Année politique Suisse 2011 : Politique sociale / Groupes sociaux
Behinderte
Als Anfang des Jahres bekannt wurde, dass ein Behindertenbetreuer über Jahre in verschiedenen Heimen und in über 120 Fällen sexuellen Missbrauch begangen hatte, forderten verschiedene Behindertenverbände institutionelle Anpassungen wie beispielsweise ein
nationales Register für Behindertenbetreuer, eine schwarze Liste für fehlbare Angestellte und einen besseren Austausch zwischen den Kantonen. Aufgrund der Missbrauchsfälle präsentierten zwölf grosse Behindertenverbände im Spätherbst eine Charta zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Behinderten
[93].
Eine Motion Rennwald (sp, JU), welche der Nationalrat 2009 angenommen hatte, stand in der Frühlingssession in der kleinen Kammer zur Debatte. Mit seinem Begehren forderte der Motionär vom Bundesrat
finanzielle Unterstützung für Hilfshunde, welche motorisch Behinderten zur Seite stehen. Er begründete sein Anliegen mit dem Umstand, dass bisher ausschliesslich Hunde für Blinde und Sehbehinderte durch den Bund als Hilfsmittel anerkannt und damit finanziell unterstützt wurden. Die ständerätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit empfahl die Motion mit der Begründung zur Ablehnung, dass dieser Missstand seit der Einreichung der Motion durch die Änderung der betreffenden Verordnung behoben worden sei. Der Rat folgte dieser Erklärung und lehnte das Begehren ab
[94].
Das Parlament behandelte im Berichtsjahr eine Motion Kiener Nellen (sp, BE), welche die Einhaltung der Frist zur
Anpassung von
öffentlichen Bauten und Fahrzeugen an die Bedürfnisse von Behinderten forderte. Grund des Begehrens war das Vorhaben der Landesregierung, aus Spargründen die Anpassungsfrist um 15 Jahre zu verlängern. Nationalrätin Kiener Nellen kritisierte diesen Plan, da er die Eingliederungsbemühungen von behinderten Personen untergraben würde. Der Nationalrat folgte ihrer Argumentation knapp und nahm die Motion mit 97 zu 93 Stimmen an. Sämtliche Gegenstimmen stammten aus dem bürgerlichen Lager. Der Ständerat folgte dem Erstrat und stimmte der Motion ebenfalls zu
[95].
Der bundesrätliche Vorschlag zur Ratifizierung der
UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stiess in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Ablehnung. Sowohl die FDP, die SVP als auch der Arbeitgeberverband kritisierten das in der Konvention festgeschriebene Recht auf Arbeit, welches in der Schweizer Gesetzgebung generell nirgends verankert sei. Zudem befürchteten die Opponenten die Unmöglichkeit der Umsetzung gewisser Vorgaben der Konvention, wie etwa die Auflage einer Behindertenquote für Firmen oder die Eingliederung aller Kinder mit Behinderungen in die Regelschule
[96].
Im Juni veröffentlichte der Bundesrat seine Richtlinien betreffend der
Beschäftigung und Eingliederung von behinderten Menschen in der Bundesverwaltung. Darin aufgelistet waren Zielvorgaben, um beim Bund den Anteil an Arbeitnehmern mit Behinderungen zu fördern
[97].
Parkierungserleichterungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität forderte eine Motion der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, welche der Ständerat im Herbst behandelte. Im Rahmen des Vorstosses wurde eine Anpassung der Verkehrsregelverordnung gefordert, um gehbehinderten Verkehrsteilnehmern das Parken zu erleichtern. Der Bundesrat empfahl die Annahme des Begehrens. Der Ständerat nahm die Motion diskussionslos an. Die Vertreter des Nationalrats folgten diesem Votum im Dezember
[98].
Eine im Herbst publizierte Studie zur
Tauglichkeit von privatwirtschaftlichen und staatlichen Websites für die Bedürfnisse Gehör- und Sehbehinderter zeigte auf, dass der Bund insgesamt ausreichende Massnahmen in diesem Bereich getroffen hat. Hingegen schnitt der Internetauftritt des Bundesgerichts schlecht ab
[99].
[93] Presse vom 3.2. und 4.2.11;
NZZ, 23.2.11;
BZ, 26.11.11.
[94] Mo. 09.3380:
AB SR, 2011, S. 46.
[95] Mo. 11.3442:
AB NR, 2011, S. 1841;
AB SR, 2011, S. 1277.
[97]
BBl, 2011, S. 5875 ff.; vgl. auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[98] Mo. 11.3318:
AB SR, 2011, S. 896 f.;
AB NR, 2011, S. 1913.
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