Année politique Suisse 2011 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
Grundsätzliches
Eine komplette Übersicht zu den Revisionen der kantonalen Gesetze im Bildungsbereich befindet sich in Teil II, 6a−d.
Im Berichtsjahr verstärkte das Parlament den Druck auf den Bundesrat, endlich das seit langem geforderte
Bildungsdepartement zu schaffen. Eine entsprechende, vormals bekämpfte Motion Lustenberger (cvp, LU) musste Ende der 48. Legislatur wegen Fristüberschreitung zwar abgeschrieben werden, aber eine 2009 überwiesene Motion Burkhalter (fdp, NE) verpflichtete den Bundesrat, sich grundsätzlich mit Fragen der Departementsneuordnung auseinanderzusetzen. Die Motion hatte von der Regierung eine Neuordnung der Regierungsaufgaben auf Anfang der 49. Legislatur verlangt und war vom Bundesrat begrüsst worden. Details zur Regierungsreform siehe Teil I, 1c (Regierung)
[1].
Anfang des Berichtsjahrs forderte die WBK-NR den Bundesrat mit einer Parlamentarischen Initiative konkret dazu auf, in der neuen Legislatur (2011–2015) die
Zusammenführung der Bereiche Bildung und Forschung sowie Technologie und Innovation in einem Departement vorzusehen. Die beiden Ersten sind derzeit im Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) unter dem Dach des EDI zusammengefasst, während für Letztere das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) im EVD zuständig ist. Die WBK-SR sah den Anpassungsbedarf auch in der Zielsetzung der Räte gegeben, über das neue Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) zu einer landesweit koordinierten Hochschulpolitik zu finden (siehe unten). Unter der Voraussetzung, dass der Bundesrat in Bezug auf das gewünschte Bildungsdepartement untätig bleiben sollte, verlangte der Initiativtext die Übertragung der Verwaltungsorganisationskompetenz von der Regierung an die Räte. Diese würde über eine entsprechende Anpassung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) erfolgen. Zwei Tage nachdem die WBK-SR ihre Zustimmung zur nationalrätlichen Initiative gegeben hatte, liess der Bundesrat verlauten, den geforderten Departementsumbau auf Anfang 2013 umzusetzen. Dabei sollen das SBF und die ETH aus dem EDI herausgelöst und unter dem Dach des EVD – ab 2013 Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) – mit dem BBT zusammengeführt werden. Aufgrund des bundesrätlichen Versprechens zog die WBK-NR die Initiative zurück
[2].
Im Berichtsjahr kam die
Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) für das Jahr 2012 in die Räte. Es handelte sich um eine eigentliche Zwischenbotschaft. Normalerweise sind die BFI-Botschaften auf einen Zeitraum von vier Jahren ausgelegt. Da der Bundesrat künftig eine bessere Abstimmung der grossen Finanzbotschaften mit der Legislaturplanung beabsichtigt, wurde die nächste reguläre Botschaft auf den Zeitraum 2013–2016 terminiert und mit der Zwischenlösung 2012 das mit der vorangehenden Botschaft beschlossene Programm um ein Jahr verlängert. Entsprechend orientierte sich die Botschaft an den Zielen ihrer Vorgängerin. Zusätzlich enthielt sie eine mit den Postulaten Widmer (sp, LU) und David (cvp, SG) geforderte Evaluation und Standortbestimmung zur Bologna-Reform. Aus finanzierungstechnischen Gründen bedurfte es neben elf Bundesbeschlüssen zusätzlich einiger Übergangsregelungen für drei Bundesgesetze: das ETH-Gesetz, das Universitätsförderungsgesetz und das Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz. Ohne Gegenantrag beschlossen beide Räte Eintreten auf alle vierzehn Teilvorlagen. Acht von elf Bundesbeschlüssen sowie die Übergangsregelungen zu den drei Bundesgesetzen wurden durchgewinkt. Bei der Finanzierung der Fachhochschulen (Ständerat als Erstrat) und der Berufsbildung (Ständerat als Erstrat) sowie beim Kreditrahmen nach dem Universitätsförderungsgesetz (Nationalrat als Zweitrat) folgten die Räte jedoch nicht dem Entwurf des Bundesrats. Im Folgenden werden allein diese Geschäfte erörtert
[3].
Als erster Rat beugte sich die Kleine Kammer über die Vorlage zur
Berufsbildung (Vorlage 1). Während die Zuwendungen an das Eidgenössische Institut für Berufsbildung nicht umstritten waren, beantragte die Mehrheit der WBK-SR eine Erhöhung der vom Bundesrat vorgesehenen Zahlungen an die Kantone. Dabei sollten der Zahlungsrahmen (Pauschalbeiträge) um rund 36 Mio. auf 711,25 Mio. CHF und der Verpflichtungskredit (Entwicklung Berufsbildung, Prüfungsbeiträge, Direktzahlungen) um rund 13 Mio. auf 83 Mio. CHF erhöht werden. Eine Kommissionsminderheit Fetz (sp, BS) wollte eine Aufstockung der Zahlungen um insgesamt 100 Mio. Fr. (Zahlungsrahmen: +82 Mio.; Verpflichtungskredit: +18 Mio. CHF). Damit sollte eine anteilsmässige Erhöhung des Bundesbeitrags an die Berufsbildung von 22,2% auf die im Berufsbildungsgesetz (Art. 59 Berufsbildungsgesetz von 2009) vorgegebenen 25% erreicht werden. Mit 7 zu 23 Stimmen unterlag der Minderheits- dem Mehrheitsantrag, der einstimmig angenommen wurde. Auf Empfehlung seiner WBK war dann aber der Nationalrat bereit, den Gesamtkredit um 100 Mio. CHF aufzustocken. Ein von Rot-Grün und der CVP gestützter Minderheitsantrag verlangte die Verwendung von 0,9 Mio. CHF der gesamthaft gesprochenen Summe zugunsten der Dachverbände für Weiterbildung. Diese liefen mit der Inkraftsetzung des Kulturförderungsgesetzes (KFG; vgl. Teil I, 8b, Kulturpolitik) per 1.1.2012 und der Verzögerung des geplanten Weiterbildungsgesetzes (siehe unten) Gefahr, die angestammte finanzielle Unterstützung ihrer Sekretariate einzubüssen. Die Kommissionsminderheit begründete ihren Antrag damit, dass die Unterstützung der Weiterbildungsdachverbände – bis zur Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes – im Rahmen des zur Debatte stehenden Berufsbildungsgesetzes erfolgen könnte. Die Gegner des Antrags wiesen auf alternative Fördermöglichkeiten der kulturellen Erwachsenenbildung über die Kulturbotschaft oder über Projektförderkredite des BBT hin. Knapp, mit 82 zu 71 Stimmen hiess der Rat den Minderheitsantrag gut. In der Differenzbereinigung beschloss der Ständerat Festhalten am moderateren Gesamtkredit, den er in der ersten Lesung beschlossen hatte. Für die Sekretariate der Weiterbildungsdachverbände empfahl eine Mehrheit der WBK-SR in Übereinstimmung mit ihrer Schwesterkommission den alternativen Weg über die gezielte Projektförderung. Die gesetzlichen Grundlagen für eine Finanzierung über das Berufsbildungsgesetz seien nicht gegeben. Eine Kommissionsminderheit um Felix Gutzwiller (fdp, ZH) wies die Ratsmitglieder darauf hin, dass sie in der vorangehenden Sommersession eine Motion angenommen hatten, die den Bund auf eine Übergangsfinanzierung für die sieben betroffenen Dachverbände verpflichtete. Damit vermochte sie eine Ratsmehrheit von einer Übergangsfinanzierung über den Berufsbildungskredit zu überzeugen. Die Frage des Gesamtkredits blieb die letzte Differenz in der Berufsbildungsvorlage. Da beide Räte in der Differenzbereinigung auf ihrer Position beharrten, ging das Geschäft in die Einigungskonferenz. Ihre Empfehlung, in der Frage dem Nationalrat zu folgen und den Gesamtkredit für die Berufsbildung um 100 Mio. CHF zu erhöhen, wurde schliesslich von beiden Räten akzeptiert
[4].
Unterschiedlicher Meinung waren die Räte auch beim
Zahlungsrahmen im Bereich des Universitätsförderungsgesetzes (UFG). Während der Ständerat den Bundesratsentwurf einstimmig annahm, entspann sich im Zweitrat eine Diskussion um die Befürchtung bestimmter Universitätskantone (BS mit BL, FR, NE, VD), den ihnen über das UFG zugesicherten Grundbeitrag für 2012 nicht zu erhalten. Grund für die Befürchtungen war die ab 2013 vorgesehene sogenannte Synchronisation von Zahlungsrahmen und Voranschlagskrediten im FBI-Subventionsbestand, die der Bund gleichzeitig mit der Zwischenbotschaft 2012 und im Hinblick auf das einheitliche Finanzierungsmodell für Fachhochschulen und Universitäten im Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im Schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) vornahm (siehe unten). In den vorangehenden Förderperioden waren die Beitrags- und die Auszahlungsjahre zeitversetzt gehandhabt, sogenannt nachschüssig bezahlt worden: Die Kantone erhielten den jeweils über den vierjährigen Zahlungsrahmen zugesicherten Grundbeitrag für ein bestimmtes Jahr erst im nachfolgenden ausbezahlt. Jene Kantone, welche die Bundessubventionen periodengerecht abgrenzen (transitorisch verbuchen), befürchteten mit dem Systemwechsel erhebliche Vermögensverluste bzw. Fehlbeträge in ihren Staatsrechnungen 2012. Politisch und juristisch – die juristischen Gutachten von Bund und den in der Frage aktiven Kantonen waren gegenteiliger Meinung – gingen die Einschätzungen über die finanzielle Tragweite der Systemumstellung auseinander. Das Meinungsspektrum bewegte sich zwischen dem Vorwurf an die Kantone, doppelte Subventionen zu verlangen, bis zur Vorhaltung an den Bund, ein ganzes Beitragsjahr „kalt zu streichen“. Die Kommissionsmehrheit beantragte den Einbau einer Garantie für den Bundesbeitrag 2012 nach UFG. Eine Kommissionsminderheit und mit ihr der Bundesrat sprachen von einem buchhalterischen Problem, da der entsprechende Bilanzverlust nur bei einer Veränderung des Subventionsschlüssels oder im Fall der äusserst unwahrscheinlichen Einstellung der Bundessubventionen realisiert werden müsste. In der Schlussabstimmung setzte sich der Antrag der Kommissionsmehrheit für eine Garantie mit 83 zu 81 Stimmen knapp durch. In der Differenzbereinigung stellte sich die Mehrheit der ständerätlichen WBK und mit ihr das Ratsplenum (24 zu 12 Stimmen) gegen die Grundbeitragsgarantie für 2012. Eine Kommissionsminderheit (SP, CVP) schlug vergeblich vor, den alten, nachschüssigen Auszahlungsmodus solange beizubehalten, bis sich Bundesrat und die betroffenen Kantone auf eine für die Kantone nicht mit Vermögensverlusten einhergehende Vorgehensweise geeinigt haben würden. In der Folge schlug die WBK-NR als Kompromisslösung vor, die in der vorangehenden Debatte beschlossene Beitragsgarantie für 2012 mit der Formulierung zu ersetzen, wie sie die unterlegene ständerätliche Kommissionsminderheit vorgeschlagen hatte. Mit dem Versprechen von Bundesrat Burkhalter, das Problem einer politischen Lösung zuzuführen, stimmte der Rat mit 77 zu 74 Stimmen jedoch knapp für den Bundesratsentwurf und gegen den Kommissionsvorschlag. Damit sahen die Räte von einer gesetzlichen Abfederung des Systemwechsels ab
[5].
Gegen den Willen des Bundesrats waren sich die Räte darin einig, nicht nur die Bundesmittel an die höhere Berufsbildung sondern auch jene an die Fachhochschulstufe sofort aufzustocken. Bei der Behandlung des
Fachhochschulgesetztes (Entwurf 4) beschlossen sie einmütig und jeweils einstimmig, den Anteil der öffentlichen Hand an den Gesamtkosten der Fachhochschulen an das im Gesetz vorgesehene Drittel anzunähern (Erhöhung um 14 Mio. CHF auf 439,4 Mio.)
[6].
Im Berichtsjahr diskutierten die Räte in verschiedenen Fragestellungen die allfällige
Privilegierung von Weiter- und Ausbildungskosten im Steuerregime von Bund und Kantonen. In der Sommersession behandelte der Ständerat als Erstrat das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten, das der Bundesrat im März an die Räte geschickte hatte. Neu sollen alle Aus- und Weiterbildungskosten nach dem ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II oder nach dem vollendeten 20. Lebensjahr (bei fehlendem Sek-II-Abschluss) sowie freiwillige Umschulungskosten abzugsfähig sein. Dies ungeachtet der Motivation (äussere Umstände oder Freiwilligkeit) und des Bezugs zum gegenwärtig ausgeübten Beruf. Bei der direkten Bundessteuer schlug der Bundesrat vor, den Abzug auf 6000.- CHF zu beschränken, bei den Staats- und Gemeindesteuern sind kantonale Vorgaben massgeblich. Je nach Obergrenze des Abzugs rechnet der Bund mit Mindereinnahmen von 5 bis 10 Mio. CHF. Insofern die Kantone sich mit ihren Bestimmungen im Rahmen der Bundesregelungen bewegen, müssen sie mit Steuerausfällen von 30 bis 60 Mio. CHF rechnen. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Zu reden gaben zum einen die Höhe des vorgesehenen Abzugs, zum anderen seine steuertechnische Ausgestaltung. Mit Hinweis auf die hohen Weiterbildungskosten von Berufskadern, die zum Erhalt ihrer Arbeitsmarktfähigkeit besonders darauf angewiesen seien, sich stets weiterzuentwickeln, verdoppelte die ständerätliche Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK-SR) die vom Bundesrat vorgesehene Obergrenze. Eine Minderheit Fetz (sp, BS) wollte bei der tieferen Obergrenze des Bundesratsentwurfs bleiben. Sie hielt fest, dass damit rund 85% aller Weiter- bzw. sekundärer Ausbildungen kostendeckend finanziert wären. Mit 21 zu 13 Stimmen folgte der Rat jedoch seiner Kommissionsmehrheit. Ein Antrag Schweiger (fdp, ZG), der das Anliegen einer Zuger Standesinitiative für einen Abzug der Aus- und Weiterbildungskosten von Kindern und Jugendlichen auf Kantons- und Bundesebene in die Vorlage integrieren wollte (siehe nachfolgend), wurde zurückgezogen. In der Schlussabstimmung passierte das Geschäft mit 24 zu vier Stimmen bei zwei Enthaltungen. Auch als gesondertes Geschäft vermochte die erwähnte Zuger Standesinitiative den Ständerat nicht zu überzeugen. 19 von 31 Standesvertretern waren nicht zu einer entsprechenden Anpassung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer bereit. Der Nationalrat hat beide Geschäfte im Berichtsjahr noch nicht behandelt
[7].
In eine ähnliche Richtung wie die Zuger Eingabe zielten zwei gleichlautende Standesinitiativen aus den Kantonen St. Gallen und Aargau. Sie forderten die
Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen im Rahmen der kantonalen Steueranlagen. Nachdem der Ständerat den Initiativen im Vorjahr keine Folge gegeben hatte, passierten die Vorlagen im Berichtsjahr im Nationalrat mit Unterstützung der geschlossen stimmenden BDP, FDP und SVP knapp (87 zu 84 Stimmen), um Ende des Jahrs durch eine erneute Ablehnung im Ständerat (19 zu 14 Stimmen) endgültig zu scheitern
[8].
Im November des Berichtsjahrs schickte der Bundesrat den Entwurf zum
Weiterbildungsgesetz in die
Vernehmlassung. Die Regulierung der Weiterbildung und die Förderung des lebenslangen Lernens (Art. 64a BV) waren dem Bund 2006 mit der Revision der Bildungsartikel übertragen worden. Das Weiterbildungsgesetz befasst sich mit dem nicht-staatlichen, privatwirtschaftlich organisierten und individuell verantworteten Bildungsangebot
[9].
Beide Räte beurteilten im Berichtsjahr eine Motion Tschümperlin (sp, SZ), die den
Einbezug der
Elternbildung in das geplante
Weiterbildungsgesetz verlangte. Der Nationalrat nahm den Vorstoss äusserst knapp mit 88 zu 86 Stimmen und gegen den Willen des Bundesrats an. Linksgrün sprach sich einstimmig, die CVP mehrheitlich dafür aus. Dagegen stimmten die SVP und die FDP. Die Stimmen der BDP waren geteilt. Der Ständerat nahm die Vorlage im Dezember des Berichtsjahrs mit 23 zu neun Stimmen in abgeschwächter Form an. Dabei beauftragte er den Bundesrat, das Anliegen der Elternbildung im Weiterbildungsgesetz angemessenen zu berücksichtigen. Die Zustimmung des Nationalrats zur ständerätlichen Änderung stand Ende 2011 noch aus
[10].
Gestützt auf die 2006 angenommene Revision der Bildungsartikel in der Bundesverfassung, legten Bund und Kantone in Anlehnung an die Erkenntnisse aus dem Bildungsbericht des Vorjahrs sechs gemeinsame
bildungspolitische Ziele für den
Bildungsraum Schweiz fest. Vorgesehen ist erstens 2015 eine Bilanz der Kantone über die Harmonisierung der obligatorischen Schule im Rahmen des HarmoS-Konkordats. Zweitens soll die Abschlussquote aller 25-Jährigen auf der Sekundarstufe II von 90 auf 95% gesteigert werden. Drittens soll der Wert der gymnasialen Maturität als Qualifikationsausweis für den prüfungsfreien Zugang zur Universität langfristig gesichert werden. Viertens sollen die Abschlüsse der höheren Berufsbildung analog zu den Diplomen allgemeinbildendender Lehrgänge international vergleichbar werden (Stichwort: Bologna-Reform). Fünftens soll die wissenschaftliche Hochschulkarriere attraktiver gestaltet und sechstens informell erbrachte Bildungsleistungen wie Familienarbeit, ehrenamtliche Tätigkeit oder Selbststudium bildungstechnisch anerkannt bzw. formalisiert werden
[11].
Die Forderung der „Elternlobby Schweiz“ nach der
freien Schulwahl ist, ob als generelles Anliegen oder beispielsweise auf die Oberstufe beschränkt, schweizweit nach wie vor nicht mehrheitsfähig. Nach gescheiterten Plebisziten in den Kantonen Basel-Landschaft und Thurgau sowie dem Rückzug einer entsprechenden Initiative in Solothurn, nahmen im Februar des Berichtsjahrs auch 82,5 % der Stimmbevölkerung im Kanton St. Gallen klar Stellung gegen das Anliegen
[12].
[1] Mo. 09.3954 (Lustenberger), Mo. 09.3155 (Burkhalter);
LT, 30.1.11;
SPJ 2009, S. 34.
[2] Pa.Iv. 11.402: Medienmitteilung WBK-SR vom 28.6.11;
NZZ, 4.2., 28.6. und 16.9.11;
BaZ, 22.6.11; Presse vom 30.6.11.
[3] BRG 10.109, Po. 08.3073 (Widmer), Po. 09.3961 (David):
BBl, 2011, S. 353, 757 ff., 5493 ff., 7617;
AS, 2012, S. 1187; 4789, 5871;
AB SR, 2011, S. 322 ff. (Eintretensdebatte);
AB NR, 2011; S. 966 ff. (Eintretensdebatte);
SPJ 2007, S. 262 f.;
SPJ 2008, S. 245;
SPJ 2009; S. 251;
SPJ 2010, S. 274 ff.
[4] BRG 10.109 (Entwurf 1, Berufsbildung):
BBl, 2012, S. 353;
AB SR, 2011, S. 329 ff., 747 f., 1018 f., 1067 f.;
AB NR, 2011; S. 973 f., 1088 ff., 1615 f., 1826 f., 1954 f.;
BaZ und
NLZ, 6.6.11;
NZZ, 8.6., 14.9. und 7.12.11;
BZ, 15.6.11; zur Motion Gutzwiller: Mo. 11.3180 (Gutzwiller), Interpellation 10.4059 (Pfister, cvp, ZG) und Interpellation 11.3182 (Savary, sp, VD):
AB SR, 2011, S. 619 ff.;
AB NR, 2011, S. 1269, 2061 ff. (der Nationalrat überwies die Motion Gutzwiller im Dezember des Berichtsjahrs einstimmig).
[5] BRG 10.109 (Entwurf 3, UFG):
BBl, 2011, S. 7617;
AB SR, 2011, S. 329 ff., 749 ff.;
AB NR, 2011, S. 1091 ff., 1616 ff.; Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt vom 27.9.2011; Westschweizer Presse vom 28.5. und 15.6.11;
BaZ, 22.9.und 23.9.11;
NZZ, 23.9.11.
[6] BRG 10.109 (Entwurf 4, Fachhochschulgesetz):
BBl, 2011, S. 5495;
AB SR, 2011, S. 331 f.;
AB NR, 2011, S. 1094 f.
[7] BRG 11.023:
BBl, 2011, S. 2607 ff.;
AB SR, 2011, S. 646 ff.;
NZZ, 17.6.11;
SPJ 2009, S. 244; Kt.Iv. 11.300:
AB SR, 2011, S. 653.
[8] Kt.Iv. 08.302 (SG), 08.308 (AG):
AB SR, 2010, S. 817 f.,
AB SR, 2011, S. 1159;
AB NR, 2011, S. 414 ff.
[9]
Lit., EVD; BBT, Medienrohstoff: Vernehmlassung Weiterbildungsgesetz, 9.11.11;
SN und
NZZ, 10.11.11;
SPJ 2009, S. 244.
[10] Mo. 09.3883:
AB NR, 2011, S. 754 f.;
AB SR, 2011, S. 1068,
AZ, 6.12.11.
[11]
Lit. EDI/EDK/EVD; Medienmitteilung EDK vom 31.5.11;
NZZ und
Lib. 31.5.11;
SPJ 2006, S. 228;
SPJ 2010, S. 273.
[12]
NZZ und
SGT, 14.2.11.
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