Année politique Suisse 2011 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires / Verwaltung
Der jährliche
Bericht zur Umsetzung der Bundespersonalpolitik zeigte auf, dass der Frauenanteil in der Bundesverwaltung weiter angestiegen war (total 31.7%). Dies gilt auch für den Bereich der oberen Kader (+2%), wo aber nach wie vor lediglich ein Achtel der Beschäftigten (12%) weiblich war, was im Vergleich zur Privatwirtschaft allerdings als beachtlich betrachtet wurde. Die Sollwerte für die Anteile der Sprachregionen, die von der seit 2010 geltenden Sprachenverordnung festgelegt werden, wurden fast erreicht: Der Anteil an deutschsprachigen Mitarbeitenden betrug 2010 72.1% (Soll: 70%), an französischsprachigen Mitarbeitenden 21.0% (Soll: 22%), an italienischsprachigen Mitarbeitenden 6.6% (Soll: 7%) und an rätoromanischsprachigen Mitarbeitenden 0.3% (Soll: 1%). Der Sollwert für den Anteil Lernender (4%) wurde mit 4.5% übertroffen. Der durchschnittliche Bruttolohn in der Bundesverwaltung (ohne EDA-Lokalpersonal) belief sich 2010 auf 116 285 CHF. Für 2012 wurde zwischen Bund und Gewerkschaften eine Lohnerhöhung um 1.2% ausgehandelt
[28].
Im Juni legte der Bundesrat
neue Ziele für die Personalpolitik in der Bundesverwaltung fest. Die Sollwerte, die bis 2015 erreicht werden sollen, zielen auf eine adäquatere Vertretung der Geschlechter, eine bessere Integration von Mitarbeitenden mit Behinderungen und eine weiterhin gleichmässige Berücksichtigung der vier Landessprachen ab. Im Rahmen der Vorgaben zur Beschäftigung und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung definierte der Bundesrat zudem das Ziel, dass bis 2015 ein bis zwei Prozent der Verwaltungsangestellten Personen mit Behinderungen sein sollen
[29].
Im August legte der Bundesrat seine Botschaft zur
Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) vor. Im April und im Mai hatte die Regierung Verhandlungen mit den Personalverbänden geführt, die weitgehend Einigungen gebracht hatten. Die Hauptpunkte der Revision umfassen die Modernisierung hinsichtlich Flexibilisierung in den Anstellungsbedingungen, eine Annäherung ans Obligationenrecht und Verbesserungen im Kündigungsschutz. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin gesteigert werden
[30].
Trotz der insgesamt positiven Signale – auch die Personalbefragung 2011 zeigte überwiegend zufriedene Angestellte – sah das Parlament noch Verbesserungspotenzial. So wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) überwiesen, die den Bundesrat auffordert, am ‚
Lohngleichheitsdialog‘ teilzunehmen und die Löhne des Bundespersonals auf Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen. Die Motion wurde vom Bundesrat unterstützt, obwohl bezüglich Lohngleichheit in der Verwaltung schon viel unternommen worden sei. In beiden Räten wurde der Vorstoss seitens der SVP mit dem Argument bekämpft, dass die Dialoge nur Kosten verursachten, eine Lohngleichheit aber nie möglich sei. Beide Räte überwiesen jedoch das Anliegen
[31].
[28] Medienmitteilung Bundesrat vom 23.3.11; SPJ 2010, S. 43; Presse vom 24.3.11; Löhne: BZ, 20.10.11; Presse vom 12.11.11.
[29] Medienmitteilung Bundesrat vom 22.6.11; BBl. 2011, S. 5875 f.; Presse vom 23.6. und 25.6.11.
[30] Medienmitteilung Bundesrat vom 5.5.11 und 31.8.11; Presse vom 6.5. und 1.9.11; vgl. SPJ 2010, S. 43.
[31] Mo. 09.3332: AB NR, 2011, S. 213 f.; AB SR, 2011, S. 656 f. Zur Personalbefragung: Medienmitteilung Bundesrat vom 10.6.11; TA, 11.6.11; vgl. auch unten, Teil I, Kapitel 7d (Frauen und Gleichstellungspolitik).
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