Année politique Suisse 2010 : Enseignement, culture et médias / Médias / Presse
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Presseförderung
Im Berichtsjahr wurde im Zusammenhang mit der Revision des Postgesetzes einerseits die indirekte staatliche Förderung der Presse diskutiert, andererseits wurde der Ruf nach neuen Ansätzen staatlicher Unterstützung für die Druckmedien sowohl in der politischen als auch in der öffentlichen Diskussion lauter. Vorgeschlagen wurde mit Hinweis auf den Service-public-Auftrag des Bundes beim Fernsehen und Radio die Einführung eines Konzessions- und Gebührenregimes zugunsten der Presse. So verlangte Nationalrat Hans-Jürg Fehr (sp, ZH) in einer im Plenum noch nicht behandelten Interpellation die Umwandlung der SDA in ein öffentlich-rechtliches Unternehmen mit staatlicher Konzession und Leistungsauftrag [7].
Angesichts der anhaltenden Strukturkrise der Verlagsindustrie, bestätigte der Bundesrat seine Bereitschaft, Alternativen zur bestehenden indirekten Presseförderung via Posttaxenverbilligung zu prüfen. In diesem Sinn überwies der Nationalrat im März mit Hinweis auf verschiedene Vorstösse ähnlicher Richtung – und ergänzend zum 2009 überwiesenen Postulat von Hans-Jürg Fehr (sp, SH) – ein Postulat seiner Staatspolitischen Kommission. Bei dieser Gelegenheit verwies der Bundesrat auf einen durch das Bakom in Auftrag gegebenen Expertenbericht zur Lage und Zukunft der Schweizer Presse, der Ende Jahr noch nicht vorlag. Im Dezember verabschiedeten National- und Ständerat das revidierte Postgesetz. Im Entwurf zum Postgesetz hatte der Bundesrat vorgesehen, den staatlichen Kredit für die generelle Verbilligung der Posttaxen von 80 Mio. auf 30 Mio. Fr. zu kürzen und diese indirekte Förderung der Regional-, Lokal-, und Mitgliedschaftspresse nur noch zeitlich befristet zukommen zu lassen. Das Parlament verabschiedete das revidierte Gesetz dann aber ohne zeitliche Beschränkung und erhöhte den der Post gewährten Kredit für die Verbilligung der Taxen um 20 Mio. Fr.: Die Transportsubventionen für die Regional- und Lokalpresse wurden auf 30 Mio., jene für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse auf 20 Mio. Fr. festgelegt [8].
 
[7] AB NR, 2010, S. 1153.
[8] BBl, 2009, S. 5222 f.; BBl, 2010, S. 8997; AB NR, 2010, S. 232; AB NR 2010, S. 1447 ff., 1550 ff., 1872 ff. und 2181 ff.; AB SR 2010, S. 1033 ff., 1239 und 1354; NZZ, 24.3.10, Lib., 24.9.10; LT, 24.9.10; BaZ, 1.12.10.