Année politique Suisse 2010 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport
Sport
Die im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zum Sportförderungsgesetz wurde im National- und Ständerat beraten. Die Vorlage unterteilte sich in zwei Bundesgesetze: einerseits das
Sportförderungsgesetz und andererseits das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Für Diskussionen in den Räten sorgte nur Ersteres. Der
Nationalrat war
Erstrat und nahm das Sportförderungsgesetz in der Gesamtabstimmung mit 152 zu 2 Stimmen an. In einigen wenigen Punkten wich der Rat von der Vorlage des Bundesrates ab. Einerseits wurde ein Antrag der Kommissionsmehrheit mit 131 zu 30 Stimmen angenommen, welcher die Kantone dazu verpflichtet, bis zur Sekundarstufe I mindestens drei Lektionen Sportunterricht pro Woche anzubieten. Andererseits verstärkte der Nationalrat die Bekämpfung des Dopings durch die Einführung von Strafbestimmungen für den Fall des gewerbemässigen Handelns mit Dopingmitteln oder der Abgabe an Kinder und Jugendliche und beschloss strengere Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch. Letztere beinhalten, dass das Bundesamt für Sport, dem Willen des Nationalrates entsprechend, Einsicht in das Strafregister nehmen kann, um den Leumund von „Jugend und Sport“- Kadern zu prüfen. Das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport wurde diskussionslos mit 156 zu 3 Stimmen angenommen
[50].
Der
Ständerat nahm die beiden Gesetze zwar ohne Gegenstimmen an, er schuf aber zum Nationalrat zwei grössere Differenzen. Auf der einen Seite sprach er sich mit 21 zu 8 Stimmen unter Berufung auf den Föderalismus gegen eine Verpflichtung der Kantone aus, drei Lektionen Sportunterricht pro Woche anbieten zu müssen. Auf der anderen Seite wollte der Ständerat im Zusammenhang mit der Dopingbekämpfung der Zollverwaltung zusätzliche Kompetenzen einräumen, indem diese ermächtigt wird, notwendige Sachverhaltsabklärungen zu treffen und bereits vor der Verdachtsmitteilung erforderliche Untersuchungen durchführen zu können. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das derart veränderte Sportförderungsgesetz mit 33 zu 0 Stimmen und das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport diskussionslos mit 27 zu 0 Stimmen an
[51].
Eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion Guisan (fdp, VD) lehnte die kleine Kammer im Berichtsjahr mit der Begründung ab, dass die Belange des Dopings mit dem verabschiedeten Sportförderungsgesetz geregelt seien. Die Motion hatte einerseits eine nationale
Anti-Doping-Agentur, die mit genügend Mitteln ausgestattet wird und andererseits die Möglichkeit von strafrechtlichen Sanktionen gegenüber dem Umfeld eines positiv auf Dopingmittel getesteten Sportlers gefordert
[52].
Die Sportverbände und die kantonalen Polizeidirektoren einigten sich beim
siebten Runden Tisch gegen Gewalt im und um den Sport auf verbindliche Massnahmen. So soll in den Fussballstadien und deren Umgebung mittelfristig nur noch Leichtbier ausgeschenkt werden. Ausserdem müssen alkoholfreie Getränke billiger sein als Bier. Für Hochrisikospiele wird gar ein Alkoholverbot geprüft. Geplant wurde darüber hinaus ein Rahmenkonzept „Fan-Arbeit“, das die Rolle und Aufgabe der Fan-Arbeit definiert. Strengere Zutrittskontrollen werden ebenfalls geprüft. Vorgesehen sind auch Massnahmen gegen das Abschiessen von Feuerwerkskörpern
[53].
[50]
AB SR, 2010, S. 1244 ff. Siehe
SPJ 2009, S. 210. Siehe auch unten, Teil I, 8b (Grundschulen).
[51]
AB SR, 2010, S. 1173 ff.
[52]
AB SR, 2010, S. 1191. Siehe
SPJ 2009, S. 211
.
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