Année politique Suisse 2012 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires / Parlament
Eine parlamentarische Initiative Galladé (sp, ZH) verlangte einen
neuen Sessionsrhythmus, der die Vereinbarkeit des Parlamentsmandates mit Beruf, Familie und Aus- bzw. Weiterbildung verbessere. Die Miliztauglichkeit werde aufgrund unregelmässiger und wenig berechenbarer Sitzungszeiten strapaziert. Es seien Modelle auszuarbeiten, die auf einem regelmässigeren Rhythmus aufbauten – die Initiantin schlug als Beispiel wöchentliche Plenums- und Kommissionssitzungen jeweils von Montag bis Mittwoch vor. Die Mehrheit der staatspolitischen Kommission empfahl dem Nationalrat, der Initiative keine Folge zu geben, da es nicht möglich sei, ein Modell zu finden, das den sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier gerecht würde. Eine Kommissionsminderheit wies allerdings darauf hin, dass das heutige System vielen Personen ein Parlamentsmandat verunmögliche, da dieses nicht mit der privaten oder beruflichen Situation vereinbar sei. Die Initiative könnte deshalb auch zu einer verbesserten Repräsentativität des Parlaments führen. Dieses Argument verfing im Rat allerdings nur bei links-grün: die geschlossenen GP, GLP und SP-Fraktionen standen mit ihren 69 Stimmen gegen die 89 bürgerlichen Stimmen auf verlorenem Posten
[39].
Nachdem der Ständerat im Vorjahr der parlamentarischen Initiative seines Büros Folge gegeben hatte, welche die
Entschädigungen und Beiträge der Ratsmitglieder an die Teuerung anpassen wollte und einen Systemwechsel bei der beruflichen Vorsorge vorschlug, beschloss die grosse Kammer in der Frühjahrssession knapp mit 78 zu 74 Stimmen (Teuerungsausgleich) bzw. mit 80 zu 74 Stimmen (berufliche Vorsorge) Nichteintreten. Während die bürgerliche Mehrheit den Gürtel enger schnallen und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit gutem Beispiel vorangehen wollte, wies die links-grüne Minderheit auf den Umstand hin, dass das Milizparlament kein Freiwilligenparlament sei und es lediglich darum gehe, die teilweise seit 2001 nicht mehr erhöhten Entschädigungen der Teuerung anzupassen. Der Ständerat, an den das Geschäft zurückging, hielt am Eintreten fest, kam dann aber in der Sommersession auf seinen Entscheid zum zweiten Teil der Vorlage (berufliche Vorsorge) zurück. Sein Büro hatte eine Sistierung verlangt, um noch genauere Abklärungen vornehmen zu können. Somit musste das erste Teilgeschäft noch einmal in der grossen Kammer behandelt werden. Die diesmal etwas breiter besetzten Ränge führten dazu, dass mit 92 zu 83 Stimmen Eintreten beschlossen und die Vorlage bei der Schlussabstimmung mit 98 zu 90 Stimmen angenommen wurde. Der Ständerat nahm den Entwurf mit 36 zu 2 Stimmen bei drei Enthaltungen an. In seiner parlamentarischen Initiative nahm Thomas Aeschi (svp, ZG) sodann ein in der Debatte häufig vorgebrachtes Argument auf. Nämlich einen Teuerungsausgleich jeweils nicht am Anfang, sondern am Schluss einer Legislaturperiode zu beraten, damit nicht die aktuellen Ratsmitglieder über die eigene Erhöhung entscheiden müssen, sondern diese quasi von ihren Vorgängerinnen und Vorgängern gewährt wird. Der Vorstoss wurde im Berichtsjahr noch nicht verhandelt
[40].
In den Ratsdiskussionen um die Erhöhung der eigenen Entschädigung werden immer wieder Stimmen laut, die es als stossend empfinden, dass sich das Parlament selber eine Lohnerhöhung gewähren kann. Um eine institutionelle Kontrolle einzuführen, wurden im Berichtsjahr zwei parlamentarische Initiativen aus SVP-Kreisen eingereicht, die die
Unterstellung von Lohnerhöhungen des Parlamentes unter das fakultative Referendum fordern. Beide wurden im Berichtsjahr noch nicht behandelt. Die SPK des Nationalrates empfahl jedoch beide knapp mit 11 zu 10 Stimmen zur Ablehnung
[41].
Der Ständerat nahm ein Postulat Recordon (gp, GE) an, das vom Bundesrat eine Übersicht über verschiedene Grundsätze und
Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten und das allfällige Aufzeigen von Handlungsbedarf verlangt. Recordon machte am Beispiel des Rücktritts von Nationalbankpräsident Hildebrand geltend, dass Unsicherheit über das Vorgehen bei Interessenkonflikten herrsche. Konflikte zwischen privaten und öffentlichen Interessen sind in der Verwaltung, in Aufsichtsbehörden, aber auch in parlamentarischen Stellen möglich, die Untersuchungs- und Aufsichtskompetenzen besitzen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, einen Bericht zu verfassen, zeigte sich aber skeptisch gegenüber der Herbeiführung von Verbesserungen mit einheitlichen Regeln
[42].
Auch 2012 stiess das Anliegen für eine
Offenlegungspflicht der Einkünfte und Entschädigungen
der Parlamentarier auf taube Ohren. Nachdem 2011 bereits zwei Vorstösse gescheitert waren, wollte der Nationalrat im Berichtjahr auch einer parlamentarischen Initiative Tschümperlin (sp, SZ) keine Folge geben. Die bürgerliche Mehrheit der grossen Kammer wehrte sich mit 96 zu 84 Stimmen gegen eine obligatorische jährliche Auskunftspflicht über die eigene berufliche Tätigkeit und Nebeneinkünfte im Zusammenhang mit dem Parlamentsmandat. Neben den geschlossen für das Anliegen stimmenden GLP-, GP- und SP-Fraktionen fanden sich auch vereinzelte Pro-Stimmen aus dem bürgerlichen Lager. Darunter etwa Lukas Reimann (svp, SG), der seine im Vorjahr lancierte Transparenzinitiative mit ähnlichem Ansinnen im September des Berichtsjahres aufgrund ungenügender Unterschriftenzahlen als gescheitert erklären musste
[43].
Eine parlamentarische Initiative Berberat (sp, NE) forderte eine Regulierung des
Zugangs von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude. Mit einer Akkreditierung solle dem an sich legitimen und für das Funktionieren einer Demokratie wichtigen Lobbyismus mehr Transparenz verliehen werden. Der Zutritt soll – so die Forderung des Initianten – nicht mehr lediglich zwei Personen pro Parlamentarier erlaubt sein, sondern eine Akkreditierung unter bestimmten Massnahmen und noch zu bestimmenden Voraussetzungen sollte es allen Vertretern von Interessengruppen ermöglichen, Zutritt zum Parlament zu erhalten. Die staatspolitische Kommission des Ständerats empfahl, der Initiative keine Folge zu geben. Die Transparenz sei seit der Veröffentlichung der Liste mit den zugangsberechtigten Personen bereits wesentlich verbessert worden. Sie warnte vor einer noch höheren Frequentierung des Parlamentsgebäudes. Bereits heute würden sich ab und an zu viele Personen in den Vorzimmern des Ständerates aufhalten. Eine Kommissionsminderheit machte geltend, dass die jetzige Situation – Lobbyisten erhalten quasi als Gäste von Parlamentariern getarnt Zutritt – stossend sei. In der Presse wurde gemutmasst, dass einzelne von Parlamentariern vergebene Badges gar gegen Geld verkauft wurden. Eine knappe Mehrheit der kleinen Kammer (19 zu 17 Stimmen) entschied schliesslich, der Initiative keine Folge zu geben. Ausschlaggebend war auch, dass sich die Ausformulierung der Kriterien für eine Akkreditierung als sehr diffizil und bürokratisch erweisen könnte. Im Nationalrat reichte Andrea Caroni (fdp, AR) kurz nach dem abschlägigen Entscheid der kleinen Kammer eine parlamentarische Initiative mit ähnlicher Stossrichtung ein, die im Berichtsjahr von der SPK-NR aber noch nicht behandelt wurde. Eine Verschärfung der Zugangsregelung verlangte auch eine parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH): seine Forderung, Lobbyisten den uneingeschränkten Zugang ganz zu verbieten und die beiden Badges nur noch persönlichen Mitarbeitern oder Familienmitgliedern abzugeben, wurde im Rat mit 17 zu 22 Stimmen abgelehnt. Die knappe Mehrheit wurde jedoch als Unmut ob der aktuellen Situation interpretiert. Schliesslich scheiterte auch eine Motion Baumann (svp, TG), die strengere Regeln für ehemalige Parlamentsmitglieder verlangt hätte. Altparlamentarierinnen und -parlamentarier geniessen einen privilegierten Zugang zum Parlamentsgebäude und nutzen diesen nach ihrem Rücktritt auch für die Vertretung von Interessen. Die im Nationalrat diskussionslos angenommene, im Ständerat aber knapp (22:17 Stimmen) abgelehnte Motion hätte die Ausarbeitung einer bis jetzt fehlenden Regelung für die Zutrittsberechtigung ehemaliger Ratsangehöriger verlangt. Seit Anfang 2012 können zudem Kantone je einen Interessenvertreter mit einem separaten Zutrittsausweis nach Bern schicken. Davon Gebrauch machten bisher die Kantone Tessin, Genf, Waadt und Basel-Stadt. Ziel ist ein stärkerer Einfluss auf Bundesebene. Schliesslich erliess der Bundesrat Ende November die neue Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden, welche die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Verfahren für die Zulassung von Medienschaffenden für das Medienzentrum im Bundeshaus regelt und per 1.1.2013 in Kraft tritt
[44].
Aufgrund der Affäre Hildebrand musste die 2011 neu geschaffene Immunitätskommission erstmals tagen und über die
Immunität von Christoph Blocher (svp, ZH) entscheiden. Zur Debatte stand, ob Blocher, der unter Verdacht stand, Anfang Dezember 2011 Bankdaten an Dritte weitergegeben zu haben, als Parlamentarier gehandelt hatte oder nicht. Blocher war zwar zur fraglichen Zeit bereits in den Nationalrat gewählt und stellte sich auf den Standpunkt, dass er auch in seiner Funktion als Nationalrat gehandelt habe, die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, die das Strafverfahren eröffnet hatte, war hingegen der Ansicht, dass die zu untersuchenden Handlungen Blochers nicht der Immunität unterstehen. Dies betraf eine ebenfalls 2011 neu geschaffene Regelung betreffend die so genannte relative Immunität. Bisher musste lediglich ein Zusammenhang zwischen Handlung und Mandat bestehen, um Immunität geniessen zu können; neu wurde ein unmittelbarer Zusammenhang verlangt. Die neun Mitglieder der nationalrätlichen Kommission luden Blocher Mitte April zu einem Hearing ein und entschieden dann, dass er für die erste vermutete Bankgeheimnisverletzung vom 3. Dezember 2011 keine Immunität erhält, wohl aber für die zweite vermutete Widerhandlung gegen das Bankengesetz, die vermutlich am 27. Dezember stattgefunden haben soll. Die Kommission begründete ihren Entscheid damit, dass Blocher erst am 5. Dezember als Nationalrat vereidigt worden war. Die ständerätliche Rechtskommission – anders als der Nationalrat hatte die kleine Kammer für Fragen der Immunität keine neue Kommission geschaffen – überstimmte die Immunitätskommission Ende Mai. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass die Handlungen Ende Dezember nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Nationalratsmandat stehen und deshalb auch hierfür keine Immunität gelte. Weil beide Kommissionen an ihrem Entscheid festhielten, wurde Blocher die Immunität entzogen und die Zürcher Staatsanwaltschaft konnte ihre Ermittlungen weiterführen. Im November musste die Immunitätskommission ein weiteres Mal über die Aufhebung der Immunität eines Parlamentariers befinden. Alfred Heer (svp, ZH) hatte sich in einer Fernsehsendung abschätzig über Tunesische Asylbewerber geäussert worauf zwei Tunesier eine Strafanzeige einreichten. Die Kommission entschied, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Aussage und Parlamentsmandat bestehe und dass die Aussage nicht gravierend, sondern eine sehr pointierte Meinung in einer lebhaften Diskussion gewesen sei. Sie hob die Immunität Heers entsprechend nicht auf. Unmittelbar nach dem definitiven Entscheid zur Aufhebung der Immunität von Christoph Blocher reichte die SVP zwei parlamentarische Initiativen ein, mit denen sie das neue Immunitätsverfahren ganz oder zumindest teilweise rückgängig machen wollte. Insbesondere sollte die Möglichkeit einer Beschwerde ans Ratsplenum eingebaut werden
[45].
Die Verordnung über die
Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments wurde im Berichtjahr von beiden Kammern gutgeheissen. Sie beruht auf einer 2009 von der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates eingereichten parlamentarischen Initiative, die auf eine Verbesserung der Wirksamkeit und der Koordination der internationalen Tätigkeiten der Bundesversammlung abzielt. Neben einer besseren Regelung der Empfänge ausländischer Delegationen sollten die zahlreichen eigenen Abgeordnetengruppen besser koordiniert und die aussenpolitische Aktivität des Parlaments fokussiert werden. In der im Berichtsjahr nötig gewordenen Differenzbereinigung pochte der Nationalrat auf eine Verschlankung der Vorlage. Die grosse Kammer befürchtete, dass die geplanten zusätzlichen Ausschüsse etwa für den Empfang ausländischer Delegationen eine Überreglementierung mit sich bringen würden. Aufgrund der oft kurzfristigen Anmeldungen ausländischer Delegationen würden sich die bisherigen Ad-hoc-Gruppen besser eignen. Der Ständerat seinerseits beharrte auf einer festgeschriebenen Verpflichtung für die zuständigen Kommissionen, sich mindestens jährlich fundiert mit den Berichten zu den internationalen politischen Versammlungen auseinandersetzen zu müssen. Die Kammern akzeptierten die Differenzen und nahmen die Verordnung einstimmig (45:0) bzw. mit 139 zu 46 Stimmen an. Die SVP lehnte die Vorlage geschlossen ab
[46].
Für einige Polemik sorgte eine Rangliste aufgrund der
Abwesenheit der Nationalräte, die von der Internetplattform Politnetz erstellt wurde. Berücksichtigt wurden dabei alle 1448 Abstimmungsprotokolle seit Legislaturbeginn im Winter 2011 bis zur Wintersession 2012. Die Rangliste wurde angeführt von Peter Spuhler (svp, TG), der bei 44% aller Abstimmungen fehlte, gefolgt von Christoph Blocher (svp, ZH) mit einer Absenzenquote von 38% und Hans Grunder (bdp, BE) mit 33%. Im Schnitt lag die Quote bei rund 10%. In der Folge reichte Yvette Estermann (svp, LU) Ende Berichtjahr eine Motion ein, mit der sie eine Streichung der Sitzungsgelder bei unentschuldigtem Fehlen an mehr als 30% der Abstimmungen fordert
[47].
Der im Berichtsjahr angekündigte Rücktritt von Peter Spuhler (svp, TG) und der längere gesundheitsbedingte Ausfall von Natalie Rickli (svp, ZH) lösten eine Debatte über die
Grenzen des Milizsystems aus. Spuhler kündigte an, aufgrund seiner hauptberuflichen Belastung keine Zeit mehr für die nationale Politik zu haben und Rickli musste sich aufgrund eines Burnouts behandeln lassen. Auf der einen Seite wurde moniert, dass aufgrund des hohen Zeitaufwands und der hohen Entschädigung für nationale Mandate das Milizsystem sowieso ein Mythos sei. Auf der anderen Seite wurde argumentiert, dass das halbprofessionelle Parlament zur Schweiz gehöre und wesentlich effizienter sei, als ein Berufsparlament. Darüber hinaus seien Milizparlamentarier unabhängiger von Partei- und Verbandsinteressen
[48].
[39] Pa.Iv. 11.453:
AB NR, 2012, S. 463 ff.
[40] Pa.Iv. 11.468:
AB NR, 2012, S. 203 ff., 1041 f. und 1243;
AB SR, 2012, S. 230 ff., 370 ff. und 643; vgl.
SPJ 2011, S. 49 f.; Pa.Iv. 12.418 (Aeschi).
[41] Pa.Iv. 12.410 (Fraktion SVP) und Pa.Iv. 11.497 (Heer); Medienmitteilung SPK-N vom 16.12.12.
[42] Po. 12.3114:
AB SR, 2012, S. 453 f.; zum Rücktritt von Hildebrand vgl. Teil I, 4b.
[43] Pa.Iv. 11.463:
AB NR, 2012, S. 528 ff.; für 2011 vgl.
SPJ 2011, S. 50; Transparenzinitiative:
BBl, 2012, S. 9785;
NZZ, 10.9. und 6.12.12; vgl.
SPJ 2011, S. 50.
[44] Pa.Iv. 11.448 (Berberat):
AB SR, 2012, S. 235 ff.; Pa.Iv. 12.430 (Caroni); Pa.Iv. 12.401 (Minder);
AB SR, 2012, S. 836 ff.; Mo. 11.4029:
AB NR, 2012, S. 536;
AB SR, 2012, S. 971 ff.; Medienmitteilung BR vom 30.11.12;
NZZ, 31.1.12;
SGT und
NLZ, 10.3.12;
SGT, 1.5.12;
TA, 21.9.12; Presse vom 25.9.12;
NZZSO, 28.10.12;
NZZ, 28.11.12.
[45] Blocher:
AZ, 21.3.12; Presse vom 22. und 23.3.12;
BaZ, 24.4.12;
NZZ, 27.3.12; Presse vom 29.3., 25.4. und 26.4.12; Presse vom 1.6. und 2.6.12;
NZZ und
WW, 7.6.12; Presse vom 8. und 12.6.12; Heer: Presse vom 14.11.12; Vorstösse der SVP: Pa.Iv. 12.458 und Pa.Iv. 12.455:
LT und
TA, 16.6.12; vgl.
SPJ 2011, S. 50 f.
[46] Pa.Iv. 09.472:
AB NR, 2012, S. 876 ff., 1470 f., 1816;
AB SR, 2012, S. 669 ff., 933 f.; vgl.
SPJ 2011, S. 51.
[47]
NLZ, 17.3.12;
SGT, 19.3.12;
NLZ, 2.10.12;
BZ, 3.10.12;
AZ, 4.10.12;
NZZSo und
SoZ, 16.12.12; Presse vom 17.12.12;
BZ und
NLZ, 18.12.12;
NF, 24.12.12.
[48] Presse vom 14.9.12;
SGT und
NLZ, 19.9.12;
SGT, 22.9.12; Presse vom 3.10.12;
NZZ und
TA, 5.10.12; Presse vom 6.10.12;
CdT, 13.10.12;
NZZ, 7.11.12;
TA, 22.11.12;
NZZ, 4.12.12.
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