürgerrechtsgesetz. Künftig wird für eine Einbürgerung vorausgesetzt, dass der Gesuchsteller seit acht Jahren im Kanton und seit vier Jahren in der Antragsgemeinde wohnt. Zudem müssen sich die einbürgerungswilligen Personen schriftlich zur rechtstaatlichen Ordnung der Schweiz und zu den in der Bundesverfassung umschriebenen Werten bekennen. Normale Einbürgerungen werden von den Einbürgerungsräten grundsätzlich abschliessend beurteilt. Gibt es aber gegen einzelne Entscheide begründete Einsprachen, kommen die entsprechenden Gesuche vor die Bürgerversammlung oder in Sankt Gallen, Gossau und Wil vor das Stadtparlament (SGT, 21.4., 9.6.).
SCHWYZ: 1) Der Regierungsrat empfiehlt die Volksinitiative „Einbürgerungen ins Amtsblatt“ zur Annahme (NLZ, 21.12.; vgl. SPJ 2008, S. 271).   2)  Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage zur Änderung des Bürgerrechtsgesetzes. Mit der Totalrevision sollen in den Gemeinden grundsätzlich Einbürgerungsbehörden über die Gesuche entscheiden. Der Entwurf räumt aber denjenigen Gemeinden, die keine Einbürgerungsbehörde einsetzen wollen die Möglichkeit ein, weiterhin an der Gemeindeversammlung über Gesuche zu entscheiden (NLZ, 21.12.).
URI: Der Landrat verabschiedet eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes und der Kantonsverfassung. In der Volksabstimmung vom 28.11. werden die Gesetzesänderung mit 54,7% und die Verfassungsänderung mit 54,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 46,3%. Die Vorlage präzisiert die Voraussetzungen für die Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Dazu gehört u.a. der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Die Gemeinden können die Kompetenz zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts neu dem Gemeinderat oder einer Bürgerrechtskommission übertragen oder sie wie bisher bei der Gemeindeversammlung belassen. Anstelle des Landrats ist neu der Regierungsrat für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts zuständig (NLZ, 29.11.; www.ur.ch).
ZÜRICH: Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung ein Bürgerrechtsgesetz. Mit dem neuen Erlass werden die mündlichen und schriftlichen Deutschkenntnisse in jedem Fall überprüft. Die Gesuchsteller müssen ausserdem im Besitz einer Niederlassungsbewilligung C sein, eine Arbeitsstelle haben und seit mindestens drei Jahre in derselben Gemeinde wohnen. Die SVP reicht gegen den neuen Erlass das konstruktive Referendum ein. Sie möchte gesetzlich verankern, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht. Ferner fordert sie einen guten Leumund der einbürgerungswilligen Personen. Ausschlaggebend soll das Strafregister sein und nicht der Strafregisterauszug für Private, wie in der Vorlage des Kantonsrats vorgesehen. Im Strafregisterauszug für Private werden bedingte Strafen entfernt, wenn sich der Verurteilte bis zum Ablauf der Probezeit bewährt hat. Im Strafregister bleiben sie während zehn Jahren eingetragen (NZZ, 26.10., 23.11., 6.12.).