Année politique Suisse 2011 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises
 
Kulturpolitik
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Kulturbotschaft 2012–2015
Im Februar richtete der Bundesrat die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012–2015 an die Räte, die diese in der Herbstsession des Berichtsjahrs verabschiedeten. Beantragt wurden acht Kredite über eine Gesamthöhe von 637,9 Mio. CHF zugunsten des Heimatschutzes und der Denkmalpflege, des Kulturgütertransfers, des Films, der Landessprachen, des Bundesamts für Kultur (BAK), der Stiftung Pro Helvetia, der Nationalmuseumsgruppe und der Nationalphonothek. Beide Räte beschlossen Eintreten ohne Gegenantrag. Die Kommission für Bildung und Wissenschaft (WBK-SR) schlug dem Ständerat als Erstrat einstimmig weitere Ausgaben in der Höhe von 50,6 Mio. CHF vor. Begründet wurde diese Empfehlung unter anderem mit dem Hinweis, dass die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Kulturförderung mit total 2,24 Mio. CHF nur 0,43% des BIP betragen und an Bundesmitteln lediglich 0,4 Prozent aus dem Gesamthaushalt in die Kultur fliessen. Die zusätzlichen Mittel sollten dabei an den Heimatschutz und die Denkmalpflege, die Filmförderung, das BAK sowie die Stiftung Pro Helvetia gehen. Die Hälfte der Kredite, die knapp 3 Mio. CHF für den Kulturgütertransfer sowie die Mittel zugunsten der Sprachförderung, der Schweizerischen Landesphonothek und die Institutionen des Schweizerischen Nationalmuseums, wurden problemlos gesprochen. Die restlichen vier Kulturkreditvorlagen, tangiert durch die zusätzlich beantragte Mittelerhöhung, erfuhren Abänderungen, die im Folgenden besprochen werden [1].
Für den Heimatschutz und die Denkmalpflege, die der Bund und die Kantone gemäss NFA (Neuer Finanzausgleich) als Verbundaufgabe wahrnehmen, hatte der Bundesrat einen Rahmenkredit von 85 Mio. CHF vorgeschlagen. Die ständerätliche WBK machte eine grosse Differenz zwischen dem Mittelbedarf für den Denkmalschutz und den nach Einführung des NFA dafür budgetierten Bundesgeldern aus. Da diese sich in den letzten Jahren regelmässig als ungenügend erwiesen hätten, veranschlagte sie eine Erhöhung des Etats um 20 Mio. CHF, vor allem zugunsten der Denkmalpflege. Einstimmig winkte die Kleine Kammer den erhöhten Rahmenkredit durch. Im Nationalrat veranlasste eine starke links-grüne Kommissionsminderheit gar die Aufstockung um 30 Mio. auf insgesamt 125 Mio. CHF. Auf Betreiben seiner Fiko widersetzte sich der Ständerat dem Nationalrat in der Differenzbereinigung. Worauf Letzterer die bescheidenere Mittelerhöhung knapp akzeptierte [2].
Für die Filmförderung wollte die WBK-SR den vom Bundesrat vorgesehenen Rahmenbetrag um weitere 10 Mio. auf 158 Mio. CHF aufstocken. Den zusätzlichen Mittelbedarf sah sie durch die Übertragung der projektbezogenen Filmförderung von Pro Helvetia an das BAK, durch steigende Ausgaben bei der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès cinéma) und die geplanten Unterstützungsleistungen für die Umstellung kleiner Kinos auf die digitalisierte Projektion begründet. Widerspruch erfuhr das Ansinnen erneut von Mitgliedern der Fiko. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Wachstum der Bundesausgaben unter Beachtung der Schuldenbremse derzeit höchstens drei Prozent betragen dürfte, sich die diskutierten Ausgaben für den Kulturbereich aber im Rahmen von acht Prozent bewegten, ohne in anderen Ausgabenbereichen kompensiert zu werden. Mit 26 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung wurde die Teilvorlage aber im Sinn der WBK-SR angenommen. Auf Antrag einer linksgrünen Kommissionsminderheit, die durch jeweils starke CVP- und FDP-Mehrheiten unterstützt wurde, folgte der National- dem Ständerat [3].
Zum Zahlungsrahmen für die vom BAK ausgerichteten Finanzhilfen, den die WBK-SR um weitere 12 Mio. auf 112 Mio. CHF erhöhen wollte, lagen dem Erstrat drei Minderheitsanträge vor. Dabei waren die Ständeräte sich sowohl uneinig über die Höhe allfälliger Mehrausgaben als auch über deren potenzielle Adressaten. Keiner der Vorschläge, darunter ein Unterstützung des Alpinen Museums in Bern, war mehrheitsfähig. Dem Zweitrat lagen zum BAK-Zahlungsrahmen sechs Minderheitsanträge vor. Zu den bereits im Ständerat vorgebrachten Anliegen gesellte sich neben weiteren ein Finanzierungsbegehren für die in Basel domizilierte Stiftung Sportmuseum Schweiz. Durchzusetzen vermochten sich mit deutlicher Unterstützung auch des bürgerlichen Lagers die Anträge zugunsten des Sport- sowie des Alpinen Museums. Das dermassen abgeänderte Teilgeschäft wurde schliesslich auch vom Ständerat deutlich angenommen [4].
Mit der Aufgabenverschiebung zwischen dem BAK und Pro Helvetia übernahm letztere mit der Fotografie- und Nachwuchsförderung sowie der Kulturvermittlung zusätzliche Pflichten in der Kulturförderung. Deshalb beantragte die WBK-SR ihrem Rat die Erhöhung des vom Bundesrat vorgesehenen Zahlungsrahmens um 8,6 Mio. auf 149 Mio. CHF. Der Kommissionsantrag setzte sich denkbar knapp, mit 19 zu 18 Stimmen, gegen den Vorschlag des Bundesrats durch. Der Nationalrat hingegen bevorzugte den moderateren Zahlungsrahmen des Bundesrats. In der Differenzbereinigung entschied der Ständerat erneut äusserst knapp. Er schloss sich nun aber mit 18 zu 17 gegen seine Kommission, die Festhalten empfohlen hatte, dem Nationalrat an. Angenommen wurde die Teilvorlage schliesslich mit 23 zu zehn Stimmen bei vier Enthaltungen [5].
Was im Umfeld der Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZH, LU, SZ, ZG, UR) im Vorjahr als umstrittener bildungspolitischer Entscheid des Kantons Luzern begonnen hatte, setzte sich im Berichtsjahr mit kulturpolitischen Retaliationsmassnahmen aus dem Kanton Schwyz fort. Auf die Aufkündigung des Konkordats über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz durch Luzern (siehe auch Teil I, 8b, Fachhochschulen) reagierte der Schwyzer Kantonsrat gegen den Willen des Regierungsrats mit dem Ausstieg aus dem interkantonalen Kulturlastenausgleich, an dem sich auch die Kantone Zürich, Zug, Aargau, Uri sowie Luzern – und freiwillig Nid- und Obwalden – beteiligen. Über den Kulturlastenausgleich gelangen sogenannte Abgeltungszahlungen der umliegenden Kantone an bedeutende Kulturinstitutionen Zürichs (Opernhaus, Tonhalle, Schauspielhaus) und Luzerns (Kultur- und Kongresszentrum, Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester). Mit der Schwyzer Kündigung entgehen dem Kanton Luzern rund 0,8 Mio. CHF, dem Kanton Zürich gegen 1,3 Mio. CHF [6].
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Kulturgüterschutz
2007 hatte die Schweiz die UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003 ratifiziert. Diese trat 2008 in Kraft. Auf deren Basis präsentierte das BAK im Mai des Berichtsjahrs ein Verzeichnis mit 387 lebendigen Traditionen (aus den Sparten Musik, Tanz, Theater, Brauchtum, Handwerk, Industrie und Wissen), das von den kantonalen Kulturverantwortlichen zusammengestellt worden war. Davon wählte das BAK 167 aus und liess sie durch die Kantone dokumentieren. Sie werden in ein umfassendes nationales Inventar aufgenommen, das voraussichtlich 2012 veröffentlicht werden wird. Die Erkenntnisse aus der Dokumentationsarbeit für die Liste fliessen in Projekte, welche die Kulturförderung im Rahmen des Schwerpunkts „Lebendige Traditionen“ gemäss Kulturbotschaft 2012–2015 zu unterstützen gedenkt [7].
Im Oktober bis November des Berichtsjahrs führte der Bundesrat eine Konsultation zur Lage der kulturellen Vielfalt in der Schweiz durch. Dies in Vorbereitung eines Berichts an die UNESCO, der im April 2012 aufgrund der Schweizer Teilnahme am Übereinkommen über den Schutz und die Förderung kultureller Ausdrucksformen fällig wird [8].
Im Juni des Berichtsjahrs nahm die UNESCO 111 im Alpenbogen gelegene prähistorische Seeufersiedlungen in die Liste des Weltkulturerbes auf. Aus der Schweiz sind dies 56 primär an den Mittellandseen gelegene Fundstätten von sogenannten Pfahlbausiedlungen, die während der Stein- und Bronzezeit errichtet worden waren [9].
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Filmförderung
Bundesrat Burkhalter verlängerte die seit 2006 bestehenden Filmförderungskonzepte bis Ende 2011. Mit Eintreten der ersten Förderperiode im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes und in Konsequenz einer 2010 erfolgten Evaluation der Filmförderung sollen 2012 neue Förderkonzepte in Kraft treten. Dazu musste die Filmförderungsverordnung revidiert werden. Es wurde darauf geachtet, die Unabhängigkeit und Qualität der Begutachtung besser zu gewährleisten und die Ausstandspflichten der Kommissionsmitglieder strenger und klarer zu regeln. Der Vorschlag der Evaluatoren, die Filmpolitik besser von der Filmförderung zu trennen, wurde durch Anpassungen der internen Organisation und Prozesse der Sektion Film im BAK berücksichtigt. Der Diskurs um eine allfällige Überführung der Filmförderung in eine verwaltungsunabhängige Organisation (analog etwa zu Pro Helvetia), wie sie verschiedentlich gefordert worden ist, war Ende des Berichtsjahrs noch im Gang [10].
In Penthaz fand im März des Berichtsjahrs die Grundsteinlegung für das neue Schweizerische Filmarchiv statt. Ab 2015 werden die Archivbestände der Cinémathèque Lausanne dort zu einem Forschungs- und Archivierungszentrum zusammengeführt [11].
Im Mai gründeten die sechs Westschweizer Kantone Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg, Freiburg und Jura zusammen mit Vertretern der Städte Lausanne und Genf eine Westschweizer Filmstiftung. Dotiert mit 10 Mio. CHF jährlich, soll die Fondation romande pour le cinéma die Westschweizer Filmförderung koordinieren und professionalisieren [12].
Im November des Berichtsjahrs einigten sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) nach sechsjährigen Verhandlungen auf eine schweizweit einheitliche Regelung des Kinozutrittsalters. Die eidgenössische Kommission für Film und Jugendschutz, die noch zu gründen ist, wird die entsprechende Beurteilung von Filmen vornehmen [13].
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Musik
Zur Volksinitiative „Jugend und Musik“ siehe oben, Teil I, 8a (Grundschulen).
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Buchmarkt
In der Frühjahrssession beschäftigte sich die Kleine Kammer mit den beiden verbliebenen Differenzen im Bundesgesetz über die Buchpreisbindung, welches das auf Papier gedruckte und gebundene, nicht aber das elektronische Buch erfasst. Strittig war erstens die jeweils im Ingress eines Gesetzes erwähnte Verfassungsgrundlage. Der Nationalrat hatte die Ansicht vertreten, dass das vorliegende Gesetz nicht nur struktur- sondern auch kulturpolitisch zu begründen wäre. Entsprechend sollte daher neben Art. 103 BV auch Art. 69, Abs. 2 BV Erwähnung finden. Der Ständerat hingegen hatte sich ursprünglich lediglich auf die strukturpolitische Aufgaben des Bundes berufen. In der Differenzbereinigung empfahl seine WAK Festhalten. Aber ein Antrag Seydoux (cvp, JU), in der Frage dem Nationalrat zu folgen, vermochte sich mit 21 zu 14 Stimmen durchzusetzen. Umstrittener war die zweite Differenz über den Geltungsbereich des Gesetzes bzw. die davon erfassten Absatzkanäle. Dabei ging es konkret um die Frage, ob über das Internet gehandelte Bücher von der Buchpreisbindung explizit auszunehmen seien. Die Mehrheit der WAK-SR wollte an der umfassenden Ausnahme des für den Privatgebrauch bestimmten Online-Büchermarkts festhalten. Die Kommissionsminderheit sah dadurch den inländischen, über die Buchhandlungen laufenden und bei Inkraftsetzung des Gesetzes in jedem Fall an die Buchpreise gebundenen Buchhandel gegenüber dem ausländischen und inländischen Online-Bücherversandhandel benachteiligt. Deshalb schlug sie vor, nur für den Eigengebrauch eingeführte Bücher, unbesehen von ihrer Handelsform, von der Buchpreisbindung auszunehmen. Nach einer für Ständeratsverhältnisse leidenschaftlich geführten (Grundsatz-)Debatte endete die Abstimmung in einem Patt (je 21 Stimmen). Mit Stichentscheid des Ratspräsidenten stellte sich der Rat schliesslich gegen die Ausnahme des Onlinehandels von der Buchpreisbindung. Knappe Schlussabstimmungen in beiden Räten widerspiegelten die verbreitete Skepsis gegenüber der gesamten Vorlage, wobei sich Westschweizer Abgeordnete tendenziell eher für das Gesetz aussprachen. Im Nationalrat stimmten BDP (eine Enthaltung), Grüne und Linke einstimmig dafür, die FDP-Fraktion geschlossen, die SVP überwiegend, die CVP mit rund einem Drittel ihrer Abgeordneten dagegen. Bereits vor der Schlussabstimmung war klar, dass die Jungfreisinnigen, unterstützt von ihrer Mutterpartei, der Jungen SVP, einzelnen SVP-, CVP- und GLP- Exponenten, dem Konsumentenforum, dem Schweizerischen Gewerbeverband und einzelnen Branchenvertretern (z.B. die Migros-Tochter Ex Libris, aber auch kleinere Buchhändler) das Referendum ergreifen würden. Dieses kam mit 60 124 gültigen Unterschriften im Juli des Berichtsjahrs zustande. Die Abstimmung wird im März 2012 stattfinden [14].
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Urheberrecht
Eine 2009 eingereichte parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) thematisierte die Entschädigungspolitik der Verwertungsgesellschaften Suisa, Pro Litteris, Schweizerische Autorengesellschaft, Suissimage und Swissperform. Auf Basis des Urheberrechtsgesetzes (URG) verwalten und verteilen diese die Nutzungsgebühren, die den Kultur- und Kunstschaffenden aufgrund ihrer Werkrechte zustehen. Die Eingabe kritisierte die unverhältnismässig hohen Lohnbezüge der Geschäftsführungen und verlangte die Verankerung von Entschädigungsgrundsätzen im URG, die sich an der Lohnstruktur der Bundesverwaltung zu orientieren hätten. Nachdem die RK-NR die Initiative im vorangehenden Herbst positiv beurteilt hatte, gab ihr die ständerätliche Schwesterkommission im Berichtsjahr keine Zustimmung. Die Grosse Kammer folgte Ende des Berichtsjahrs der Mehrheit ihrer RK und gab der Initiative mit 131 zu 43 Stimmen bei neun Enthaltungen Folge. Die Entscheidung liegt nun beim Ständerat [15].
Ende November veröffentlichte der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Savary (sp, VD), das der Ständerat im Vorjahr knapp überwiesen hatte, einen Bericht zur unerlaubten Werknutzung über das Internet. Das eidgenössische Polizei- und Justizdepartement kam darin zum Schluss, dass dem Kulturschaffen durch das kostenlose Herunterladen grundsätzlich kein finanzieller Schaden entstehe, dem über eine Anpassung des Urheberrechts begegnet werden müsste. Letzteres biete bereits in seiner aktuellen Form den rechtlichen Rahmen, einer unerlaubten Werknutzung entgegenzutreten [16].
 
[1]BRG 11.020: BBl, 2011, S. 2971, 7603 ff; AB SR, 2011, S. 600 ff., 607 ff.; AB NR, 2011, S. 1649 ff, 1656 ff.; NZZ und TA, 24.2.11; NZZ, 19.5., 16.6., 28.7., 10.9., 27.9. und 1.12.11; BZ, 29.6.11; 24h, 29.6.11; Bund, 27.9. und 1.12.11; SGT, 14.10.11; SPJ 2010, S. 288.
[2] BRG 11.020: BBl, 2011, S. 7601; AB SR, 2011, S. 605 f. und 1016 f., AB NR, 2011, S. 1654 ff. und 1826 f.; NZZ, 26.1.11.
[3] BRG 11.020: BBl, 2011, S. 7605; AB SR, 2011, S. 607 ff.; AB NR, 2011, S. 1656 ff.; TA, 12.1.11 (digitaler Film); NZZ, 17.6., 10.8. (erfolgsabhängige Filmförderung) und 22.8.11, Presse vom 5.8.11; zur digitalisierten Produktion vgl. BAK, Sektion Film, Newsletter vom 28.7.11.
[4] BRG 11.020: BBl, 2011, S. 7609; AB SR, 2011, S. 610 ff., 1017; AB NR, 2011, S. 1659; Bund, 23.9., 25.9. und 27.9.11; BZ, 30.9.11 (alle zur Finanzlage des SAM); SPJ 2010, S. 289.
[5] BRG 11.020: BBl, 2011, S. 7611; AB SR, 2011, S. 613 f.; AB NR, 2011, S. 1666; TA, 23.2. und 30.9.11; LT, 1.4.11; Bund, 24.9.11; NZZ, 5.9.11.
[6] Regierungsrat des Kantons Schwyz. Beschluss Nr. 547/2011, Beantwortung der Motion Pfister/Bolfing, 31.5.11; Kantonsrat Kanton Schwyz. Ausserordentliche Sitzung, Summarisches Protokoll, 14.9.11: Bote der Urschweiz, 10.6.11; NZZ, 14.9.11; NLZ, 15.9. bis 17.9.11.
[7] Medienmitteilung BAK vom 7.10.11; BZ, 1.6.11; SPJ 2007, S. 277; SPJ 2010, S. 288.
[8] SPJ 2007, S. 277; NZZ, 11.10.11.
[9] NZZ, 25.6. und 28.6.11; SN, 29.6.11.
[10] BAK, Filmförderung 2011; BAK, Sektion Film, Newsletter vom 15.12.2011; SPJ 2010, S. 288 ff.
[11] CdT, 29.3.11; LT und 24h, 30.3.11.
[12] NF, 28.5.11.
[13] NZZ, 12.11.11.
[14] Pa.Iv. 04.430: BBl, 2011, 2703 ff.; f. (Referendum); 6405AB SR, 2011, S. 81 ff., 337; AB NR, 2011, S. 553 f.; SPJ 2010, S. 289 f.; NZZ, 26.1.11 (Position WAK-SR zur Buchpreisbindung im Internet); Presse vom 3.3., 19.3. und 6.7.11 (Referendum); TA, 4.3.11; BaZ, 14.3., 17.3., 24.3. und 29.3.11 (Zusammensetzung des Referendumskomitees; 24H, 16.3. und 16.12.11; SN, 24.5.11; SGT und NLZ, 6.8.11; NF, 10.12.11; LT, 16.12.11; Lib. 17.12.11; TG, 20.12.11.
[15] Pa.Iv. 09.522: AB NR, 2011, S. 1929 ff.
[16] Po. 10.3263: BZ und SoS, 1.12.11; Blick, 23.12.11; SPJ 2010, S. 290.