Année politique Suisse 2011 : Chronique générale / Politique étrangère suisse / Aussenwirtschaftspolitik
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Kriegsmaterialexporte
Der Bundesrat beschloss im Juni die Ratifikation des Übereinkommens über die Streumunition. Dieses sieht vor, sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Verwendung, der Produktion oder des Handels mit Streumunition zu verbieten. Der Entwurf wurde in der Herbstsession einstimmig vom Ständerat angenommen. Bei der Beratung im Dezember folgte der Nationalrat nicht der Kommissionsmehrheit, welche argumentiert hatte, dass mit der Ratifikation des Übereinkommens noch gewartet werden sollte, sondern dem Minderheitsantrag Lang (gp, ZG) und beschloss Eintreten. Somit ist das Geschäft per Ende des Berichtsjahres in der nationalrätlichen Sicherheitskommission pendent. Die Ratifikation dieses internationalen Übereinkommens würde eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes bedingen, da auch die Schweizer Armee über unter das Abkommen fallende Munition verfügt. Über den militärischen Aspekt des Übereinkommens berichten wir in Teil I, Kapitel 3 (Militärorganisation) [102].
Im Gegensatz zum Vorjahr, als die Schweizer Kriegsmaterialexporte zurückgegangen waren, wuchsen sie 2011 um beachtliche 36%. Insgesamt führte die Schweiz Kriegsmaterial im Gesamtwert von CHF 872.7 Mio. aus, was einem Anteil von 0.4% am Total der Exporte entspricht. Die grosse Zunahme an Kriegsmaterialexporten kann in erster Linie auf den Verkauf von Trainingsflugzeugen im Wert von rund CHF 258 Mio. an die Vereinigten Arabischen Emirate zurückgeführt werden. Von den insgesamt 68 Handelspartnern stammten die weiteren wichtigsten Abnehmer von Schweizer Kriegsgütern aus Europa, so kauften insbesondere Deutschland, Italien, Belgien und Spanien Kriegsmaterial in zwei- oder dreistelliger Millionenhöhe. Insgesamt wurden beim zuständigen Staatssekretariat für Wirtschaft 2459 Exportgesuche eingereicht, wovon lediglich fünf abgelehnt wurden. Diese betrafen allesamt den Export von Kleinwaffen mit Zubehör in afrikanische und asiatische Staaten. Von den vorprüfenden Anfragen, mit welchen Exporteure die Wahrscheinlichkeit auf Gutheissung eines allfälligen Exportgesuchs prüfen, wurden 20 von 54 abgelehnt [103].
 
[102] BRG 11.036: AB SR, 2011, S. 809 ff.; AB NR, 2011, S. 2174 ff.; BBl, 2011, S. 5905; Medienmitteilung EDA vom 6.6.11.
[103] Medienmitteilung SECO vom 28.2.12.