Année politique Suisse 2011 :   / La législation dans les cantons / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Bürgerrecht, Niederlassungsrecht –
Droit de bourgeoisie, droit d’établissement
APPENZELL AUSSERRHODEN: Der Kantonsrat stimmt der Teilrevision der Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Ausländerinnen und Ausländer zu, die aufgrund verschiedener Erlasse sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene angepasst werden soll (www.ar.ch).
BASEL-STADT: 1) Im Kanton Basel-Stadt wird künftig für die Einbürgerung ein klar definiertes Sprachniveau verlangt. Wer das Bürgerrecht erlangen will, muss mündlich das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erreichen. Etwas tiefer sind die Anforderungen im Schriftlichen (Niveau A2). Diese Regelung wird vom Gegenvorschlag für die „Sprachinitiative“ festgelegt. Der Gegenvorschlag, über den am 27.11. abgestimmt wird, wird mit 63,7% Ja-Stimmenanteil unterstützt. Die Sprach-Initiative der SVP („für eine faire Einbürgerung“), die das höhere Niveau B2 verlangt hätte, wird hingegen mit 58,6 % Nein-Stimmen abgelehnt (Stimmbeteiligung 42,9%) (BaZ, 28.11.). – 2) Die bisherige Aufteilung der Kompetenz zur Verleihung des Kantonsbürgerrechts zwischen Grossem Rat und Regierungsrat wird zugunsten der Exekutive aufgehoben. Neu soll nur noch der Regierungsrat zuständig sein für kantonale Einbürgerungen. Da diese Neuregelung einer Verfassungsänderung bedarf, muss sie der Stimmbevölkerung vorgelegt werden, die mit einer Beteiligungsrate von 42,9% und einem Ja-Stimmenanteil von 73,6% ihre Zustimmung erteilt (www.bs.ch).
FRIBOURG: Les députés ont approuvé, par 87 voix contre 5, un projet de loi sur l’intégration des migrants et la prévention du racisme. S’il a apporté quelques amendements formels au texte du gouvernement, le plénum a cependant rejeté, par 47 voix contre 36, une proposition de commission visant à rendre obligatoire la conclusion d’une convention d’intégration pour les migrants provenant de pays hors de l’UE (Lib., 22., 23. et 25.3.).
SCHWYZ: In erster und einziger Lesung verabschiedet der Kantonsrat im April mit 53 zu 35 Stimmen eine Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes, welcher der Souverän im November mit einem Ja-Stimmenanteil von 69,6% deutlich zustimmt. Neu müssen Einbürgerungsgesuche zwingend im Amtsblatt publiziert werden; Stimmbeteiligung: 43,7%. In der Folge wird die Initiative „Einbürgerungsgesuche ins Amtsblatt“, deren Anliegen mit der Gesetzesrevision erfüllt worden ist, zurückgezogen (www.sz.ch; vgl. SPJ 2010, S. 314).
ZÜRICH: Der Regierungsrat beantragt eine Teil-Ungültigkeitserklärung des von der SVP 2010 gegen das vom Kantonsrat verabschiedete Bürgerrechtsgesetz ergriffenen konstruktiven Referendums, mit welchem die Volkspartei das Bürgerrecht noch weiter verschärfen wollte. Über den Beschluss des Kantonsrates sowie den Gegenvorschlag wird im März 2012 abgestimmt werden (NZZ, 23.4.; vgl. SPJ 2010, S. 314).