Année politique Suisse 2011 :   / La législation dans les cantons / 2. ÖFFENTLICHE FINANZEN – FINANCES PUBLIQUES
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Allgemeines –Généralités
BASEL-STADT: 1) In der Volksabstimmung vom 13.2. wird die Volksinitiative "für ein griffiges Finanzreferendum" mit einem Nein-Stimmenanteil von 76,6% abgelehnt. Der Gegenvorschlag des Grossen Rates (für eine Anpassung der Kantonsverfassung, des Finanzhaushaltsgesetzes und des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Grossen Rates) wird mit einem Nein-Stimmenanteil von 67,6% ebenfalls abgelehnt (Stimmbeteiligung: 44,9%) (BaZ, 14.2.).
BERN: Der Grosse Rat beschliesst im November im Rahmen eines sogenannten Budgetkompromisses für 2012 ein Sparbudget mit dem Ziel einer schwarzen Null. Die insgesamt CHF 156 Mio., die dazu im Vergleich zum regierungsrätlichen Voranschlag eingespart werden müssen, werden über eine Kürzung des Justizbudgets sowie des Lohnsummenwachstums und mit weiteren, über alle Direktionen verteilten Haushaltsentlastungen sowie – bis zum rechtskräftigen Entscheid über das Schicksal der 2012 zur Wiederholung anstehenden Volksinitiative – einer Verschiebung der Senkung bei den Motorfahrzeugsteuern auf 2013 erreicht (Bund, 30.11.).
GLARUS: Die Landsgemeinde vom 1.5. folgt dem Antrag des Landrates und der Regierung und stimmt der Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons und seiner Gemeinden (Finanzkontrolle) zu. Hauptpunkt der Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt von Kanton und Gemeinden (FHG) bildet die Aufnahme von Bestimmungen zur kantonalen Finanzkontrolle. In 15 Artikeln werden Stellung, Aufsichtsbereich, Aufgaben und Verfahrensvorschriften bei Beanstandungen geregelt (www.gl.ch).
SANKT GALLEN: Der St. Galler Grosse Rat verabschiedet das Sparpaket I (Aufgaben- und Finanzplan 2012 – 2014) der Regierung ohne grosse Änderungen. Das Sparpaket soll das jährliche strukturelle Defizit des Kantons von rund CHF 300 Mio. um rund CHF 100 Mio. (2014) reduzieren. Dazu sieht es 54 Massnahmen in allen Departementen vor. Anträge der Linken, die die Verkleinerung der Ausgabenkürzungen forderten, wurden grossmehrheitlich von den bürgerlichen Parteien abgelehnt. Im Nachgang zur Genehmigung des Sparpakets werden Gesetzesanpassungen zur Umsetzung der Kürzungen nötig, namentlich in den Bereichen Krankenversicherungen, Universität, Berufsbildung, Sozialhilfe sowie bei den Ergänzungsleistungen, dem öffentlichen Verkehr und den stationären Spitalleistungen. Die Annahme des Sparpakets sowie zugehöriger Gesetzesänderungen ist ausserparlamentarisch umstritten. Gegen die Kürzungen im Bereich Ergänzungsleistungen wird das Referendum ergriffen und die Erhöhungen der Studiengebühren der Universität St. Gallen werden von Studentenprotesten begleitet. Gesetzesanpassungen für die Umsetzung von Massnahmen aus dem Sparpaket I, die erst ab 2013 wirken, werden für 2012 vorgesehen. Ebenso wird die Regierung gegen ihren Willen beauftragt, im Zusammenhang mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2013−2015 ein Sparpaket II im Umfang von CHF 50 Mio. auszuarbeiten (SGT, 16.2., 17.2., 27.9.; NZZ, 16.2.; ). www.sg.ch
ZÜRICH: Der Kantonsrat beschliesst mit 94 zu 74 Stimmen die Aufhebung des Gesetzes für ein Polizei- und Justizzentrum aus dem Jahre 2003. Eine Minderheit aus SP, FDP, CGP und EVP kündigt an, gegen den Beschluss das Behördenreferendum zu ergreifen. Grund für die Aufhebung des Erlasses ist, dass das PJZ-Gesetz nicht erfüllt werden kann, da der Kantonsrat den Objektkredit von knapp CHF 570 Mio. im September 2010 abgelehnt hat. Bei der Abstimmung am 4.9. hat das Referendum allerdings Erfolg: der Beschluss, das Gesetz aufzuheben, wird mit 54.2% Nein-Stimmenanteil verworfen (NZZ, 18.1.).