Année politique Suisse 2012 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires
Verwaltung
Ab dem 1. Januar 2013 wird das Eidgenössische Wirtschaftsdepartement (EVD) seinen Namen ändern. Es heisst neu Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), womit deutlich gemacht werden soll, dass neben der Wirtschaft auch die Bildung in ihrer ganzen Breite im Departement untergebracht ist
[12].
Für das ab 2013 operative neue
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), welches durch einen Zusammenschluss des bis anhin dem EDI angehörenden Bundesamts für Bildung und Forschung und dem Bereich ETH mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie gebildet und neu im EVD (WBF) angesiedelt wurde, war eine dreiköpfige Direktion und elf Abteilungen vorgesehen. Neuer Staatssekretär des Bildungsamtes wurde Mauro Dell’Ambrogio. Im Vorfeld der Wahl hatte ein Vorschlag von Bundesrat Schneider-Ammann, einen Freund aus der eigenen Firma zum Chef des Bildungsamtes zu ernennen, für einigen Presserummel gesorgt
[13].
Zu einer Neuorganisation kam es auch im EDI, zu welchem im Vorjahr das Bundesamt für Veterinärwesen (BVet, bisher EVD) zugeteilt worden war. Das BVet soll mit der Abteilung Lebensmittelsicherheit im Bundesamt für Gesundheit vereint werden, damit nur noch eine einzige
Bundesbehörde für die
Lebensmittelsicherheit zuständig ist
[14].
Eine externe Untersuchung zeigte, dass die noch von Eveline Widmer-Schlumpf vorgenommene Reorganisation des
Bundesamtes für Migration (BfM) nicht die erhofften Effizienzsteigerungen gebracht hatten. Den Medien gab die seit 2011 dem EJPD vorstehende Simonetta Sommaruga zu Protokoll, dass das Resultat der Evaluation leider noch schlechter sei, als befürchtet. Es wurde deshalb ein erneuter Umbau des BfM in Angriff genommen. Die ursprüngliche Reform war zudem Thema in der Presse, wo vermutet wurde, dass einzelne Aufträge für die Amtsreform rechtswidrig waren
[15].
Im Rahmen der Diskussion um
Open Government Data – die Öffnung von Datenbeständen des Bundes – forderte eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie die Erarbeitung rechtlicher Rahmenbedingungen für einen freien Zugang zu den Daten von Meteo Schweiz. Der Bundesrat unterstützte die Idee, wies aber auf zusätzlichen finanziellen Bedarf hin, da eine Umsetzung von Open Government Data bei Meteo Schweiz zu Einnahmeverlusten führe und Ausgaben für den Betrieb des Datenbezugs nach sich ziehe. Nach wie vor ausstehend war die Beratung des 2011 eingereichten Postulats Riklin (cvp, ZH), das einen eigentlichen Masterplan für Open Government Data fordert
[16].
Mit
E-Government steigen die Möglichkeiten für eine moderne Bundeskommunikation und für eine Vereinfachung verwaltungstechnischer Abläufe. Allerdings wird die Verwaltung dabei auch von Herstellern von E-Government-Plattformen abhängig. Sind diese nicht mit allen verschiedenen Betriebssystemen und Browsern kompatibel, so kann es zu Ungleichbehandlung von Nutzerinnen und Nutzern kommen. Dieses Problem war Gegenstand einer Motion Graf-Litscher (sp, TG), die eine nichtdiskriminierende E-Government Lösung für Landwirte forderte. Konkret wurde die im Januar 2011 eingeführte Plattform Agate kritisiert, die Anwender von Open Source (Linux) benachteilige. Die vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlene Motion verlangt von den Behörden bei der Erstellung und beim Ausbau von E-Government die Berücksichtigung von Standards wie Browser- und Plattformunabhängigkeit. Die Motion wurde vom Nationalrat angenommen und vom Ständerat im Berichtsjahr noch nicht behandelt
[17].
Die durch den Ständerat 2011 vorgenommene Änderung der Motion Noser (fdp, ZH), die eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Einführung von
E-Billing vorsah, wurde im Berichtjahr vom Nationalrat gutgeheissen. Damit wurde die modifizierte Motion überwiesen und der Bundesrat beauftragt, den Rechnungsverkehr der Bundesverwaltung möglichst rasch elektronisch zu organisieren
[18].
Für viel Wirbel sorgte im Berichtjahr das
Informatikprojekt „Insieme“. Bereits 2001 war beschlossen worden, die veralteten Informatiksysteme der Steuerverwaltung durch ein kundenfreundliches Gesamtsystem zu erneuern. Das „Insieme“ getaufte Projekt wurde 2005 vom Parlament mit einem Kredit von 71 Mio. CHF bewilligt. Der amerikanische Softwarekonzern Unisys erhielt zwar 2006 den Zuschlag für die Realisierung des Projektes, ein Streit zwischen der Firma und der Steuerverwaltung führte aber – nach Entschädigungszahlungen von rund 6,4 Mio. CHF – zu einer Neuausschreibung im Jahr 2008. Diesmal wurden verschiedene Teilaufträge an unterschiedliche Softwarefirmen vergeben. 2010 wurde deutlich, dass der finanzielle Rahmen nicht ausreichen würde. Der Bundesrat sprach einen Zusatzkredit von CHF 56 Mio. 2011 trennte sich die Steuerverwaltung aufgrund von Verzögerungen und aus dem Ruder laufenden Kosten vom Gesamtprojektleiter. Zu Beginn des Berichtjahres stellte die Finanzkontrolle sodann Ungereimtheiten fest, worauf die Vorsteherin des EFD, Eveline Widmer-Schlumpf, eine Administrativuntersuchung anordnete. Das Urteil der parlamentarischen Finanzdelegation fiel vernichtend aus: die noch vorhandenen finanziellen Mittel würden lediglich noch die elementaren Projektziele abdecken. Der Skandal weitete sich aus, nachdem klar wurde, dass zahlreiche Beschaffungsaufträge unter der Hand vergeben worden waren und der dafür verantwortliche Direktor der Steuerverwaltung, Urs Ursprung, freigestellt wurde. Auch der Entwicklungschef von Insieme musste seinen Hut nehmen, da seine Stelle nicht WTO-konform ausgeschrieben worden war. Im September beschloss das EFD, Insieme abzubrechen. Im November wurde schliesslich klar, dass sich die Gesamtkosten auf CHF 105 Mio. belaufen, die letztlich in den Sand gesetzt wurden. Der Bundesrat hatte bereits im Sommer erste Konsequenzen gezogen und Massnahmen für ein departementsübergreifendes Beschaffungscontrolling und eine verbesserte Führung von IT-Schlüsselprojekten angekündigt. Das Scheitern von Insieme führte zu einigen, in den Räten im Berichtsjahr noch nicht behandelten, politischen Vorstössen. Die SP reichte eine parlamentarische Initiative ein mit der sie eine PUK fordert, die die Ereignisse um Insieme aufarbeiten soll. Eine Motion Noser (fdp, ZH) möchte den Bundesrat beauftragen, eine Beschaffungsstrategie für Informatik- und Telekommunikationsprojekte zu entwickeln und ein Postulat Amherd (cvp, VS) fordert griffigere Massnahmen für die Finanzkontrolle. Von beiden Räten noch in der Wintersession überwiesen wurden zwei gleich lautende Motionen der Finanzkommissionen beider Räte, mit denen der Bundesrat beauftragt wird, so rasch wie möglich einen Pool von Informatikprojektleiterinnen und -leitern zu schaffen, aus dem für grosse Informatikprojekte erfahrene Expertinnen und Experten für Beratung oder eine straffe Führung beigezogen werden können
[19].
Das
Öffentlichkeitsgesetz, das seit dem 1.7.2006 in Kraft ist, erlaubt es Bürgerinnen und Bürgern, Dokumente der Bundesverwaltung einzusehen. Eine vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsberater (Edöb) erstellte Übersicht zeigte eine markante Steigerung der Anfragen im Jahr 2011 gegenüber den Vorjahren. Die 466 Anfragen, die hauptsächlich das UVEK betrafen, entsprachen zwar gegenüber den 239 Fällen im Vorjahr tatsächlich einer Zunahme, im Vergleich zu andern Ländern – in Grossbritannien werden jährlich mehr als 40 000 Anfragen gestellt – hat die Schweiz aber noch Aufholbedarf. Der Bericht zeigt weiter auf, dass rund ein Drittel der Gesuche abgelehnt wurde
[20].
Ende 2012 legte das Eidgenössische Personalamt (EPA) den vierjährlich zu erstellenden Evaluationsbericht zur Förderung der
Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vor. Der Bericht zeigt auf, dass der Anteil französischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten vier Jahren leicht zugenommen hat und mit 21,2% dem Sollwert von 22% immer näher kommt. Ebenfalls noch nicht beim Sollwert angelangt ist der Anteil italienischsprachiger (6,7%; Soll: 7%) und rätoromanischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (0,3%; Soll 1%). In der Bundesverwaltung übervertreten ist entsprechend die deutsche Sprache (71,8%; Soll: 70%). Obwohl mit Artikel 9 des Sprachengesetzes Bundesangestellte das Anrecht auf die Muttersprache als Arbeitssprache haben, zeigte die Befragung des Personals im Jahr 2011, dass lediglich 73% in ihrer bevorzugten Amtssprache arbeiten. Das EPA wies zudem verschiedene unternommene Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit aus, wie etwa eine zentralisierte Sprachausbildung, Marketinganstrengungen, um den Bund als Arbeitgeber auch in der französischen und italienischen Schweiz bekannt zu machen oder die Erarbeitung von Massnahmenkatalogen durch die Bundeskanzlei und die Departemente. Die Räte waren mit dem Erreichten noch nicht zufrieden und forderten in einer Motion der staatspolitischen Kommission SR eine Zentralisierung der strategischen Steuerung für die Förderung der Mehrsprachigkeit beim EFD. Weiter beauftragten sie den Bundesrat dafür zu sorgen, dass Führungskräfte zwei Amtssprachen aktiv und eine dritte passiv beherrschen, wobei die Ausbildung vom Arbeitgeber zu bezahlen sei. Für die Umsetzung dieser Massnahmen solle die Regierung einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten ernennen. Zwei noch nicht behandelte Postulate Romano (cvp, TI) und Cassis (fdp, TI) verlangen zudem einen vertieften Bericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung
[21].
Ende November trat der
Delegierte für Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung, Vasco Dumartheray, zurück. Der Delegierte soll gemäss Sprachenverordnung die italienische und französische Sprache in der Verwaltung fördern und die Verwaltungseinheiten bei der Personalrekrutierung unterstützen. Aufgrund der Motion „Förderung der Mehrsprachigkeit“ (vgl. oben) und auf der Basis der im Berichtsjahr erst vom Nationalrat angenommenen Motion Maire (sp, NE) bestimmte neu der Bundesrat den Delegierten, der zudem nicht mehr beim Eidgenössischen Personalamt, sondern beim EFD angesiedelt werden soll. Ein Nachfolger von Dumartheray wurde2012 noch nicht bestimmt
[22].
Im Bericht über die Förderung der
Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung von 2008 bis 2011, den der Bundesrat Ende Jahr genehmigte, wurde eine leichte Zunahme des Frauenanteils um 1,2 Prozentpunkte auf 42% in der Bundesverwaltung ausgewiesen. Eine recht grosse Zunahme von Frauen um 3,7 Prozentpunkte konnte dabei im höheren Kader nachgezeichnet werden; allerdings ist in den hohen Lohnklassen der Frauenanteil mit 14,3% auch nach dieser Zunahme noch gering. Die Verbesserung der Chancengleichheit wurde unter anderem auf die Einführung von Massnahmen zur familienergänzenden Kinderbetreuung und den Lohngleichheitsdialog zurückgeführt
[23].
Die im März präsentierte Berichterstattung über das
Personalmanagement (2011) zeigte erfreuliche Resultate. Der Stellenbestand war im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (32 179 Vollzeitstellen bzw. 35 618 Mitarbeitende) und der Anteil an Lernenden (5%; Soll: zwischen 4 und 5%) und an Menschen mit Behinderungen (1,2%; Soll: zwischen 1 und 2%) lagen in den von der Personalstrategie 2011-2015 festgelegten Zielbändern. Die regelmässig durchgeführten Personalbefragungen zeigten zudem eine hohe Arbeitszufriedenheit. Optimierungspotenzial bestehe allerdings hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben
[24].
Im Berichtjahr wurden im Nationalrat drei Postulate und zwei Motionen gemeinsam debattiert, die auf eine bessere
Steuerung der Personalpolitik abzielten. Die Vorstösse basierten auf einem GPK-Bericht zur Personalpolitik des Bundes aus dem Jahr 2009 bzw. der Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Bericht aus dem Jahr 2010, der Nachkontrolle der GPK von 2011 und der entsprechenden Reaktion des Bundesrates von 2012. Mit den sechs Vorstössen soll den Empfehlungen der GPK, denen die Regierung laut der Kommission noch nicht genügend nachgekommen sei, Nachdruck verliehen werden. Unzufrieden war die GPK insbesondere mit der internen Organisation der Personalpolitik, die noch zu wenig auf einer Prozess- und Leistungsanalyse beruhe. Zudem gäbe es noch einige Kohärenzmängel und identische Aufgaben würden auf unterschiedlichen Hierarchiestufen angesiedelt. Das erste Postulat und die eine Motion forderten entsprechend eine zentraler gesteuerte Personalpolitik und eine Stärkung des Eidgenössischen Personalamtes (EPA). Die beiden weiteren Postulate und die zweite Motion wurden zum Thema Vertrauensarbeitszeitmodell eingereicht. Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, ob Vertrauensarbeitszeit funktions- statt lohnklassenabhängig anwendbar sei und wie dies zu organisieren wäre. Die Motion forderte die Einführung eines entsprechenden Kontrollkonzeptes. Der Nationalrat überwies die drei Postulate und die erste Motion einstimmig und die zweite Motion mit lediglich einer Gegenstimme. Im Ständerat wurde die Stärkung des EPA diskussionslos angenommen. Die Motion zum Kontrollkonzept wurde hingegen der eigenen GPK und den Argumenten des Bundesrates folgend verworfen: ein Vertrauensverhältnis, dem die Idee der Vertrauensarbeitszeit unterliege, dürfe nicht auf einem flächendeckenden Kontrollinstrument beruhen. Die Beurteilung, ob Vertrauensarbeitszeit gewährt würde oder nicht, sei eine dem jeweiligen spezifischen Verhältnis angemessene Führungsaufgabe
[25].
Mit der
Revision des Bundespersonalgesetzes wollte der Bundesrat die Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin steigern und das Personalrecht dem für die Privatwirtschaft geltenden Obligationenrecht weiter annähern. Ziele der Änderung des seit 2002 geltenden Rahmengesetzes waren unter anderem eine grössere Flexibilität bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen und bessere Regelungen der Unterstützung bei unverschuldeter Kündigung. Der Ständerat brachte als Erstrat neben ein paar sprachlichen Detailkorrekturen einen zusätzlichen Passus ein, mit dem geeignete Massnahmen zur Sicherstellung einer adäquaten Vertretung der Landessprachen in der Verwaltung sowie zur Förderung der Sprachkenntnisse einer zweiten Amtssprache und passiver Kenntnisse einer dritten Amtssprache bei den höheren Kadern gefordert werden. Darüber hinaus präzisierte die kleine Kammer den Übergang von befristeten zu unbefristeten Anstellungsverhältnissen, setzte der Kündigungsfrist eine maximale Obergrenze von sechs Monaten und legte die maximale Entschädigung bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses zwischen einem Monats- und einem Jahreslohn fest. Die Vorschläge von Thomas Minder (parteilos, SH) Abgangsentschädigungen als grundsätzlich unzulässig zu erklären und die Kündigungsfristen statt auf Verordnungs- auf Gesetzesstufe zu regeln, blieben chancenlos. Im Nationalrat scheiterte ein gleich begründeter Antrag der SVP-Fraktion auf Nichteintreten. Auch die SVP plädierte erfolglos für konkrete gesetzliche Bestimmungen für Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und Ferien. Auch in der grossen Kammer waren die Abgangsentschädigungen ein Diskussionsthema. Aber auch hier hatte der SVP-Vorschlag, grundsätzlich auf Abgangsentschädigungen zu verzichten, keine Chance. Der Nationalrat schuf einige Differenzen zum Ständerat, die allerdings lediglich sprachliche Präzisierungen waren und von der kleinen Kammer in der zweiten Lesung alle gutgeheissen wurden. Ausnahme bildete einzig eine Präzisierung der Abgangsentschädigung bei Kündigungen ohne eigenes Verschulden, auf die der Ständerat verzichten wollte. Der Nationalrat folgte diesem Wunsch und hiess das revidierte Bundespersonalgesetz bei der Schlussabstimmung in der Wintersession mit 177 zu 12 Stimmen zu. Der Ständerat sprach sich einstimmig (40 Stimmen) bei zwei Enthaltungen für die Revision aus
[26].
Eine Motion der Finanzkommission des Nationalrates wollte der Verwaltung ein
flexibleres Lohnsystem verschaffen, das ungenügende Leistungen weniger stark und überdurchschnittliche Leistungen stärker belohnen sollte. Obwohl der Bundesrat in seiner Ablehnungsempfehlung geltend machte, dass es sich beim Lohnsystem in der Bundesverwaltung um ein austariertes Gesamtsystem handle und dass der Bundesrat eine grössere Flexibilisierung der Lohnentwicklung im Rahmen der Personalstrategie prüfe, nahm der Nationalrat die Motion gegen den Widerstand von SP und GP an. Der Ständerat folgte hingegen der Argumentation der Regierung und versenkte den Vorstoss
[27].
[12] Medienbericht des EVD vom 28.12.12.
[13]
NZZ, 9.3.12; Schneider-Ammann: Presse vom 11.-12.5.12; Dell’Ambroggio: Presse vom 24.5.12;
NZZ, 8.9.12;
AZ, 2.10. und 21.12.12; vgl.
SPJ 2011, S. 44; vgl. auch Teil I, 8a.
[14]
NZZ, 1.12.12; vgl. auch Teil I, 4c.
[15] Presse vom 3.2.12;
TA, 23.2.12;
NZZ, 16.3.12; Kritik an Reform: Presse vom 30.5.12.
[16] Mo. 12.3335:
AB NR, 2012, S. 715 f.;
AB SR, 2012, S. 893; Po. 11.3902;
SPJ 2011, S. 45 f.
[17] Mo. 11.3359:
AB NR, 2012, S. 673 ff.
[18] Mo. 09.3396:
AB NR, 2012, S. 442 f.;
SPJ 2011, S. 46.
[19] Bericht der Administrativuntersuchung zu den Beschaffungsprozessen der Eidgenössischen Steuerverwaltung im IT-Projekt INSIEME vom 19.6.12; Medienmitteilung BR vom 4.7.12; Pa.Iv. 12.490 (SP-PUK); Mo 12.4152 (Noser); Po 12.420 (Amherd); Mo. 12.3986:
AB NR, 2012, S. 1915; Mo. 12.3987:
AB SR, 2012, S. 1088; Presse vom 20. bis 23.6.12;
NZZ, 28.6., 5.7.12;
TA, 20.9.12; Presse vom 21.9.12;
NZZ, 27.9. und 9.10.12; Presse vom 17.10.12;
NZZ, 25.10. und 9.11.12;
SGT, 30.11.12;
NZZ, 12.12.12.
[20]
SGT und
NLZ, 18.7.12; www.öffentlichkeitsgesetz.ch.
[21] Evaluationsbericht: Medienmitteilung BR vom 30.11.12; Mo. 12.3009:
AB SR, 2012, S. 209 ff.;
AB NR, 2012, S. 1450; Po. 12.4050 (Romano); Po. 12.4265 (Cassis);
NZZ, 1. und 27.12.12.
[22] Medienmitteilung EFD vom 31.8.12; Mo. 12.3009 (vgl. oben); Mo. 12.3828 (Maire):
AB NR, 2012, S. 2251.
[23] Medienmitteilung BR vom 30.11.12;
NZZ, 1.12.12.
[24] Medienmitteilung BR vom 28.03.12.
[25] Po. 12.3644, Po. 12.3645, Po. 12.3646:
AB NR, 2012, S. 1483 ff.; Mo. 12.3647, Mo. 12.3648:
AB NR, 2012, S. 1483 ff;
AB SR, 2012, S. 1123;
NZZ, 13.7.12;
SPJ 2011, S. 46 f.
[26] BRG 11.049:
AB SR, 2012, S. 191 ff., 1036 ff. und 1260;
AB NR, 2012, S. 1436 ff., 2051 und 2282;
TA, 4.2.12;
NZZ, 18.9.12; vgl.
SPJ 2011, S. 47.
[27] Mo. 11.4049:
AB NR, 2012, S. 369 f.;
AB SR, 2012, S. 789 f.
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