Année politique Suisse 2011 : Infrastructure, aménagement, environnement / Protection de l'environnement / Natur- und Heimatschutz
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Landschaftsschutz
Zu Beginn des Jahres gab das BAFU bekannt, dass Gesuche für acht neue „Pärke von nationaler Bedeutung“ eingereicht worden waren. Mit dem Chasseral (zusammen mit NE), dem Gantrisch (zusammen mit FR) sowie den Dossiers zu Thunersee-Hohgant und dem Diemtigtal war der Kanton Bern als Urheber von vier der acht Gesuche besonders stark vertreten. Im September beschloss das BAFU, alle Kandidaturen anzuerkennen. Im Falle des Projektes Thunersee-Hohgant signalisierte der Bund seine Bereitschaft zur Anerkennung, sofern sich die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden für den Naturpark aussprechen würde. Nach verlorenen Gemeindeabstimmungen Ende des Berichtsjahres zeigte sich hingegen bereits das Scheitern dieses Naturparkes ab [30].
Der Bundesrat publizierte im 2011 die Vernehmlassungsergebnisse zur Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention. In diesem ersten völkerrechtlichen Übereinkommen seiner Art verpflichten sich die Vertragspartner zum Schutz, zur Planung, sowie zur nachhaltigen Pflege und Entwicklung der Landschaften. Die 2004 in Kraft getretene Konvention wurde bereits von 34 der aktuell 47 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert; vier weitere Staaten, darunter die Schweiz, haben das Übereinkommen unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert. Eine Ratifizierung der Konvention hätte für die Schweiz einen vorwiegend programmatischen Charakter und würde zur Unterstützung der entsprechenden kantonalen und eidgenössischen Politiken dienen; sie würde hingegen weder rechtliche noch instrumentelle Anpassungen nach sich ziehen. Die Vernehmlassungsergebnisse fielen grossmehrheitlich positiv aus. Mit Ausnahme des Kantons Appenzell Innerrhoden befürworteten alle Kantone die Ratifizierung der Konvention, wobei als wichtigster Grund das Subsidiaritätsprinzip angebracht wurde. Die SP, CSP, CVP und die Grünen begrüssten das Vorhaben der Regierung ebenfalls, da es in Einklang mit dem bisherigen Engagement der Schweiz stehe und diesem sogar noch Nachdruck verleihe. Abgelehnt wurde die Ratifizierung von der FDP und der SVP. Beide Parteien sahen in der Konvention keinen Zusatzgewinn, da das Abkommen durch die geltenden eidgenössischen Regelungen bereits erfüllt sei. Im Gegenteil würde eine Übereinkunft den Handlungsspielraum der Schweiz möglicherweise sogar einengen. Ebenfalls keinen Zusatznutzen sahen verschiedene Wirtschaftsverbände, die Befürchtungen zu zusätzlichen raumplanerischen Auflagen anmeldeten. Economiesuisse und hotelleriesuisse waren dem Anliegen gegenüber hingegen freundlich gestimmt [31].
Ende März beschloss der Bundesrat die Unterzeichnung des Nagoya-Protokolls über die Nutzung genetischer Ressourcen. Das Protokoll, welches 2010 im Rahmen der Biodiversitätskonvention beschlossen wurde, soll Nutzern wie Unternehmen und Forschungseinrichtungen den Zugang zu den genetischen Ressourcen von Tieren und Pflanzen erleichtern. Dies ist für die Schweiz aufgrund der Wichtigkeit der Landwirtschaft und der Pharmazie von besonderer Bedeutung. Des Weiteren regelt das Protokoll die Beteiligung am Nutzen, der durch die Bereitstellung der eigenen Ressourcen an ein Drittland erwächst. Letzteres ist insbesondere für die Entwicklungsländer von Interesse, da diese über die höchste Biodiversität verfügen. In einer Botschaft wird der Bundesrat dem Parlament die Konsequenzen des Protokolls zu erläutern haben. In diesem Zusammenhang wird sich das Parlament des Weiteren mit dem Carthagena Protokoll über die Sicherheit für Umwelt und Gesundheit im Zusammenhang mit genetisch veränderten Organismen auseinandersetzen [32].
Um das Potential einheimischer erneuerbarer Energieträger, namentlich der Ressourcen Holz und Wasser, zu fördern, verlangte Erich von Siebenthal (svp, BE) mit einer im Berichtsjahr eingereichten Motion die Aufhebung aller eidgenössischen Projekte und Strategien, die diesem Ziel im Wege stehen würden. Eine Annahme der Motion würde nach Ansicht des Motionärs unter anderem die Sistierung der Biodiversitätsstrategie bedeuten. In seiner ablehnenden Haltung verweist der Bundesrat auf seine Anstrengungen, namentlich im Bereich der Waldpolitik (siehe oben) und auf den zu verfassenden Bericht zu einer nachhaltigen Wasserstrategie, womit dem Anliegen des Motionärs bereits entsprechend Rechnung getragen würde. Zudem wies der Bundesrat explizit darauf hin, dass er an dem zwei Jahre zuvor erteilten Auftrag, eine Biodiversitätsstrategie zu erarbeiten, festzuhalten gedenke. Dennoch stimmte eine deutliche bürgerliche Mehrheit im Nationalrat für das Anliegen. Die UREK des Ständerates beantragte ihrem Rat daraufhin mit 6 zu 5 Stimmen, die Motion in einen Prüfungsantrag abzuändern. Der Ständerat folgte diesem Antrag und auch der Nationalrat schloss sich, auf Empfehlung seiner einstimmigen Kommission, dieser Änderung an. Somit ist der Bundesrat angehalten, in einem Bericht eine Gesamtübersicht über mögliche Zielkonflikte zwischen Förderung erneuerbarer Energien und anderen Bundesprojekten und -strategien aufzuzeigen. Der Entwurf für eine Strategie Biodiversität Schweiz wurde im September in die Vernehmlassung geschickt [33].
Zum internationalen Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen siehe oben, Teil I, 4c (Expérimentation animale et protection des animaux).
 
[30] Lib. und NZZ, 8.1.11; NZZ und Bund, 7.9.11; Bund, 29.11.11.
[31] Vernehmlassungsunterlagen einsehbar unter www.admin.ch; vgl. SPJ 2010, S. 219 f.
[32] Medienmitteilung BAFU vom 30.3.11; Lib. 31.3.11.
[33] Mo. 11.3398: AB NR, 2011, S. 1049 und 1908 ff.; AB SR, 2011, S. 995.