Année politique Suisse 2010 :   / La législation dans les cantons / 3. WIRTSCHAFT – ECONOMIE
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Allgemeines – Généralités
BASEL-STADT: 1) Der Grosse Rat verabschiedet in erster und einziger Lesung eine Änderung des Beschaffungsgesetzes. Mit der Teilrevision soll die Ausbildung von Lernenden als Zuschlagskriterium im öffentlichen Beschaffungsrecht berücksichtigt werden (www.bs.ch). 2) Der Grosse Rat verabschiedet in erster und einziger Lesung ein neues Standortförderungsgesetz. Mit dem Erlass wird insbesondere die Beteiligung des Kantons an öffentlich- und privatrechtlichen Instituten, Organisationen und Gesellschaften zu Standortförderungszwecken geregelt (). www.bs.ch
GENEVE: 1) Le Grand Conseil a voté une loi accordant le statut JEDI aux jeunes entreprises développant l’innovation. Cette loi vise à leur simplifier les procédures administratives et leur fait bénéficier d’allègements fiscaux pendant 10 ans (TG, 7.7).  2) Le parlement a abrogé la loi sur la bourse de Genève (www.ge.ch).
GRAUBÜNDEN: 1) Der Grosse Rat verabschiedet in erster und einziger Lesung eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Obligationenrecht. Mit der Vorlage werden die kantonalen Bestimmungen an das totalrevidierte Handelsregisterrecht des Bundes angepasst. V.a. aufgrund der vom Bundesrecht neu geschaffenen richterlichen Aufgaben ist es erforderlich, die kantonalen Bestimmungen in der Form eines formellen Gesetzes zu kleiden. Daher wird die bisherige Vollziehungsverordnung über das Handelsregister aufgehoben und die kantonalen Bestimmungen zum Handelsregisterwesen werden im kantonalen Einführungsgesetz zum Schweizerischen Obligationenrecht geregelt (SoS, 17.2.; www.gr.ch).  2) Die Verfassungsinitiative zur Verminderung von Regelungsdichte und administrativen Belastungen für kleinere und mittlere Unternehmen kommt zustande (SoS, 9.6., 3.7.; vgl. SPJ 2009, S. 294).
LUZERN: Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Beschaffung. Mit der Revision dürfen die Auftraggeber bei der sog. freihändigen Vergabe bei mehreren Anbietern eine Offerte einholen (NLZ, 26.1., 13.3.).
NIDWALDEN: Der Landrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Wirtschaftsförderungsgesetzes. Mit der Teilrevision werden die Grundlagen für die Erarbeitung und periodische Aktualisierung des kantonalen Wirtschaftsförderungsprogramms sowie für eine neue Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton und dem regionalen Entwicklungsträger zur Umsetzung der Massnahmen im Rahmen des kantonalen Unterstützungsprogramms geschaffen (www.nw.ch).
SANKT GALLEN: 1) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung ein Gesetz über den Vollzug der wirtschaftlichen Landesversorgung. Mit dem Erlass wird eine formell-gesetzliche Grundlage für einen reibungslosen Vollzug von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung geschaffen (SGT, 9.6.).  2) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung einen Nachtrag zum Standortförderungsgesetz. Dabei handelt es sich um formelle Anpassungen, die aufgrund der während des derzeit laufenden Programms eingeführten neuen Regionalpolitik erforderlich wurden (). www.sg.ch
SOLOTHURN: Die Volksinitiative zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen von zunehmender Bürokratie und Regelungsdichte kommt zustande (www.so.ch; vgl. SPJ 2009, S. 294).
VALAIS: En première lecture, les députés ont adopté, par 73 voix contre 31, un projet de loi sur les participations de l’Etat à des personnes morales visant à régler le statut d’actionnaire de l’Etat et la répartition des compétences y-relatives entre le Conseil d’Etat et le Grand Conseil (NF, 15.12, 20.12).