Année politique Suisse 2011 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique / Strafrecht
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Polizei
Der Verband Schweizerischer Polizeibeamter hat eine Kampagne „Stopp der Gewalt gegen Polizisten“ lanciert, welche die Bevölkerung und die Politik für die Problematik sensibilisieren will [52].
Der Bundesrat setzte die Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) in Kraft, welche der Transportpolizei das Tragen von Waffen erlaubt. Damit konkretisiert die Verordnung das 2010 erlassene Bundesgesetz gleichen Namens. In den Räten war die Frage über die Bewaffnung der Sicherheitsorgane umstritten gewesen und war deshalb an den Bundesrat delegiert worden. Mit seinem Entscheid trägt der Bundesrat der Meinung der Polizei- und Bahngewerkschaften sowie der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren Rechnung, die in der Anhörung vom Herbst 2010 eine Bewaffnung gefordert hatten. Obwohl zuerst ablehnend eingestellt, entschied sich im September auch die SBB, ihre Transportpolizei (Bahnpolizei) mit Schusswaffen auszurüsten [53].
Mit seiner 2008 eingereichten Motion verlangte Fehr (svp, ZH) die Aufstockung des Grenzwachtkorps (GWK) um 200 bis 300 Stellen sowie eine konkurrenzfähige Besoldung, vor allem der jungen Grenzwächter. Nachdem die Motion vom Nationalrat 2009 angenommen wurde, schuf die kleine Kammer eine Differenz, indem sie die Streichung der verbindlichen Zahl von 200 bis 300 Grenzwächter forderte. Gleichzeitig überwies der Ständerat ein Postulat seiner sicherheitspolitischen Kommission, das den Bundesrat beauftragt, den Bestand des Grenzwachtkorps bis Ende 2010 aufgrund der Erfahrungen mit dem Schengen-Dublin-Abkommen zu überprüfen. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Motion auch ohne genaue Zahlenangabe effektiv umgesetzt wird. Der Nationalrat stimmte 2011 der Änderung zu, womit die Motion überwiesen wurde [54].
Das EJPD gab einen Vorentwurf des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen in die Vernehmlassung. Das Gesetz soll den Schutz gewisser Interessen und Grundsätze der Schweiz sicherstellen. Dazu ist ein Verbot bestimmter Aktivitäten wie das Söldnertum vorgesehen. Damit die Kontrolle ausgeübt werden kann, sollen die Unternehmen ihre Aktivitäten den zuständigen Behörden melden müssen [55].
 
[52] NLZ, 25.11.11.
[53] SR 745.21; TA, 18.8.11; NZZ online, 17.8.11; vgl. auch Teil I, Kapitel 6b (Eisenbahnverkehr).
[54] Mo. 08.3510; Po. 09.3737: AB NR, 2009, S. 1256f .; AB SR, 2009, S. 1264 ff.; AB NR, 2011, S. 53 ff.
[55] BBl, 2011, S. 7992.