Année politique Suisse 2012 : Chronique générale / Défense nationale / Militärorganisation
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Armee
Eine von beiden Räten überwiesene Motion Niederberger (cvp, NW), fordert, dass der Bundesrat die Stelle eines Truppenombudsmanns schaffen soll. Der Motionär sieht in Ombudsstellen ein modernes Führungsinstrument unserer Gesellschaft, welches sich schon mehrfach bewährt habe. Zudem wurde in diesem Vorstoss die Chance gesehen, den Ruf der Armee zu verbessern. Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion, da diese Frage erst innerhalb des umfassenderen Prozesses der Militärgesetzrevision aufgegriffen werden soll und in der Institution der Dienstbeschwerde bereits ein Mittel zur Unmutsäusserung bereit stehe. Die Motion war 2011 vom Ständerat bereits überwiesen worden. Der Nationalrat, welcher sich Ende 2011 mit dem Geschäft befasst hatte, unterstützte das Vorhaben, fügte allerdings eine Änderung an: Der militärische Rang des Ombudsmanns sollte nicht vorgegeben werden. Mit dieser moderaten Änderung wurde die Motion angenommen und damit zurück an den Ständerat geschickt wo sie akzeptiert und im Februar 2012 an den Bundesrat überwiesen wurde [16].
Mit einer Motion zum Thema Armeewaffen gelangte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates im März an den Bundesrat. Unter dem Titel Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch will die Kommission erreichen, dass bei Verdacht auf Waffenmissbrauch innert kürzerer Frist reagiert werden kann. Dabei soll bereits bei Androhung von Waffengewalt eine Schusswaffe eingezogen werden können. Nachdem bei Gewaltdelikten, aber auch Suiziden, immer wieder Armeewaffen zum Einsatz gekommen waren, strebte die SiK eine bessere Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen an und beauftragte den Bundesrat, rasch mit der Konferenz der kantonalen Polizei- und JustizdirektorInnen eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten. Die Motion wurde im Ständerat auf Antrag des Bundesrates angenommen und im September auch vom Nationalrat diskussionslos bestätigt [17].
Im Juli 2012 teilte die Bundeskanzlei mit, dass für die Anfang 2011 lancierte Volksinitiative «Unsere Armee benötigt eine klare Kompetenzregelung für den Einsatz im Ernstfall!» die nötige Unterschriftenzahl nicht zusammengetragen werden konnte. Mit Ablauf der Sammelfrist wurde dieses Volksbegehren hinfällig [18].
Gleich zweifach wurde ein Postulat Ende September im Nationalrat eingereicht. Die Postulierenden Eichenberger-Walther (fdp, AG) und Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) forderten den Bundesrat auf, einen Bericht vorzulegen, wie das Leistungsprofil der Armee unter Berücksichtigung geplanter Budgetkürzungen aussehen soll. Mit dem Armeebericht 2010 hatten sich Parlament und Regierung auf einen Armee Soll-Bestand von 100 000 Armeeangehörigen geeinigt. Der vom Parlament auf 5 Mia. CHF gesetzte Plafond wurde im Nachgang der Verhandlungen vom Bundesrat auf 4,7 Mia. CHF redimensioniert. Der Bundesrat solle schildern, in welchen Bereichen die 300 Mio. CHF eingespart werden. Aus der Stellungnahme des Bundesrates ging hervor, dass das VBS in der Erarbeitung dieser Fragen bereits aktiv geworden war. Die Regierung empfahl die Postulate zur Annahme und die Räte folgten Ende Jahr dieser Empfehlung stillschweigend [19].
 
[16] Mo. 11.3082: AB SR, 2011, S. 385; AB NR, 2011, 1895 ff.; AB SR, 2012, S. 57 f.
[17] Mo. 11.4047: AB SR, 2012, S. 72; AB NR, 2012, S. 1675 f.
[18] BBl, 2012, 7506; siehe SPJ, 2011, S. 168 f.
[19] Po. 12.3744 (Glanzmann-Hunkeler) und Po. 12.3745 (Eichenberger-Walther): AB NR, 2012, S. 2253.