Année politique Suisse 2012 :   / La législation dans les cantons / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Wahl- und Abstimmungsverfahren, Landsgemeinde –
Modes d’élection et de votation, landsgemeinde
BERN: 1) Der Grosse Rat überweist eine Motion, welche die Regierung zur Einreichung einer Standesinitiative verpflichtet, über die der Kanton im Nationalrat eine Sitzgarantie für den Berner Jura erwirken will (BZ, 8.6.). – 2) Der Grosse Rat verabschiedet das Gesetz über die politischen Rechte. Ersatzwahlen in den Regierungs- oder in den Ständerat können künftig auch in stiller Wahl abgehalten werden. Bei einer Differenz von weniger als 0,1 Prozent zwischen den Ja- und Nein-Stimmen muss zudem bei Abstimmungen und Majorzwahlen neu obligatorisch nachgezählt werden. Zudem darf der Regierungsrat keine Abstimmungsempfehlungen mehr abgeben, die sich von der Haltung des Grossrats unterscheiden (BZ, 6.6.).
GRAUBÜNDEN: Der Grosse Rat beschliesst im Berichtsjahr die Proporzinitiative 2014 („Für gerechte Wahlen“) der Stimmbevölkerung zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative, die nicht mit der 2011 vom Parlament ungültig erklärten Proporzinitiative zu verwechseln ist, sieht vor, die Grossratswahlen erstmals 2014 nach Verhältniswahlrecht durchzuführen. Als Wahlkreise sollen die Bezirke gelten. Die drei grössten Parteien im Parlament (CVP, FDP, BDP) lehnen die Initiative ab, während die übrigen Parteien das Begehren unterstützen. Ein Gegenvorschlag, wonach die Grossratswahlen erstmals 2018 nach Proporz durchgeführt werden sollen, scheitert im Parlament. Die Abstimmung wird auf 2013 angesetzt (Beschlussprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 214; Wortlautprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 264 ff.; siehe SPJ 2011, S. 393).
NIDWALDEN: Der Landrat verabschiedet in zweiter Lesung die Teilrevision des Proporzgesetzes. Mit der Einführung der doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung wird eine verfassungskonforme Berechnungsmethode für die Auswertung der künftigen Landratswahlen geschaffen. Sowohl die SVP als auch das Referendumskomitee „Majorz: Kopf- statt Parteiwahl“ haben einen Gegenvorschlag für ein konstruktives Referendum hinterlegt. Die Abstimmung wird im Herbst 2013 stattfinden (www.nw.ch).
URI: Die von der jungen CVP eingereichte Initiative „Kopf- anstatt Parteiwahlen“, die die Einführung des Majorzwahlverfahrens in allen 20 Urner Gemeinden beabsichtigt hätte, wird am 23.9. von der Urner Stimmbevölkerung mit 57,5% Nein-Stimmenanteil verworfen. Die Beteiligung liegt bei 35,3% (www.ur.ch).
ZUG: Geht es nach dem Willen von CVP und FDP, den beiden grössten Fraktionen im Zuger Kantonsrat, erhält Zug ein neues Wahlsystem. Die beiden Parteien haben Anfang Jahr eine Verfassungsinitiative für eine Majorzwahl mit 2 130 gültigen Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht. Dafür erhalten sie nun Unterstützung vom Kantonsrat. Dieser hat die Initiative nach der ersten Lesung mit 43 zu 33 Stimmen gutgeheissen. Dafür sind alle CVP-, FDP- und GLP-Kantonsräte, dagegen alle Alternativen, die Sozialdemokraten und die SVP. Ziel der Initiative ist, dass alle Exekutivmitglieder im Kanton und in den Gemeinden neu im Majorzverfahren gewählt werden - ein System, das viele andere Kantone kennen. Entscheiden muss darüber am 9. Juni 2013 das Zuger Stimmvolk (NLZ, 14.12.).