Année politique Suisse 2011 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires / Volksrechte
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Nutzung der Volksrechte
Aufgrund der Gesamterneuerungswahlen im Herbst des Berichtsjahres (vgl. unten, Teil I, 1e, Wahlen) wurde im Berichtsjahr nur ein Termin für eine einzige eidgenössische Volksabstimmung wahrgenommen. Am 13. Februar wurde die Volksinitiative „für den Schutz vor Waffengewalt“ mit 43.7% Ja-Stimmen abgelehnt (vgl. Teil I, 1b, Strafrecht).
Da viele Parteien Volksbegehren als Schwungrad für die Wahlen brauchten, nahm die Zahl hängiger Initiativen stark zu. Im Berichtjahr selber waren acht Initiativen zustande gekommen. Damit waren Ende 2011 nicht weniger als 22 Volksbegehren hängig (Ende 2010: 17). Im Berichtjahr wurden zudem 23 Begehren neu lanciert (2010: 14). Im Unterschriftenstadium befanden sich somit insgesamt 28 Initiativen (2010: 15). Drei Begehren scheiterten 2011 an der Unterschriftenhürde (2010: 2) und drei wurden zurückgezogen (2010: 1), davon eine bedingt (2010: 1) (vgl. Tabelle Volksinitiativen_2011.pdf). Zudem kam am 25. Juli mit 60 124 gültigen Unterschriften das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Buchpreisbindung zustande [55].
Im Rahmen der Abzockerinitiative, über die die Räte seit Februar 2008 debattierten, wurde erneut über die Fristen zur Behandlung von Volksinitiativen diskutiert. Aktuell beträgt die Behandlungsfrist zweieinhalb Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils 1 Jahr, wenn ein Rat einen Gegenentwurf beschliesst und ein solcher in der Differenzbereinigung feststeckt. Die Frist für die Abzockerinitiative wurde bereits zweimal um 1 Jahr verlängert. Die staatspolitische Kommission des Nationalrates kündigte an, mit einem Vorstoss im Rahmen der laufenden Revision des Parlamentsgesetzes die Diskussion um die Behandlungsfrist neu lancieren zu wollen. Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass Volksabstimmungen aus taktischen Gründen verzögert würden. Deshalb müsse die Möglichkeit der Fristverlängerung eingeschränkt werden [56].
Zum zweiten Mal seit Einführung dieser Möglichkeit im Januar 2010 wurde eine Initiative bedingt zurückgezogen: Ein bedingter Rückzug einer Initiative wird dann wirksam, wenn ein indirekter Gegenvorschlag in Kraft tritt. Die Initiative „für menschenfreundliche Fahrzeuge (Offroader-Initiative)“ wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass die im März vom Parlament beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen in Kraft tritt. Die Initiative sieht vor, dass neue Autos ab 2015 lediglich 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen dürfen. Die Initianten bemängelten, dass die Regelung erst im Mai 2012 und nicht wie versprochen im Januar 2012 in Kraft gesetzt wird, sahen aber von einer Reaktivierung ihrer Initiative letztlich trotzdem ab [57].
 
[55] Referendum: BBl., 2011, S. 6405 f.; Exp., 24.6.11; LT, 10.11.11; Blick, 11.11.11; Presse vom 29.12.11.
[56] NZZ, 19.11.11.; vgl. SPJ 2010, S. 48 f.; zur Abzockerinitiative vgl. Teil I, 4a, Gesellschaftsrecht.
[57] BBl. 2011, S. 5517; AZ, 9.8.11; siehe SPJ 2010, S. 50.