Année politique Suisse 2011 : Economie / Crédit et monnaie / Banken, Börsen und Versicherungen
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Versicherungen
Im September 2011 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Er strebt die Totalrevision des für Privatversicherungen geltenden Regelwerks an, um dem über 100-jähigen Gesetz eine zeitgemässe und zukunftsorientierte Ausgestaltung zu geben. Schwergewichtig will das neue Gesetz die Stellung der Versicherungsnehmer stärken. Unter anderem soll neu ein zweiwöchiges, unbegründetes Widerrufsrecht auf Versicherungsverträgen gelten, wogegen die Versicherungsbranche in der Vernehmlassung opponierte. Weiter soll die Entschädigung von Versicherungsmaklern transparenter ausgestaltet werden. Zwar verzichtete der Bundesrat nach der Vernehmlassung auf die geplante Abkehr vom Courtagen-System. Demnach hätten neu die Versicherungsnehmer und nicht länger die Versicherungsgesellschaften die Makler entschädigen sollen. Er hielt aber an der Offenlegungspflicht für Versicherungsmakler fest, wonach diese die ihnen von den Versicherungsgesellschaften ausbezahlten Provisionen offenzulegen haben. Die Stellung der Versicherungsnehmer soll zusätzlich durch erweiterte (vor-)vertragliche Informationspflichten gestärkt werden. Der Entwurf wird 2012 vom Parlament beraten werden [42].
 
[42] BRG 11.057: BBl, 2011, S. 7705 ff.; NZZ, 3.2. und 3.11.11.