Année politique Suisse 2011 :   / La législation dans les cantons / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Wahl- und Abstimmungsverfahren, Landsgemeinde –
Modes d’élection et de votation, landsgemeinde
AARGAU: 1) Um der Parteienzersplitterung im Grossen Rat entgegenzuwirken, diskutiert dieser einen Vorschlag des Regierungsrats zur Einführung einer Wahlsperrklausel (Quorum: Wähleranteil von 5% auf Bezirksebene oder 3% kantonsweit). Da das Parlament die entsprechende Revision des Grossratswahlgesetzes nur knapp gutheisst und das absolute Mehr verpasst, wird die Vorlage der Volksabstimmung unterstellt. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 57,9% wird das Quorum angenommen (Stimmbeteiligung: 38,5%) (AZ, 13.9., 27.11.). – 2) Am gleichen Abstimmungstermin akzeptieren die Stimmenden mit 88,5% Ja-Stimmenanteil die Zusammenlegung der kantonalen Amts- und Rechnungsjahre. Damit fallen auch die Wahltermine für den Gross- und Regierungsrat zusammen (AZ, 27.11.).
APPENZELL INNERRHODEN: Die Landleute nehmen an der Landsgemeinde Anfang Mai eine Revision der Kantonsverfassung an, welche die bisher flexible Sitzzahl im Grossen Rat auf 50 festlegt (SGT, 2.5.; www.ai.ch).
BASEL-STADT: Der Regierungsrat beschliesst, ab November 2011 auch die Argumente der Initiativ- und Referendumskomitees in die Abstimmungserläuterungen aufzunehmen. Bisher wurden deren Standpunkte aufgrund vorhandener Unterlagen von der Staatskanzlei erarbeitet. Neu wird eine von den Komitees verfasste Stellungnahme abgedruckt (www.bs.ch).
FRIBOURG: Les députés ont adopté à l’unanimité un projet modifiant la loi sur la participation de l’Etat aux frais de campagne électorale de sorte à ce que l’Etat prenne dorénavant en charge la totalité des frais d’envoi en commun des prospectus des partis lors des élections communales, cantonales et fédérales (Lib., 8.9).
GLARUS: Die Landsgemeinde befindet über eine Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen an der Urne. Mit der Vorlage wird auf Mehrfachausfüllungen in Glarus Nord anlässlich der Landratswahlen 2010 reagiert. Zur Gewährleistung der persönlichen Stimmabgabe in den neuen Gemeindestrukturen wird an den Öffnungszeiten der Abstimmungslokale festgehalten. Die Gemeinden haben zudem mehrere Urnenstandorte anzubieten, wobei sie aber bisherige Standorte, soweit sinnvoll, zusammenlegen dürfen. Ein weiterer Aspekt betrifft die Regelung von Stellvertretungen, was mitunter zu Missverständnissen führte. Dem Entwurf der Regierung und des Landrates wird zugestimmt. Ein Änderungsantrag, der allen Stimmbürgern die elektronische Stimmabgabe ermöglichen wollte („e-Voting“), wird hingegen abgelehnt (www.gl.ch).
LUZERN: Das Parlament spricht sich im Dezember für eine neue Berechnungsformel bei Regierungsratswahlen aus. Mit dem knappst möglichen Unterschied von einer Stimme (53 Ja zu 52 Nein) stimmt der Kantonsrat einem Postulat von Christina Reusser (gp) zu. Neu soll zur Ermittlung des absoluten Mehrs nicht mehr die Zahl der Wahlzettel herangezogen werden, sondern die Anzahl der ausgefüllten Linien auf den eingegangenen Wahlzetteln. Damit bleiben die leeren Wahlzettel sowie die leeren oder ungültigen Linien der nur teilweise ausgefüllten Wahlzettel aussen vor. Dadurch sinkt entsprechend die Limite des absoluten Mehrs (NLZ, 14.12.).
THURGAU: Die Volksinitiative zur Änderung des Wahlverfahrens für den Grossen Rat (neu: Doppelter Pukelsheim) wird von der Stimmbevölkerung am 15.5. auf Antrag der Regierung und des Parlaments mit 62% abgelehnt. Die Wahlrechtsänderung wurde vor allem von den Kleinparteien unterstützt, welche sich erhofft hatten, mit dem neuen Wahlsystem höhere Wahlchancen zu haben (; vgl. SPJ 2010, S. 322). www.tg.ch
VAUD: Le corps électoral a accepté avec 60,8% des voix (participation: 40,7%) une initiative parlementaire socialiste modifiant la Constitution visant à imposer le scrutin proportionnel aux communes de plus de 3000 habitants. Le Grand Conseil l’avait auparavant adoptée par 62 voix contre 60. La majorité a estimé que ce type de scrutin permet de mieux représenter les minorités tandis que le PLR et les verts libéraux ont considéré qu’il ne respecte pas l’autonomie communale (24h et LT, 5.9 ; LT, 2.9).