Année politique Suisse 2010 : Infrastructure, aménagement, environnement / Sol et logement
 
Raumplanung
Das zu Beginn des Jahres zur Konsultation versandte Konzept zur „Hauptstadtregion Schweiz“ stiess in den Nachbarkantonen auf breite Zustimmung und so konnte gegen Ende des Kalenderjahres unter Leitung vom Berner Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher (sp) und dem Solothurner Stadtpräsident und Nationalrat Kurt Fluri (fdp) der Verein Hauptstadtregion Schweiz gegründet werden. Das Projekt wurde im Sommer des Vorjahres als Reaktion auf einen vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) präsentierten Entwurf eines Raumkonzeptes lanciert, welcher Bern im Gegensatz zu Zürich, Basel und dem Bassin Lémanique den Status einer erstrangigen Metropolitanregion absprach. Laut Aussagen desselben Bundesamtes wird die Initiative der Hauptstadtregion begrüsst und die zentrale Position des Politzentrums Berns in der räumlichen Entwicklung der Schweiz anerkannt. Der sich in Arbeit befindende, neue Entwurf zum Raumkonzept Schweiz behandle Bern denn auch auf Augenhöhe mit den drei Metropolen [1].
Die Forderung, dass Bern als gleichwertig zu den drei Metropolitanregionen zu behandeln sei, enthielt auch die Motion Joder (svp, BE), welche in dieser Hinsicht gegenstandslos geworden war. Weiter forderte der Motionär die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für das Raumkonzept Schweiz. Wie auch der Bundesrat anerkannte der Nationalrat die strategische Wichtigkeit des Konzeptes für die zukünftige Raumentwicklung in der Schweiz und nahm die Motion diskussionslos an [2].
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Raumplanungsgesetz (RPG)
Im Januar präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur“. Die im Jahre 2008 eingereichte Landschaftsinitiative, wie das Volksanliegen umgangssprachlich bekannt ist, setzt sich die Eindämmung der Zersiedelung zum Ziel. Erreichen will sie dies durch gezielte Siedlungsverdichtung in bereits bestehenden Bauzonen und durch ein 20-jähriges Moratorium für die Vergrösserung der Gesamtfläche an Bauzonen. In seiner Botschaft teilt der Bundesrat die Ansicht der Initiantinnen und Initianten, dass es neuer raumplanerischer Instrumente bedarf, um die Zersiedelung des Landes zu stoppen. Zu diesem Schluss kommt auch ein im Berichtsjahr von Avenir Suisse publiziertes Kantonsmonitoring zur Umsetzung raumplanerischer Massnahmen, welches insbesondere in der kantonalen Bauzonenpolitik gravierende Mängel feststellte. Der Bundesrat hielt jedoch fest, dass er das Bauzonenmoratorium nicht als geeignetes Instrument der Raumplanung erachte und fügte dafür verschiedene Gründe an. Zum einen befürchtet er eine Verteuerung des Baulandes, was wiederum eine Erhöhung der Kauf- und Mietpreise für Liegenschaften nach sich ziehen könnte. Weiter erwartet der Bundesrat Nachteile für die wirtschaftliche Standortattraktivität der Schweiz, da die Ansiedlung neuer Industrieanlagen durch die Knappheit an zur Verfügung stehendem Industrieland stark erschwert und im Vergleich zum Ausland auch finanziell an Attraktivität verlieren würde. Zudem bringt das Gremium an, dass Gemeinden, welche die Bauzonen jeweils auf den effektiven Bedarf hin ausgerichtet haben, nun für ihren nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden bestraft und Gebiete mit zu grossen und teilweise sogar raumplanerisch ungeeigneten Bauzonen für ihre wenig haushälterische Nutzung des Bodens belohnt würden. Die Befürworter der Initiative entgegneten, dass der Gesetzgeber hier die nötigen Instrumente schaffen müsse, um das freie Bauland angemessen umzuverteilen. Der Bundesrat hingegen äusserte starke Bedenken zur Praktikabilität eines solchen Ausgleichssystems über die Kantonsgrenzen hinweg. Der Bund erhielte mit der Genehmigung neuer Bauzonen eine Kompetenz, die bisher den Kantonen oblag. Der Bundesrat beschloss deshalb die Ablehnung der Initiative. Gleichzeitig schlug er aber eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vor, welche die Anliegen der Initianten aufnehmen und der Initiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll [3].
Besagte Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG), welche der Bundesrat gleichzeitig mit seiner Botschaft zur Landschaftsinitiative präsentierte, beschränkt sich auf den Bereich der Siedlungsentwicklung und setzt sich neben der Eindämmung der Zersiedelung ebenfalls einen verbesserten Schutz des Kulturlandes zum Ziel. Der Entwurf enthält klare Vorgaben an die Kantone, deren aktuelle Richtpläne Bundesrat Moritz Leuenberger vor den Medien als „zahnlose Instrumente“ bezeichnete. Neu sollen die Kantone daher verpflichtet werden, in ihren Richtplänen im Sinne einer Bestandesaufnahme Grösse und Verteilung der Siedlungsflächen festzuhalten, und aufzuzeigen, wie eine nachhaltige und hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen erreicht werden kann. Weiter müssten „Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt“ wie beispielsweise kantonale Arbeitsgebiete, neue Skigebiete oder Deponiestandorte im kantonalen Richtplan bereits vorgesehen sein, um bewilligt zu werden. In den Übergangsbestimmungen sieht die Teilrevision vor, dass die Kantone ihre Richtpläne innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten entsprechend anpassen. Vor der Genehmigung dieser Anpassung durch den Bundesrat darf keine Vergrösserung der gesamten Bauzonen stattfinden und bei Nichterfolgen der fristgerechten Richtplananpassung droht der Einzonungsstopp. Weiter werden die Kantone aufgefordert, der Baulandhortung entgegenzuwirken und die Nutzung von Brachflächen einer Neueinzonung vorzuziehen. Die Initianten der Landschaftsinitiative begrüssten die Richtung des bundesrätlichen Entwurfes, erachteten die dort festgehaltenen Bestimmungen aber ihrerseits als zu wenig griffig. Insbesondere Mechanismen zum Abtausch von bestehendem Bauland zwischen Gemeinden und Kantonen wurden in der Vorlage vermisst. Weiter wurde kritisiert, dass der Bundesrat eine Mehrwertabschöpfung bei Neueinzonungen nicht in der Revision verankern will. Auch dies wurde in der Studie von Avenir Suisse als möglicher zentraler Anreiz- und Allokationsmechanismus in der zukünftigen Raumplanung hervorgehoben [4].
Letzteres avancierte dann auch zum Hauptstreitpunkt in der ständerätlichen Detaildebatte. Eine Kommissionsmehrheit schlug vor, die vom Bundesrat sehr allgemein gehaltenen Regelungen zu Ausgleich und Entschädigung dahingehend zu konkretisieren, dass die Kantone bei Neueinzonungen vom Eigentümer eine Abgabe von mindestens einem Viertel des Mehrwertes verlangen müssten. Dieser Ertrag würde in erster Linie dazu dienen, von Auszonungen betroffene Personen zu entschädigen. Eine Kommissionsminderheit angeführt von Hansheiri Inderkum (cvp, UR) äusserte hierzu unter anderem verfassungsmässige Bedenken, da sich der Bund im Falle einer solchen Regelung ausserhalb seiner ihm zugeschriebenen Kompetenz bewege. Diese Bedenken zerstreute ein im Vorfeld erstelltes Rechtsgutachten, welches festhielt, dass der Bund zur Regelung öffentlicher Abgaben ermächtigt ist, sofern ein Bezug zur Ordnung der Bodennutzung besteht. Der Antrag der Mehrheit wurde denn auch mit 25 zu 16 Stimmen angenommen. Dieser parteiübergreifende Entscheid der Kantonskammer, welcher ohne vorgängige Vernehmlassung zu Stande kam, sorgte insbesondere bei den Kantonen für Erstaunen. Die kantonalen Baudirektoren händigten dem Nationalrat, welcher das Geschäft als Zweitrat behandeln wird, daraufhin bereits ein Positionspapier aus. In allen weiteren Punkten folgte der Ständerat dem bundesrätlichen Entwurf. Neu fügte er im Rahmen der Baulandhortung aber explizit an, dass überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren seien. Obwohl sie nicht die Siedlungsentwicklung per se betrafen, wurden zwei Einzelanträge, welche die Installation von Solarzellen und die Isolation von Häusern erleichtern wollten, diskussionslos angenommen. In der Gesamtabstimmung fand der Entwurf mit 34 zu 5 Stimmen eine Mehrheit. Gleichzeitig beschloss der Rat für das Volksanliegen eine Verlängerung der Behandlungsfrist um ein Jahr, was auch der Nationalrat befürwortete [5].
In der Herbstsession behandelte der Nationalrat zwei Vorstösse, welche sich mit der Komplexität der Umnutzung von landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone beschäftigen. Die Motion Wandfluh (svp, BE), welche konkret mit einer Änderung von Artikel 24c und 24d des RPG den Umbau von landwirtschaftlichen Bauten in Wohnflächen erleichtern will, wurde von einer geschlossenen bürgerlichen Mehrheit deutlich angenommen. Weiter überwies die grosse Kammer das Postulat Hassler (bdp, GR), welches aufgrund desselben Anliegens den Bundesrat veranlasst, zu prüfen, wie das Raumplanungsrecht angepasst werden könnte [6].
Gleich zwei Motionen drückten ihre Besorgnis über den stetigen Verlust an Kulturland aus. Die Motion Hassler (bdp, GR) will den Bundesrat beauftragen, im RPG Instrumente zum Schutz von Fruchtfolgeflächen und landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verankern. In diesem Zusammenhang plädierte der Motionär insbesondere für die Lockerung des absoluten Waldschutzes, da er hauptsächlich diesen für die schrumpfende Landwirtschaftsfläche verantwortlich macht. Der Bundesrat teilte das Anliegen des Motionärs und verwies auf die geplante zweite Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, welche einen besseren Schutz solcher Flächen anstrebt. Zurückhaltender zeigte er sich beim Verhältnis von Landwirtschafts- und Waldschutz. Dieses soll ebenfalls im Rahmen dieser zweiten RPG-Revision einer Prüfung unterzogen werden. Der Nationalrat folgte der Begründung des Bundesrates und nahm die Motion teilweise an. Die Motion Bourgeois (fdp, FR) hingegen macht die Siedlungsentwicklung für den Kulturlandverlust verantwortlich und die Arealstatistik des BfS gibt ihr zumindest teilweise Recht. Diese zeigt, dass in den 80er und 90er Jahren rund zwei Drittel der verlorenen Agrarflächen neuen Siedlungsflächen gewichen sind und rund ein Drittel zu Wald wurde, wobei diese Zahlen von Kanton zu Kanton stark variieren. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion und zeigte sich bereit, im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision die Vorgaben an die kantonalen Richtpläne im Bereich Landwirtschaftschutz zu konkretisieren und eine bessere Abstimmung von Siedlungsentwicklung und Kulturlandnutzung zu gewährleisten. Dies soll geschehen, indem die Mittel des Infrastrukturfonds erst zur Verfügung gestellt werden, wenn das Kulturland angemessen geschützt wird. Gemäss Antrag des Bundesrates nahm der Nationalrat die Motion in der Wintersession stillschweigend an [7].
 
[1] NZZ und SZ, 20.3.10; Bund, 8.7. und 3.12.10. Vgl. SPJ 2009, S. 176.
[2] AB NR, 2010, S. 1438. Vgl. SPJ 2009; S. 176.
[3] BBl, 2010, S. 1033 ff. und 1047 ff.; Lit. Müller-Jentsch/Rühli. Vgl. SPJ 2009, S. 177.
[4] BBl, 2010, S. 1049 ff. und 1085 ff.; TA, 22.1.10.; Lit. Müller-Jentsch/Rühli. Vgl. SPJ 2009, S. 177.
[5] AB SR, 2010, S. 879 ff., 903 ff. (Teilrevision RPG), 908 f.; AB NR, 2010, S. 1876 (Landschaftsinitiative); NZZ, 28./29.9.10 und 8.11.10.
[6] AB NR, 2010, S. 1444 (Mo. Wandfluh) und 1652 (Po. Hassler). Vgl. auch oben, Teil I, 4c (Politique agricole).
[7] AB NR, 2010, S. 1649 (Mo. Hassler) und 2160 (Mo. Bourgeois); NZZ, 23.6.10. Vgl. auch die eingereichte Motion Bourgeois (Mo 09.3871). Vgl. auch oben, Teil I, 4c (Politique agricole).