Année politique Suisse 2010 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Gesundheitspolitik
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Sterbehilfe
2009 hatte der Bundesrat ein Papier zur Sterbehilfe vorgelegt, das in der Vernehmlassung für einige Kritik sorgte. Da die Vorschläge einer strengen Regulierung oder eines Verbotes von Sterbehilfeorganisationen auf breite Ablehnung gestossen waren, schwenkte die Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf um. Sie kündigte an, dass sie dem Wunsch einer Mehrheit in der Vernehmlassung Rechnung tragen wolle und die Suizidhilfe nicht nur für unmittelbar vom Tod bedrohte oder schwerkranke Personen zulassen wolle. Damit würde sich ein liberaleres Gesetz zur Sterbehilfe ergeben als die in der Vernehmlassung formulierten Vorschläge. Während die beiden Vorschläge des Bundesrates bei den verschiedenen Vertretern der Verwaltung und Verbände für Uneinigkeit sorgten, gewann die Sterbehilfeorganisation Exit innerhalb eines Jahres 2000 neue Mitglieder [7].
Die Suizidhilfe-Vereinbarung, welche die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft und die Sterbehilfeorganisation Exit im Vorjahr zusammen abgeschlossen hatten, war vom Bundesgericht für nichtig erklärt worden. Gegen die beschlossenen Standesregeln hatten konservativ-religiöse Kreise eine Beschwerde an das Bundesgericht gerichtet. Dieses trat zwar auf die Beschwerde nicht ein, hielt aber fest, dass das geltende Recht eine Vereinbarung zwischen Privaten und Strafverfolgungsbehörden ausschliesse [8].
Der Nationalrat lehnte eine Motion Flückiger-Bäni (svp, AG) mit 119 zu 45 Stimmen ab, welche den Bundesrat beauftragen wollte, sämtliche Dienstleistungen und Tätigkeiten von Sterbehilfeorganisationen zu verbieten solange noch keine Sterbehilfetätigkeiten regelnde Gesetzgebung in Kraft ist. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion gefordert und Bundesrätin Widmer-Schlumpf wies während der Debatte auf die laufende Ausarbeitung eines Bundesgesetzes hin [9].
Das kriminologische Institut der Universität Zürich veröffentlichte im Herbst eine nationale Befragung zur Sterbehilfe, in welcher sich eine Mehrheit dafür aussprach, dass die direkte aktive Sterbehilfe gesetzlich erlaubt sein sollte. Auch wünschten sich die meisten Befragten, dass Ärzte bei der Suizidbeihilfe stärker miteinbezogen werden. Die Praxis des Sterbetourismus hingegen lehnten zwei Drittel ab. Skeptisch äusserten sich die Befragten auch zur Suizidbegleitung von psychisch Kranken [10].
 
[7] SN und SZ, 7.4.10; Presse vom 9.8.10. Siehe SPJ 2009, S. 202.
[8] TA, 17.6.10.
[9] AB NR, 2010, S. 112 f.
[10] Presse vom 3.9.10.