Année politique Suisse 2011 : Economie / Crédit et monnaie
Geld- und Währungspolitik
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) sah sich 2011 einer globalen wie nationalen Wachstumsabschwächung gegenüber. Dazu kam ein sich massiv aufwertender Schweizer Franken, der das Inflationsrisiko minderte und die Exportwirtschaft belastete. An der ersten geldpolitischen Sitzung im März beliess das Direktorium der SNB das
Zielband für den Dreimonats-Libor (CHF) bei 0,00 – 0,75%. Dieses Zielband wurde am 3.8.11 auf 0,00 – 0,25% angepasst. Der Zielwert für den Dreimonats-Libor (CHF) wurde im März auf 0,25% festgelegt und im August auf 0,00% justiert. Der effektive Dreimonats-Libor-Satz (CHF) belief sich am Jahresanfang auf 0,17% und am Jahresende auf 0,05%, mit einem Tiefststand von 0,01% im August. Die bedingten Inflationsprognosen entwickelten sich im Jahresverlauf dahingehend, dass jeweils eine tiefere Inflation erwartet wurde, als noch in der vorangegangenen Prognose. Die am Jahresende aktuellste Inflationsprognose ging, ein Dreimonats-Libor (CHF) von 0,00% vorausgesetzt, von einer tiefen Inflation von 0,8% im dritten Quartal 2014 aus
[1].
Die Notenbankgeldmenge blähte sich im Jahresverlauf von CHF 78.62 Mia. (Durchschnitt aus Januar-Tageswerten) auf CHF 231.95 Mia. (Durchschnitt aus Dezember-Tageswerten) auf. Sie lag im Jahresdurchschnitt 52,7% höher als im Vorjahr. Die Geldmengen M1, M2 und M3 nahmen ebenfalls zu, allerdings bedeutend weniger stark. Ihr Jahresdurchschnitt war um rund 8,7% (M1), 7,9% (M2) und 7,0% (M3) höher als 2010. Der steile
Anstieg der Notenbankgeldmenge ist im Zusammenhang mit der Frankenstärke zu verstehen. So versuchte die SNB, vor der Festlegung eines Mindestkurses gegenüber dem Euro, den Schweizer Franken mittels Liquiditätsschöpfung zu schwächen, indem sie im August die Giroguthaben der Geschäftsbanken von rund CHF 30 Mia. auf über CHF 200 Mia. erhöhte
[2].
Der Aussenwert des Schweizer Franken stand im Berichtsjahr unter grosser Beobachtung. Seine starke nominale Aufwertung, vor allem gegenüber den Währungen Euro und US-Dollar, wurde erst durch das historische Einschreiten der SNB korrigiert. Zu Jahresbeginn betrug der
Eurokurs 1.2455. Danach schwächte sich der Schweizer Franken vorerst etwas ab, um bis Ende Mai im Bereich zwischen 1.31 und 1.24 zu schwanken. Darauf folgte eine Phase massiver Aufwertung mit erstmaliger Unterschreitung der Grenze von 1.20 im Juni. Seinen Höchststand erreichte der Schweizer Franken am 9.8.11 mit einem Kurs von 1.0070. Nach der Mitteilung der Schweizerischen Nationalbank, dass sie künftig keinen Eurokurs unter 1.20 tolerieren werde (6.9.11), schwächte sich der Kurs sofort ab und verhielt sich bis Jahresende im Bereich von 1.20 bis 1.24 stabil. Der Jahresschlusskurs betrug 1.2158. Der
US-Dollar-Kurs unterlag ähnlichen Schwankungen wie der Kurs des Euro. Er eröffnete am Jahresanfang bei 0.9362, erstarkte danach etwas (bis rund 0.97 Mitte Februar) um sich danach massiv abzuwerten. Am günstigsten war der US-Dollar ebenfalls am 9.8.11 bei 0.7070.
Nach der Mitteilung der Nationalbank bezüglich Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro erstarkte auch der US-Dollar und schloss Ende Jahr bei 0.9403
[3].
Die
Ankündigung der Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro war im Sommer 2011 von allen wichtigen Parteien und Verbänden sowie von verschiedenen Wirtschaftsexperten begrüsst worden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund forderte eine Erhöhung der Untergrenze auf mindestens CHF 1.40; auch Economiesuisse und andere Wirtschaftsverbände wünschten eine weitere Erhöhung. Die SNB kommentierte entsprechende Begehren mit dem Hinweis, dass sie bereitstünde, weitere Massnahmen zu treffen, falls es die Wirtschaftsaussichten oder die deflationäre Entwicklung erforderten
[4].
Ob und wie stark die
SNB an den Währungsmärkten intervenieren musste, um den Mindestkurs gegenüber dem Euro durchzusetzen, war bei Jahresende noch immer Gegenstand von Spekulationen. Viele Wirtschaftsexperten vermuteten, dass allein die Ankündigung der Kursuntergrenze zur Kursanpassung geführt hätte und dass grosse Währungsinterventionen ausgeblieben wären
[5].
Die Währungssituation war auch im Parlament ein Thema. Ein Postulat Favre (fdp, NE) befasste sich mit der
Arbeitsplatz- und Lohnsituation im Grenzgebiet im Zusammenhang mit dem starken Franken. Konkret sollte geklärt werden, inwiefern eine erhöhte Arbeitslosigkeit und/oder eine Verschlechterung der Lohnsituation zu beobachten sei und wie dieser begegnet werden könne, ohne die Personenfreizügigkeit infrage zu stellen. Obwohl der Bundesrat argumentierte, dass schon genügend Monitoringstellen zur Überwachung der Personenfreizügigkeit, der Arbeitsmarktsituation sowie zur Verhinderung von Lohndumping bestünden, wurde das Postulat vom Nationalrat mit 161 zu 28 Stimmen angenommen. Lediglich die Grünliberale Fraktion sowie grosse Teile der FDP-Fraktion lehnten das Postulat ab
[6].
Das von Bundesrat Schneider-Ammann Anfang August angekündigte
Frankenpaket im Umfang von CHF 2 Mia. wurde kontrovers diskutiert. Dieses damals noch nicht näher umschriebene Paket weckte Begehrlichkeiten und schürte Diskussionen über die Ausgestaltung der Anspruchsberechtigung. In Anbetracht der Problematik betreffend Abgrenzung zwischen anspruchsberechtigten und nicht anspruchsberechtigten Gruppen redimensionierte der Bundesrat das Paket auf CHF 869 Mio. Der Grossteil (CHF 500 Mio.) betraf eine Verschiebung von Bundesmitteln in den Fonds der Arbeitslosenversicherung, um dessen prognostizierte höhere Belastung aufgrund der Frankenstärke vorzufinanzieren. Die übrigen Beiträge gingen an die Technologie- und Innovationsförderung (CHF 212.5 Mio.), den Tourismus (CHF 100 Mio.), den öffentlichen Verkehr (CHF 46.5 Mio.) und die direkte Exportförderung (CHF 10 Mio.). Das Paket wurde von beiden Räten – nach ursprünglich ablehnender Haltung der nationalrätlichen Wirtschaftskommission – gutgeheissen. Anträge auf Verknüpfung der Vorlage mit einer Reduktion der Mehrwertsteuer von Seiten der SVP scheiterten ebenso wie der Antrag der SP, einen „Krisenfonds für den Werkplatz Schweiz“ über CHF 1.2 Mia. einzurichten. Ein zweites Frankenpaket über CHF 1 Mia., das der Bundesrat auf die Wintersession in Aussicht gestellt hatte, wurde in Anbetracht der erfolgreichen Massnahmen der SNB zur Frankenschwächung nicht weiter verfolgt
[7].
Der
Dreimonats-Libor (CHF) fiel im Zuge der Bekämpfung der Frankenstärke vom Jahreseröffnungskurs von 0,17% auf unter 0,01% im August. Bis zum Jahresende erhöhte er sich wieder auf 0,05%. Das generell tiefe Zinsniveau beeinflusste auch die Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen. Diese hatte zu Jahresanfang noch rund 1,67% betragen, um sich im Jahresverlauf auf 0,74% (Ende Dezember) zu reduzieren
[8].
Der Nationalrat behandelte im Berichtsjahr
drei Finanzierungsbeschlüsse zugunsten des Internationalen Währungsfonds (IWF), denen der Ständerat bereits in früheren Jahren zugestimmt hatte. Die SVP stellte bei allen drei Vorlagen einen Nichteintretensantrag. Sie argumentierte, dass die Mittelerhöhung des Internationalen Währungsfonds durch dessen zunehmendes „statutenwidriges“ Engagement in den Euroländern Griechenland und Irland nötig geworden sei und kein Konzept zur Lösung der Staatsschuldenkrise vorliege
[9]. Alle drei Nichteintretensanträge wurden abgelehnt. Die Ratslinke knüpfte ihre Zustimmung zu den IWF-Krediten an die von ihr gewünschte Erhöhung der Entwicklungshilfe. Die Taktik der Linken ging auf; den Unterstützungsbeiträgen wurde am Vortag der Abstimmungen zu den IWF-Vorlagen zugestimmt (siehe oben, Teil I, 2, Internationale Organisationen)
[10].
Der IWF hatte im Frühjahr 2009 entschieden, mittels zeitlich befristeter
bilateraler Kreditvereinbarungen seine Mittel zur Deckung eines möglichen unmittelbaren Kreditbedarfs aufgrund der sich verschärfenden Wirtschaftskrise um USD 250 Mia. aufzustocken. Die entsprechende Massnahme wurde auf maximal zwei Jahre oder bis zum Inkrafttreten der Neuen Kreditvereinbarung (NKV) beschränkt. Um zu signalisieren, dass die Schweiz einen Beitrag an die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu leisten bereit sei, wollte der Bundesrat einen Anteil von 4% (USD 10 Mia.) an der geplanten Aufstockung übernehmen. Diese bilaterale Kreditlinie, die im Ziehungsfall durch die SNB gesprochen würde, muss vom Bund mit einem Rahmenkredit von CHF 12.5 Mia. garantiert werden. Im Ständerat war eine entsprechende Garantie zugunsten der SNB bereits 2009, gegen den Widerstand einiger SVP-Abgeordneter, angenommen worden. Der Nationalrat behandelte das Geschäft in der Frühjahrssession 2011. Der Minderheitsantrag der Grünen Partei (gps), der die Rückweisung an den Bundesrat forderte, scheiterte – trotz Unterstützung durch die SVP, die dem Rückweisungsantrag aus taktischen Gründen ebenfalls zustimmte - klar (67 zu 111 Stimmen). Die GPS verlangte vom Bundesrat eine direkte Verknüpfung der Vorlage mit einer Mittelerhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,5% des Bruttoinlandprodukts. Ebenso wurde der Antrag der SVP abgelehnt, wonach der IWF bei Beanspruchung den Kredit mit in der Schweiz domiziliertem Gold absichern soll. Als Pro-Argumente für die Beteiligung an der Mittelerhöhung wurde die Schweizer Verpflichtung gegenüber dem internationalen Finanzsystem und dessen Bedeutung für die Schweiz angeführt. Weiter wurde argumentiert, dass eine Annahme der Vorlage die Verhandlungsposition für die Verteidigung des Schweizer Sitzes im IWF-Exekutivrat stärken würde. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 93 zu 68 Stimmen angenommen
[11].
Zeitgleich mit der befristeten Mittelaufstockung via bilaterale Kreditvereinbarungen hatte der IWF im Frühjahr 2009 den Beschluss gefasst, seine finanziellen Mittel, die via
Neue Kreditvereinbarung (NKV) mobilisiert werden können, von SRZ 34 Mia. auf SRZ 367 Mia. zu erhöhen
[12]. Die Quote der Schweizerischen Nationalbank, welche die Kreditlinien für die Schweiz gewährt, hatte bis anhin 4,53% (SRZ 1.54 Mia.) betragen. Neu sollte diese Kreditlimite, die im Gegensatz zur bilateralen Kreditvereinbarung nicht durch den Bund garantieren werden muss, 2,97% (SZR 10.905 Mia.) betragen. Der Ständerat hatte dem Beitritt zur NKV bereits 2010 zugestimmt. Die grosse Kammer behandelte das Geschäft in der Frühjahrssession 2011. SVP-Vertreter setzten sich erneut erfolglos dafür ein, dass allfällige SNB-Kredite an den IWF im Ziehungsfall mittels in der Schweiz domizilierten Golds abgesichert werden müssen. Ein weiterer Antrag, der forderte, den Beitritt zur Neuen Kreditvereinbarung (NKV) erst zu vollziehen, wenn die schweizerische Quote an der NKV auf das Mass vergleichbarer Staaten reduziert sei, wurde mit Hinweis auf den dadurch sinkenden Stimmrechtsanteil der Schweiz ebenfalls abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 94 zu 68 Stimmen angenommen. Lediglich die SVP-Fraktion sowie einige Abgeordneten der GPS lehnten die Vorlage ab. Der Beschluss wurde nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt, wie von der SVP beantragt
[13].
Im Zuge der
Mittelerhöhung des Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum war auch die Schweiz für ein Darlehen angefragt worden. Dieses wird von der SNB gewährt und ist durch eine Bundesgarantie gesichert. In behandelter Vorlage wurde eine Bundesgarantie von CHF 950 Mio. diskutiert, die der SNB ein Darlehen von SZR 500 an den IWF-Treuhandfonds ermöglicht. Der Ständerat hatte den entsprechenden Bundesbeschluss bereits im September 2010 angenommen. Nach Ablehnung des Nichteintretensantrags der SVP im Nationalrat wurde der Bundesbeschluss ohne weitere Anträge und Diskussionen mit 99 zu 63 Stimmen angenommen
[14].
Mit der
Bereitstellung eines neuen Rahmenkredits für Entwicklungsbanken im Umfang von rund CHF 3.5 Mia. befasste sich der Nationalrat als Zweitrat. Er folgte dem Beschluss des Ständerats von 2010 mit 123 zu 58 Stimmen. Ausführlich berichten wir dazu oben, Teil I, 2, Entwicklungsländer
[15].
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) gab 2011 einen
Konzerngewinn von CHF 13.5 Mia. bekannt. Dieser war vor allem auf die Entwicklung des Goldpreises sowie auf Zinserträge zurückzuführen, während Wechselkurseffekte mit CHF 100 Mio. negativ zum Ergebnis beitrugen.
Die Devisenanlagen
der SNB betrugen Ende 2011 rund CHF 257.5 Mia. (Vorjahr: CHF 203.8 Mia.). Als weitere wichtige Bilanzposition schlug das Darlehen an den SNB StabFund (Stabilisierungsfonds), das die SNB im Zuge der UBS-Rettung gewährt hatte, Ende Jahr noch mit rund CHF 7.6 Mia. (Ende 2010: CHF 11.8 Mia.) zu Buche. Im Berichtsjahr wurde die Vereinbarung über die
Gewinnausschüttung zwischen dem EFD und der SNB für die Jahre 2011 bis 2015 erneuert. Demnach sollten der Bund und die Kantone bei positiven Ausschüttungsreserven mit Zahlungen von CHF 1 Mia. rechnen können; bei einer Ausschüttungsreserve von über CHF 10 Mia. mit einem nicht definierten, höheren Betrag. Nachdem die SNB eine allfällige Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone im Herbst des Berichtsjahrs mit Verweis auf die negativen Ausschüttungsreserven noch offen gelassen hatte, konnte dank des überraschend guten Resultats der Betrag von CHF 1 Mia. ausbezahlt werden
[16].
Im Zusammenhang mit der SNB wurden im Berichtsjahr zwei Initiativen lanciert: Die
Initiative „Unsere Nationalbank gehört uns allen!“ zielt in ihrem Kern auf die Unabhängigkeit der SNB. Während die heute gültige Verfassungsbestimmung (Art. 99 BV) lediglich festhält, dass die SNB als unabhängige Zentralbank im Gesamtinteresse des Landes handeln soll, will die Initiative den betreffenden Artikel neu enger fassen und konkretisieren. Zudem soll die politische Kontrolle der SNB verstärkt werden. Die Unterschriftensammlung startete am 18.1.11. Die
SVP-Initiative „Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)“ verlangt, dass die SNB-Goldreserven nicht veräussert werden dürfen, dass diese in der Schweiz zu lagern sind und dass mindestens 20% der SNB-Aktiven in Gold zu halten seien. Mit der Unterschriftensammlung wurde am 20.9.11 begonnen
[17].
Ende Jahr gab der Bankrat der SNB bekannt, dass er
Gerüchte um Insiderhandel durch den Präsidenten des Direktoriums,
Philippe Hildebrand, auf dessen Antrag hin in Prüfung gegeben hatte, jedoch nichts zu beanstanden gehabt habe. Dem Direktoriumspräsident wurde vorgeworfen, die Einführung einer Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro zur persönlichen finanziellen Bereicherung genutzt zu haben. Der Vorwurf konnte bis zum Jahresende weder erhärtet noch entkräftet werden
[18].
[1] SNB,
Aktuelle Zinssätze – Übersicht; SNB Medienmitteilungen
vom 17.3.11, 16.6.11, 3.8.11, 15.9.11, 15.12.11
.
[2] Geldmengenaggregate: SNB,
104. Geschäftsbericht 2011, S. 32;
SNB,
Statistisches Monatsheft Januar 2012, S. 24 ff. Liquiditätsausweitung: SNB Medienmitteilungen vom 3.8.11, 10.8.11
, und 17.8.11.
[3] SNB,
Devisenkurse arbeitstäglich; Mindestkurse:
www.cash.ch.
[4] Unterstützung SNB:
NZZ, 10.8. und 11.8.11. Erhöhungsforderungen:
AZ, 3.10.11;
BaZ und
SO 8.11.11.
[5]
NZZ, 16.12.11 und 24.1.12.
[6] Po. 11.3999:
AB NR, 2011, S. 2223.
[7] BRG 11.048:
BBl, 2011,
S. 6749 ff.;
AB SR, 2011,
S. 774 ff., 820, 925 und 1038;
AB NR, 2011,
S. 1525 ff., 1737 und 1870;
AS, 2011,
S. 4497 ff., 4565 und 7511 ff. Ursprüngliches, erstes Frankenpaket:
SGT, 1.9.11;
NLZ, 22.9.11. Zweites Frankenpaket:
NZZ, 5.11.11.
[8] SNB, Geld- und Kapitalmarktsätze (Monatsende); SNB, Aktuelle Zinssätze – Übersicht.
[9] Portugal wurde zum Zeitpunkt der Aussage noch nicht unterstützt.
[10]
AB NR, 2011,
S. 32 und 37.
[11] BRG 09.039:
AB NR 2010,
S. 1890 ff.;
AB NR, 2011,
S. 32 ff.;
BBl, 2011,
S. 2931; vgl.
SPJ 2009, S. 107; zum IWF Exekutivrat vgl. auch oben, Teil I, 2, Internationale Organisationen.
[12] Sonderziehungsrechte (SRZ) sind die Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds.
[13] BRG 10.079:
BBl, 2010,
S. 6105 ff.;
AB SR, 2010,
S. 1218 ff.;
AB NR, 2010,
S. 1890 ff.;
AB NR, 2011,
S. 32 ff.;
AS, 2011,
S. 2305 f.; vgl.
SPJ 2010, S. 123 f.
[14] BRG 10.080:
AB NR, 2011,
S. 32 ff. und 48;
BBl, 2011,
S. 2929; vgl.
SPJ 2010, S. 124.
[15] BRG 10.081:
BBl, 2010,
S. 6749 f. und 6691 ff.;
AB SR, 2010,
S. 1196 ff. und 1211;
AB NR, 2011,
S. 2 ff.;
BBl, 2011,
S. 2925 f; vgl.
SPJ 2010, S. 124.
[16] SNB Medienmitteilungen vom 21.11.11 und 13.1.12;
NZZ, 29.9. und 2.11.11;
TA 1.11.11;
NLZ, 14.1.12; vgl.
SPJ 2010, S. 124.
[17]
BBl, 2011,
S. 719 ff. und 6841 ff.;
NZZ und
SGT, 21.9.11.
[18] Mitteilung des Bankrats der SNB vom 23.12.11;
Blick, 24.12.11;
SO, 27.12.11.
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