Année politique Suisse 2010 : / La législation dans les cantons / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
AARGAU: 1) Der Grosse Rat verabschiedet ein zweites Paket der Gemeindereform Aargau. Um die Vorlage nicht zu gefährden, wird beschlossen, die bisherige Bezeichnung des Gemeindeammans beizubehalten und nicht durch „Gemeindepräsident“ zu ersetzen (AZ, 22.9., vgl. SPJ 2009, S. 287 f.).
– 2) Der Grosse Rat beschliesst in erster und zweiter Lesung die Aufhebung der Gesetze I und III zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Er hat im Januar den zweiten Wirkungsbericht zum Projekt Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden zur Kenntnis genommen. Damit das Projekt bezüglich der finanziellen Aspekte und Übergangsregelungen auch aus rechtlicher Sicht beendet werden kann, müssen die Gesetze I und III zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden aufgehoben werden (www.ag.ch).
– 3) Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine Vorlage zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen. Gemeinden die fusionieren, sollen künftig von einer Zusammenschlusspauschale von 400 000 Fr. pro beteiligter Gemeinde sowie einem Zusammenschlussbeitrag profitieren können. Dieser nimmt überproportional zu, je stärker die Steuerkraft unter dem kantonalen Schnitt liegt. Ein wichtiges Fusionshindernis bildet im geltenden Recht die Anrechnung des Grundbedarfs im Finanz- und Lastenausgleich. Mit einer Finanzausgleichsgarantie von acht Jahren will der Entwurf diesen Fehlanreiz spürbar reduzieren (AZ, 8.7.).
BASEL-LANDSCHAFT: Die Regierung unterbreitet dem Landrat eine Vorlage zur Erleichterung von Gemeindefusionen (Änderung der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes). Mit der Revision sollen bestehende Hindernisse für Gemeindefusionen beseitigt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen u.a. die Regelung des Austritts von fusionswilligen Gemeinden aus bestehenden Zweckverbänden (BaZ, 7.7.).
BERN: Der Grosse Rat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Gemeindegesetzes. Mit der Revision sollen die Gemeindebehörden im nichtamtlichen Teil des Anzeigers künftig Texte veröffentlichen dürfen, wenn diese der Wahrnehmung des Informationsauftrags nach dem Informationsgesetz dienen (Bund, 27.1., 24.3.).
FRIBOURG: Le Grand Conseil a adopté, par 77 voix contre 10, un projet de loi sur l’encouragement aux fusions de communes. Les députés ont modifié le projet gouvernemental de telle sorte que le coût des fusions soit entièrement à la charge du canton (50 millions de francs) et que toute fusion doive être approuvée en votation populaire (référendum obligatoire). Cette nouvelle loi sera elle-même soumise au corps électoral fribourgeois en mai 2011 en vertu du référendum financier obligatoire (Lib., 9.12).
GENEVE: Le parlement a adopté une modification de la loi sur l’administration des communes visant à formaliser leur consultation et leur participation dans le cadre de l’Association des communes genevoises (www.ge.ch).
GLARUS: Die Landsgemeinde vom 2.5. genehmigt eine Änderung der Kantonsverfassung zur Einführung des Mehrheitsprinzips bei interkantonalen Zweckverbänden. Für Statutenänderungen bei Zweckverbänden verlangt die geltende Kantonsverfassung die Zustimmung aller beteiligten Gemeinden. Dies kann die Entscheidungsfähigkeit von grösseren, namentlich interkantonalen Verbänden verunmöglichen, weil eine einzige Gemeinde eine Änderung blockieren könnte. Interkantonale Zweckverbände nehmen daher immer häufiger das Mehrheitsprinzip in ihr Statut auf, dies soll die Kantonsverfassung künftig ausdrücklich erlauben (www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: Ein überparteiliches Komitee unter der Leitung der SP lanciert eine Volksinitiative „starke Gemeinden – starker Kanton“. Die Initianten wollen nur noch drei staatliche Ebenen (Kanton, mittlere Ebene und Gemeinden). Zudem soll die Zahl der Gemeinden von heute 180 auf rund 50 reduziert werden (SoS, 13.3., 11.5.).
JURA: Le Parlement a adopté une modification de la loi sur les communes. Le législatif a notamment choisi de rendre payantes les publications du canton dans les feuilles d’avis communales (QJ, 27.1).
SCHWYZ: Der Kantonsrat verabschiedet eine Änderung des Gesetzes über die Organisation der Bezirke und Gemeinden. Die neue Verfassung (vgl. oben, 1a, Neugliederung der Kantone, Totalrevision der Kantonsverfassungen, Gesetzgebung) beschränkt sich auf wichtige Grundsätze der Organisation von Bezirken und Gemeinden. Die detaillierten Bestimmungen der bisherigen Verfassung werden mit dieser Vorlage in das Gesetz über die Organisation der Bezirke und Gemeinden übertragen ().
www.sz.ch
VALAIS: Le Conseil d’Etat a mis en consultation un projet de redéfinition du partage des tâches entre le canton et les communes impliquant la modification d’une trentaine de lois cantonales (NF, 29.12).
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