Année politique Suisse 2012 : / La législation dans les cantons / 6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
AARGAU: Das Vorhaben zur Stärkung der Volksschule, über welches am 11. März abgestimmt wird, umfasst eine Änderung der Verfassung des Kantons Aargau sowie eine Änderung des Schulgesetzes. Mit dem Vorhaben setzt der Aargau den Auftrag der Bundesverfassung um, die Schulpflicht sowie die Dauer der Bildungsstufen national zu vereinheitlichen (HarmoS). Zudem enthält das Vorhaben verschiedene Elemente, mit welchen Kindergärten und Schulen gezielt nach ihren Bedürfnissen gestärkt werden. Der Kindergarten wird als eigenständige Stufe in die Volksschule eingegliedert und sein Besuch obligatorisch. Als Konsequenz wird der Kindergarten in der Verfassung des Kantons Aargau nicht mehr gesondert genannt. Die Verfassungsänderung zur Stärkung der Volksschule wird mit 79,8% Ja-Stimmenanteil und die Änderung des Schulgesetzes mit 78,6% Ja-Stimmenanteil angenommen. Die Stimmbeteiligung liegt bei 37,5% (AZ, 12.3.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Der Grosse Rat beschliesst im Berichtsjahr in erster Lesung das Gesetz für Mittel- und Hochschulen anzunehmen. Umstritten ist vor allem eine im regierungsrätlichen Entwurf vorgesehene Disziplinarbusse von maximal CHF 1 000 für Schüler, die wiederholt Vorschriften missachten. Die vorberatende Kommission will diese aus dem Entwurf streichen, das Ratsplenum folgt jedoch der Regierung. Eine zweite und dritte Lesung ist für 2013 vorgesehen (SGT, 30.10.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Volk und Parlament beschäftigen sich 2012 eingehend mit drei Volksbegehren des überparteilichen Komitees „Gute Schule Baselland“ zum Bildungsabbau-Stopp. Die ausformulierte Gesetzesinitiative zur Reduktion der Klassengrösse wird vom Landrat mit 51 zu 30 Stimmen aufgrund befürchteter Folgekosten zur Ablehnung empfohlen. Er spricht sich hingegen mit deutlichem Mehr für einen gemässigteren Gegenvorschlag aus, der die maximale Klassengrösse auf Primar- und Sekundarstufe ebenfalls reduzieren will, jedoch nur von 26 auf 24 Schüler und nicht wie von der Initiative gefordert auf deren 22. Ebenfalls zur Ablehnung empfiehlt der Landrat die beiden anderen, nichtformulierten Verfassungsinitiativen des Komitees, welche zum einen das wöchentliche Unterrichtspensum des Lehrpersonals zu Gunsten der individuellen Betreuung der Schüler/innen um eine Stunde reduzieren und zum anderen Zwangsverschiebungen von Sekundarschüler/innen in weiter entfernte Sekundarschulen verbieten wollen. An der Volksabstimmung vom 25.11. findet keines der Volksanliegen Zustimmung bei den stimmenden 27% der Stimmberechtigten. Nur 35,2% der Stimmenden setzen sich für eine verbesserte Betreuungssituation ein und 40,7% verlangen die automatische Zuweisung in die nächstgelegene Schule. Die Gesetzesinitiative zur Reduktion der Klassengrösse wird mit einem Ja-Anteil von 37% abgelehnt. Zustimmung hingegen erhält der Gegenvorschlag zur Initiative mit 56,5% der Stimmen (BaZ, 21.9., 26.11.; www.baselland.ch; siehe SPJ 2011, S. 418). –
2) Der Landrat beschliesst eine Änderung des Bildungsgesetzes und unterstreicht dabei die aktuelle Praxis der Bildungsverwaltung: Regelklassen können erst aufgelöst werden, wenn die Zahl der Schüler unter 15 und in Kleinklassen unter 6 sinkt (BaZ, 21.9.).
GENÈVE: 1) Le Grand Conseil genevois a décidé d’adhérer à l’accord intercantonal sur l’harmonisation des régimes des bourses d’études (www.ge.ch).
– 2) Suite au référendum déposé par un comité de parents et d’enseignants au cours de l’année 2011, le peuple genevois s’est exprimé sur le nouvel horaire pour les écoles primaires. La modification voulue par le Grand Conseil demande notamment la réintroduction de la semaine scolaire à cinq jours (introduction du mercredi matin) pour les 5P-8P. Le 11 mars 2012, le peuple a clairement donné raison à la décision du parlement en acceptant la modification de la loi sur l’instruction publique par 65% des voix (LT, 11.3.; www.ge.ch).
GLARUS: Mittels Anpassung des Sozialhilfegesetzes beantragt der Landrat der Landsgemeinde die Einführung einer kantonalen Schulsozialarbeit von maximal 600 Stellenprozenten. Die Schulsozialarbeit soll parallel zur offenen Jugendarbeit geführt werden, wobei diese weiterhin in der Kompetenz der Gemeinden bleiben soll. Verschiedene Redner setzen sich für eine Rückweisung des Gesetzes oder eine Ablehnung der Schulsozialarbeit ein. Sie verweisen darauf, dass auch die Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene geregelt werden müsse. Einzelne verweisen auch auf deren hohe Kosten. Die entsprechenden Anträge sind allerdings nicht erfolgreich. Der Erlass wird unverändert angenommen (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 133 ff.; www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: Im Berichtsjahr wird die Beratung des kantonalen Schulgesetzes abgeschlossen. Am meisten Diskussionsstoff bietet das Sprachkonzept. Nach dem Willen der Regierung sollen in der Primarschule zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, nämlich Italienisch ab der dritten und Englisch ab der fünften Klasse. Minderheiten aus BDP und FDP versuchen das Frühitalienisch aus dem Primarlehrplan zu streichen, allerdings ohne Erfolg. Im Zusammenhang mit Rumantsch Grischun wird entschieden, die Lehrmittel neu auch in den verschiedenen Idiomen herauszugeben. Weiter werden die Lehrerlöhne erhöht und das Wochenpensum reduziert. Demgegenüber wird allerdings das Schuljahr von 38 auf 39 Wochen verlängert. Im Zusammenhang mit der Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderungsbedarf wird vom Regierungsentwurf abgewichen. Nach grossrätlichem Willen soll die Integration nur vorgesehen sein, wenn diese für den Schüler / die Schülerin und die Regelklasse tragbar ist. Weiter wird die Freiwilligkeit des Kindergartens beibehalten und die maximale Klassengrösse von 28 auf 24 reduziert (SoS, 20.3., 21.3. und 22.3.).
JURA: La Modification de la loi sur l’école enfantine, l’école primaire et l’école secondaire (loi scolaire) a été adoptée par le Parlement par 58 voix (www.ju.ch).
SANKT GALLEN: 1) Im Berichtsjahr wird die Neuregelung der Schulaufsicht vom Kantonsrat angenommen. Die regionalen Schulaufsichtsstellen sollen zugunsten von vier Rekursstellen abgeschafft werden. Diese sollen mit je fünf Personen besetzt werden. Die Aufsichtspflicht soll neu vom Kanton wahrgenommen werden. Die Vorlage ist unbestritten und passiert den Rat mit 107 zu 0 Stimmen (SGT, 21.2.).
– 2) Im September verabschiedet der Kantonsrat einen Nachtrag zum Volksschulgesetz. Die Anpassung sieht vor, die kantonale Exekutive mit der Kompetenz zur Erhöhung der Anfangslöhne von Lehrern auszustatten. Damit soll dem Regierungsrat bei kurzfristig auftretendem Lehrermangel ein Handlungsinstrument gegeben werden. Eine Vorlage zur Entlastung der Lehrpersonen wird hingegen nicht angenommen (SGT, 26.9.).
SCHAFFHAUSEN: Mit einer Teilrevision des Schulgesetzes hätten geleitete Schulen eingeführt werden sollen. Die Einführung von Schulleitern findet jedoch bei den Schaffhauserinnen und Schaffhausern kein Gehör. Sie lehnen die Revision am 11.3. mit 47,3% Ja-Stimmenanteil ab. Die Stimmbeteiligung liegt bei 61,1% (www.sh.ch).
SOLOTHURN:
1) Der Kantonsrat beschliesst mit einer grossen Mehrheit, dass die Führung der Heilpädagogischen Sonderschulen von den Gemeinden an den Kanton übergehen soll. Da für dieses Vorhaben eine Änderung der Kantonsverfassung nötig ist, hat das Volk das letzte Wort (SZ, 5.9.).
–
2) Eltern fordern, dass wegen des Frühfranzösischunterrichts die Stundentafel angepasst werden soll. Weil jedoch dazu die Lektionspläne hätten überarbeitet werden müssen, wird dieser Volksauftrag abgelehnt (SZ, 30.8.).
TESSIN: Im Mai kommt unter dem Motto „Einer für alle, alle für Einen“ eine Verfassungsinitiative zu Stande, welche Schulen und dem Gesundheitswesen genügend Mittel zusichern soll. Federführend ist ein Komitee aus Gewerkschaften und Verbänden, welches als SOS sanità, socialità e scuola auftritt. Damit soll in der Kantonsverfassung festgeschrieben werden, dass eine gute Grundbildung (inklusive Mittagstische, Tagesschulen und Horte), ein gutes Gesundheitssystem mit Altersheimen, Pflegeunterstützung, Spitälern und Rettungsdiensten sowie Behindertenheime, für die gesamte Bevölkerung flächendeckend zugänglich sein müssen. Die Finanzierung soll solidarisch durch Kanton und Gemeinden getragen werden (CdT, 28.3.).
THURGAU: 1) Der Grosse Rat nimmt im Berichtsjahr eine Änderung des Gesetzes über die Volksschule an. Durch die Annahme der Gesetzesrevision stimmt die Legislative einer von der Regierung erteilten Übergangsbestimmung zu, womit fünf Thurgauer Schulen die Zusammenlegung des Kindergartens mit der 1. oder mit der 1./2. Klasse der Primarschule bis Ende 2013 erlaubt wird. Diese Schulen haben dieses System bereits 2003 im Zuge eines Pilotprojekts der Erziehungsdirektorenkonferenz der Ostschweizer Kantone und des Fürstentum Liechtensteins (EDK-Ost) eingeführt. Die Vorlage passiert den Rat mit 102 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme deutlich (Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Volksschule vom 28.2.; Protokoll des Grossen Rates Nr. 6 vom 12.9.).
– 2) Am 15.3. reicht ein überparteiliches, interkonfessionelles Komitee eine Initiative „Gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher“ mit 4 466 beglaubigten Unterschriften ein. Die Initiative richtet sich explizit gegen die Verwendung des Korans als Lehrbuch und wurde vor allem von der SVP unterstützt. Die Regierung äussert sich gegenüber der Initiative kritisch. Sie argumentiert, dass eine Auslegung nach dem Wortlaut nicht mit der Absicht der Initianten übereinstimmen würde, weshalb der freie Wille der Stimmberechtigten nicht festgestellt werden könne. Aus diesem Grund sei das Begehren als ungültig zu erklären. Konkret sieht die Regierung im von den Initianten vorgesehenen Verbot des Koran-Unterrichts einen Widerspruch zur möglichen Auslegung nach Wortlaut. Die Auslegung nach Wortlaut würde den Koran als Primärliteratur zulassen, argumentiert die Regierung, während die Initianten genau dies verhindern wollten. Die Legislative folgt dieser Argumentation, gegen den Willen der SVP, mit 75 zu 40 Stimmen. Damit wird die Initiative für ungültig erklärt (Bericht über die Gültigkeit und Stellungnahme der Regierung vom 14.8.; Protokoll des Grossen Rates Nr. 11 vom 19.12.).
URI: 1) Das Stimmvolk verwirft den 2-Millionen-Kredit für den Neubau von Teilen der Kantonalen Mittelschule Uri an der Urne mit 52,1% Nein-Stimmenanteil (Beteiligung: 38,8%; NLZ, 16.4.; www.ur.ch)
– 2) Am 23.9. heissen die Urnerinnen und Urner eine Änderung der Kantonsverfassung gut, welche die Einführung eines obligatorischen Kindergartenjahres fordert. Bei einer Stimmbeteiligung von 35,3% sagen 53,0% der Stimmberechtigten Ja. Das entsprechend revidierte Schulgesetz findet ebenfalls bei 57,7% der Abstimmenden Unterstützung (www.ur.ch).
VALAIS: En acceptant à l’unanimité la loi sur la HES-SO Valais, le Grand Conseil a donné son feu vert à la nouvelle haute école du même nom. La structure sera le résultat d’une fusion entre la HEVs actuelle et la HEVs-S2 (social et santé) et deviendra un établissement autonome de droit public (LN, 17.11.).
ZUG: Zwei Vorlagen wollen das bestehende Beurteilungssystem in den Zuger Schulen umkrempeln. Die Verfassungsinitiative „für das Notenobligatorium und gegen Schulexperimente ohne Noten“ fordert die Einführung von Noten ab der ersten Primarklasse und die Gesetzesinitiative „Wiedereinführung von Noten ab der 2. Klasse“ Zensuren ab dem zweiten Schuljahr. Im Kanton Zug werden Zeugnisnoten bisher ab der 4. Primarstufe vergeben. Nachdem die Verfassungsinitiative mit 37,9% Ja-Stimmenanteil verworfen, aber die Gesetzesinitiative mit 51,8% knapp angenommen wird, wird sich dies – mit der Absicht der Zuger Stimmberechtigten, von denen 46,8% von ihrem Recht Gebrauch machten – wieder ändern (www.zg.ch).
ZÜRICH: 1) Die Zürcher Stimmbevölkerung will nicht, dass ab der vierten Klasse frei zwischen öffentlichen und privaten Schulen, die ebenso wie die öffentlichen vom Staat finanziert würden, gewählt werden kann. Die Volksinitiative „JA! Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse!“ wird mit 81,8% Nein-Stimmen klar abgelehnt (NZZ, 18.6.).
– 2) Der Kantonsrat hat mit 101 zu 71 Stimmen seine Umsetzungsvorlage zur Prima-Initiative sowie mit 92 zu 80 Stimmen den eigenen Gegenvorschlag gutgeheissen. Die Umsetzungsvorlage konkretisiert das Anliegen der Initianten, anstelle des Kindergartens die Grundstufe mit ihrem flexiblen Einschulungstempo im ganzen Kanton einzuführen. Der Gegenvorschlag geht weniger weit: Jede Gemeinde soll selber entscheiden ob sie den Kindergarten oder die Grundstufe anbieten will. In der Volksabstimmung vom 25.11. wird sowohl das Gesetz (28,7%), als auch der Gegenvorschlag (45,2%) verworfen (NZZ, 7.3. und 26.11.).
– 3) Mit 116 zu 44 Stimmen hat der Kantonsrat die Verlegung der dreiwöchigen Internatkurse in Hauswirtschaft vom 4. Gymnasium ins Untergymnasium genehmigt. Damit können gut CHF 3 Mio. gespart werden, da so keine Schüler mehr in die Kurse geschickt werden, die schon in der Sekundarschule Hauswirtschaftsunterricht hatten. Dies gefällt den HauswirtschaftslehrerInnen nicht, da ihre Kurse auf ältere Kinder ausgerichtet seien. Sie kündigen denn auch das Referendum gegen den Entscheid an (TA, 28.8.).
– 4) Der Kantonsrat wird den Stimmberechtigten eine Änderung des Lehrpersonalrechts und einen Gegenvorschlag der Lehrerorganisationen zur Abstimmung unterbreiten. Die Vorlagen unterscheiden sich in einem Punkt: Nur der Gegenvorschlag schreibt vor, dass Schulleiter über ein Lehrdiplom verfügen müssen. Mit 108 zu 56 Stimmen spricht sich der Rat gegen den Gegenvorschlag aus (NZZ, 2.10.). – 5) Die Schulkapitel werden definitiv durch eine Delegiertenversammlung mit gut 90 Delegierten ersetzt, die sich auch vertreten lassen können. Der Kantonsrat heisst die Änderung des Volksschulgesetzes mit 153 zu 0 Stimmen gut (NZZ, 2.10.). – 6) Die EVP des Kantons Zürich lanciert im Berichtjahr eine Volksinitiative «Mehr Qualität im Unterricht dank kleinerer Klassen (Klassengrössen-Initiative)». Es soll im Schulgesetz festgeschrieben werden, dass eine Klasse die Grösse von 20 Schülern nicht übersteigen darf (NZZ, 7.12.).
Copyright 2014 by Année politique suisse