Année politique Suisse 2012 :   / La législation dans les cantons / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
print
Wählbarkeit und Amtsdauer der Behörden –
Eligibilité et durée du mandat des autorités
APPENZELL INNERRHODEN: Der Grosse Rat behandelt am 22.10. eine an der Landsgemeinde 2012 eingereichte Initiative zur Amtszeitbegrenzung der Standeskommissionsmitglieder (kantonale Exekutive). Gemäss dem Initiativbegehren soll kein Mitglied mehr als zwölf Jahre der Standeskommission angehören dürfen. Der Grosse Rat verzichtet auf die Ausarbeitung eines Gegenentwurfs und beschliesst, die Initiative der Landsgemeinde 2013 in ablehnendem Sinne zu unterbreiten (Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 22. Oktober 2012, S. 4).
SOLOTHURN: Nebenamtliche Richter dürfen nicht mehr gleichzeitig im Kantonsparlament sitzen. Die Änderung der Kantonsverfassung zur Ergänzung der Unvereinbarkeiten wird am 23.9. mit 88,5% angenommen. Die Stimmbeteiligung liegt bei 38,7%. Seit 1969 dürfen vollamtliche Richter im Kanton Solothurn nicht zugleich im Parlament sitzen. Jetzt wird die personelle Gewaltenteilung auch auf die Ersatzmitglieder des Obergerichts und die Mitglieder des Steuergerichts ausgedehnt (SZ, 24.9.).
TESSIN: Einer Änderung der Kantonsverfassung muss am 23.9. die Stimmbevölkerung zustimmen. Dabei wird jedoch nur ein Artikel tangiert, welcher die Gewaltentrennung regelt und damit Unvereinbarkeiten klärt. Dabei wird ausgeschlossen, dass ein Mitglied des Staatsrates, des Grossen Rates oder der kantonalen Judikative gleichzeitig ein Amt der eidgenössischen Judikative antreten kann. Zudem sollen neu auch Friedensrichter nicht mehr als Grossräte gewählt sein, beziehungsweise beide Funktionen gleichzeitig ausüben. Der Grosse Rat hatte die Vorlage mit 67 zu 2 Stimmen beschlossen. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 71,6% wird die Änderung deutlich gutgeheissen (Stimmbeteiligung: 41,1%; CdT, 19.4., www.ti.ch).