Année politique Suisse 2011 : Enseignement, culture et médias / Médias
 
Radio und Fernsehen
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Radio- und Fernsehgesetz
Das Thema der Empfangsgebühren bewegte. So wurde im Juli mit der Unterschriftensammlung für die Volksinitiative „Radio und TV – der Bund erhebt keine Empfangsgebühren“ begonnen [20].
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) hatte im Februar 2010 eine Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ eingereicht. Nachdem der Nationalrat diese im September 2010 angenommen hatte, überwies sie der Ständerat mit dem Vorbehalt, die Kleinbetriebe von der für sie unzumutbaren Gebührenpflicht zu befreien. Damit wurde dem Vorbehalt des Schweizerischen Gewerbeverbands Rechnung getragen, der die Motion publizistisch massiv bekämpft hatte. Die Motionen Fournier (cvp, VS) und Luginbühl (bdp, BE), deren Anliegen zuvor in die Kommissionsmotion integriert worden waren, wurden zurückgezogen [21].
Ein wesentlicher Teil der anstehenden Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes betrifft die Ablösung des heutigen Gebührensystems für den Radio- und Fernsehempfang durch eine geräteunabhängige Abgabe (siehe oben). Da der Ständerat als Zweitrat die entsprechende Kommissionsmotion erst 2011 überwies, musste die im selben Jahr geplante Vernehmlassung um ein Jahr verschoben werden [22].
Peter Bieri (cvp, ZG) hatte im Dezember 2010 das Postulat zur Änderung des RTVG eingereicht. Es will, nichtausbezahlte Gebührengelder zur Förderung journalistischer Qualität sowie gemeinsamer Initiativen der Branche verwenden. Bieri will, dass der Bundesrat im Rahmen der geplanten Teilrevision RTVG gesetzliche Grundlagen prüft, die es ermöglichen, die angesammelten, nicht ausbezahlten Gebührengelder .einer anerkannten schweizerischen Ausbildungsinstitutionen für Journalismus und Medienmanagement zukommen zu lassen. Der Ständerat nahm das Postulat an [23].
Natalie Rickli (svp, ZH) reichte im Dezember 2010 eine Motion ein, welche die Einsparungen der Billag, die durch die Umstellung auf die jährliche Gebührenerhebung seit Anfang 2011 entstanden sind, den Gebührenzahlern zukommen lassen will. Die Motion wurde vom Nationalrat jedoch nicht angenommen. Im Mai reichte Rickli zusammen mit Francisca Brechbühler (parteilos) eine Petition „200 Franken sind genug“ ein, welche die Gebühren von Radio und Fernsehen von 462 Fr. auf 200 Fr. senken und die nichtausbezahlten Gebühren an die Gebührenzahler zurückerstatten wollte. Das politische Anliegen war im sozialen Medium „Facebook“ entstanden, als Reaktion auf den Vorschlag des Bundesrats, die Gebühren in Zukunft jedem Haushalt aufzuerlegen. Nachdem in kürzester Zeit 30 000 Anhänger gefunden waren, schloss sich Rickli dem Vorhaben an. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen prüfte die Petition im Juni, gab ihr jedoch keine Folge. [24]
Weiter reichte Rickli (svp, ZH) im September des Berichtsjahres eine Motion ein, in der sie sich auf dieselben nichtausbezahlten 67 Millionen Franken Gebührengelder, welche im oben beschriebenen Postulat Bieri erwähnt werden und sich auf einem Bakom-Sperrkonto befinden, bezieht. Dieser Motion gab der Nationalrat ebenfalls keine Folge. Ricklis Feldzug, wie er in den Medien genannt wurde, gegen das staatliche Radio- und Fernsehen SRG oder deren Gebühreneintreiberin Billag stiess auch auf Kritik. So wurde ihr in den Medien vorgeworfen, im hohen Ausmass Politik für ihren Arbeitgeber, dem grössten Schweizer Vermarkter von TV- und Radiowerbung Goldbach Media, zu machen [25].
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SRG
Anfang 2011 trat Roger de Weck seine Stelle als Generaldirektor der SRG an. Im September wurde der vom Verwaltungsrat vorgeschlagene Raymond Loretan zum SRG-Präsidenten gewählt. Das SRG-Defizit für das Jahr 2010 betrug 12,3 Mio. Fr. Als Grund für die leichte Aufhellung des tiefrot prognostizierten Budgets, nannte die SRG in einer Mitteilung die bessere Wirtschaftslage und höhere Werbeerträge. Für das Jahr 2011 gedenkt die SRG das erste Mal seit 2006 wieder schwarze Zahlen zu schreiben [26].
2010 hatte der Bundesrat sein grundsätzliches Einverständnis zur Online-Werbung durch die SRG signalisiert, jedoch unter dem Vorbehalt einer Einigung mit den konkurrierenden Verlagshäusern. Eine Studie der Universität Zürich im Auftrag des Bakom belegte im März, dass die SRG ihre Online-Tätigkeit in den letzten Jahren ausgebaut hat. So stieg allein 2010 der Anteil redaktioneller Beiträge auf den SRG-Websites von 49% auf 58%. Die Verleger sahen darin eine Gefährdung ihrer eigenen, nicht mit öffentlichen Gebührengeldern finanzierten Onlineangebote sowie eine Verletzung der Einigungsvereinbarung. Sie forderten primär ein Verbot der Online-Werbung für die SRG. Zudem verlangten sie, dass die SRG keine neuen Online-Angebote entwickeln darf. Im Herbst des Berichtsjahres flammte die Auseinandersetzung erneut auf. Gefordert wurden eine liberale Medienordnung mit einem Gleichgewicht zwischen öffentlichen und privaten Anbietern sowie eine genauere Definition des Service public. Der Bundesrat gab sich unbeeindruckt und verlangte von den Kontrahenten weiterhin eine gemeinsame Lösung [27].
Eine Motion Maissen (cvp, GR), die einen Fernsehkanal zur Stärkung der gegenseitigen Verständigung und des nationalen Zusammenhalts fordert und im Vorjahr vom Nationalrat in abgeänderter Form angenommen wurde, wurde im März des Berichtsjahres vom Ständerat bestätigt und an den Bundesrat überwiesen. Dieser wird die Entwicklung bei der SRG beobachten und bis spätestens Ende 2012 dem Parlament über die Fortschritte Bericht erstatten. Ein Postulat Heer (svp, ZH), in welchem der Bundesrat beauftragt wird zu prüfen, wie Meteo Schweiz und SF DRS ihre Zusammenarbeit verbessern können, wurde vom Nationalrat ebenfalls angenommen [28].
Im April des Berichtsjahrs wurde eine Motion Rickli (svp, ZH) eingereicht, die verlangte, dass die SRG nur noch in denjenigen Bereichen tätig sein darf, in welchen keine Angebote von privaten Sendern bestehen. Zudem wurde in der Motion gefordert, dass der Frequenzbereich für den Radioempfang optimiert und die Spartensender überprüft werden. Auch eine Untersuchung zum Privatisierungspotenzial der SRG wurde verlangt. Der Nationalrat lehnte die Motion jedoch ab [29].
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Privates Radio und Fernsehen
Ende des Berichtsjahrs wurde das private Berner Lokalradio Capital FM, das bis dahin der Berner Espace Media AG gehörte, von der Zürichsee Medien AG übernommen. Die Genehmigung des Konzessionsübergangs stand noch aus. Radio 24 wurde nach acht Monaten Ungewissheit von Peter Wanner (Mehrheitsbesitzer der AZ-Medien) übernommen. Dieser hatte bereits im August die privaten Fernsehsender TeleZüri und TeleBärn gekauft und damit die zweitgrösste TV-Sendegruppe in der Schweiz errichtet. Weil Wanner jedoch bereits zwei Radiosender, Radio Argovia und Radio 32, besitzt und der Besitz einer dritten Radiostation Verlegern gesetzlich untersagt ist, suchte er einen Käufer für seine Mehrheitsbeteiligung an Radio 32 [30].
Der zur NZZ-Gruppe gehörende Sender Tele Ostschweiz in St. Gallen erhielt am Ende des Berichtsjahrs definitiv die beantragte Konzession als regionaler Fernsehsender. Das UVEK hatte diese bereits 2008 erteilt, sie wurde jedoch von Tele Säntis beim Bundesverwaltungsgericht angefochten worden. Die Beschwerde wurde 2009 gutgeheissen und das UVEK verlangte die vertiefte Prüfung einer allfälligen Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt durch die Konzessionsvergabe. Zwei weitere Verfahren für UKW-Radiokonzessionen im Aargau und in der Südostschweiz waren im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossen [31].
Der Verband der Schweizer Privatradios (VSP) forderte von der SRG, den Sender DRS 3 und die Regionaljournale von DRS 1 aus ihrem Angebot zu streichen. Die SRG blieb jedoch unbeeindruckt, da sie von sich aus keine Programme abschalten darf, für die der Bundesrat die Konzessionen vergeben hat [32].
 
[20] BBI 2011, S.6157.
[21] Mo. 10.3014: AB SR, 2011, S.1360 ff.; NZZ, 14.9.11; vgl. SPJ 2010, S. 301; Mo. 10.3133 (Fournier), Mo. 10.3258 (Luginbühl).
[22] BRG 12.001: Geschäftsbericht des Bundesrates Band 2 2011, S. 59;
[23] Po. 10.4032: AB SR, 2011, S. 274 f.
[24] Mo. 10.3943; AB SR, 2010, S. 405 f., S. 1347; AB NR, 2010, 857; Petition 11.2015, SGT, 18.05.11, BaZ, 14.9.11.
[25] Mo. 11.3839, AB NR, 2011, S .2221; zu Ricklis Feldzug: AZ, 17.05.11.
[26] Medienmitteilung SRG vom 13.4.11.
[27] Vgl. SPJ 2010, S. 302.; NZZ, 5.7.11; Presse vom 16.9.11; zur Studie siehe Lit. Latzer et. al.
[28] Mo. 10.3055: AB SR, 2011, S. 2060 f.; Po. 10.3974: AB NR, 2011, S. 531; vgl. SPJ 2010, S. 303.
[29] Mo. 11.3409, AB NR, 2011, S. 2219.
[30] Bund, 13.12.11.
[31] SDA, 10.01.11; vgl. SPJ 2010, S. 303.
[32] NLZ, 2.4.11.