Année politique Suisse 2012 : Economie / Politique économique générale
Strukturpolitik
Im Berichtsjahr setzte sich das eidgenössische Parlament auf intensive Art und Weise mit der
Swissness-Vorlage auseinander. Die entsprechende Botschaft hatte der Bundesrat bereits im Jahr 2009 verabschiedet. Die Landesregierung hatte sich mit diesem Geschäft zum Ziel gesetzt, die « Marke Schweiz », deren Mehrwert gemäss Schätzungen rund 5,8 Milliarden Franken pro Jahr betrug, langfristig zu erhalten und ihre Stellung zu sichern. Dazu sollte das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz) geändert und das Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz) totalrevidiert werden. Im Rahmen des Markenschutzgesetzes schlug der Bundesrat vor, neue Kriterien zur präziseren Bestimmung der geographischen Herkunft eines Produkts zu verankern. Was deren Bestimmung betraf, beantragte er eine Unterteilung in drei Kategorien: Naturprodukte, verarbeitete Naturprodukte und andere Produkte, wobei in der letztgenannten Kategorie Industrieprodukte im Vordergrund standen. Um die missbräuchliche Verwendung von « Swiss made » durch ausländische Unternehmen zu bekämpfen, sah die Vorlage ausserdem ein Register für geographische Markenangaben sowie die Schaffung eines Schweizer Schutztitels vor. Mit der Revision des Wappenschutzgesetzes bezweckte der Bundesrat die Unterscheidung zwischen dem Schutz des Wappens der Eidgenossenschaft (Schweizerkreuz in einem Wappenschild) einerseits und der Schweizer Fahne und des Schweizerkreuzes andererseits. Während das Wappen der ausschliesslichen Verwendung durch die Eidgenossenschaft vorbehalten blieb, sollten die Schweizer Fahne und das Schweizerkreuz auch auf Produkten von jenen Unternehmen angebracht werden dürfen, welche die zu bestimmenden Herkunftskriterien der « Marke Schweiz » erfüllten In der Frühlingsession befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit der Swissness-Vorlage. Während mit dem Schutz der « Marke Schweiz » die Hauptzielsetzung unbestritten war, entbrannte eine heftige Debatte über die genauen Kriterien, die zur Anwendung gelangen sollten, damit ein bestimmtes Produkt in den Genuss der geographischen Herkunftsbezeichnung kam. Der bundesrätliche Entwurf erfuhr eine gewichtige Differenzierung. In Abweichung zum Bundesrat, der bei den verarbeitenden Naturprodukten einen einheimischen Anteil von mindestens 80 Prozent des Rohstoffgewichts vorschlug, beschloss der Nationalrat, zwischen stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln zu unterscheiden. Bei stark verarbeiteten Lebensmitteln sollten 60 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen und 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Bei wenig verarbeiteten Lebensmitteln sollte dagegen eine entsprechende 80-Prozent-Regel gelten. Von diesen Anforderungen ausgeschlossen wurden Rohstoffe, die nicht in der Schweiz produziert werden konnten (z. B. Kakao) oder temporär nicht zur Verfügung standen. Ausserdem folgte die grosse Kammer dem Bundesrat in Bezug auf die Restkategorie. Demnach mussten bei industriellen und anderen Produkten mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten (inklusive Forschung und Entwicklung) in der Schweiz anfallen. Diese Lösung setzte sich mit 96 zu 84 Stimmen gegenüber einem Anteil von 50 Prozent durch, welcher namentlich von den Vertretern der exportierenden Industrie bevorzugt wurde. Aufgrund von zahlreichen Einzelanträgen wurde die Swissness-Vorlage im Ständerat nicht wie geplant in der Herbst-, sondern erst in der Wintersession beraten. Nach dem Nationalrat sprach sich auch die kleine Kammer für einen besseren Schutz der « Marke Schweiz » aus. Der Ständerat wich jedoch in zwei wichtigen Punkten vom Nationalrat ab. Was die industriellen Produkte betraf, setzte sich mit 24 zu 18 Stimmen die tiefere 50-Prozent-Hürde durch. Bei den verarbeiteten Naturprodukten verwarf der Ständerat die Unterscheidung zwischen stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln. Eine Mehrheit von 29 zu 13 Stimmen erachtete die Anwendung der vom Nationalrat beschlossenen Differenzierung als zu kompliziert. In Übereinstimmung mit dem bundesrätlichen Vorschlag sollten bei allen verarbeiteten Produkten mindestens 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Zur Differenzbereinigung ging die Swissness-Vorlage zurück an den Erstrat. Das Geschäft wurde im Nationalrat auf die Frühjahrssession 2013 traktandiert
[7].
Im Zusammenhang mit der Beratung über die Swissness-Vorlage stimmte der Ständerat in der Wintersession einer Motion seiner Kommission für Rechtsfragen zu, welche sich mit der
geographischen Herkunftsbezeichnung im Rahmen von internationalen Verträgen beschäftigte. Der Vorstoss forderte, dass der Bundesrat beim Abschluss von Freihandelsabkommen sowie von bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträgen die Verwendung von geografischen Herkunftsbezeichnungen zu regeln hatte. Das Geschäft wurde im Nationalrat erst im Folgejahr behandelt
[8].
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) führte zur Beobachtung der administrativen Belastung der Unternehmen ein
Bürokratiemonitor ein. Im November wurden 1 340 repräsentativ ausgewählte UnternehmerInnen befragt. Während 49,5 % der befragten Personen die subjektive Belastung als gering oder eher gering empfanden, beklagten sich 50,5 % über eine hohe oder eher hohe administrative Belastung. Auf Ebene der gesetzlichen Vorschriften gab mehr als die Hälfte der Befragten eine hohe oder eher hohe Belastung in den Bereichen Lebensmittelhygiene (60 %), Bauvorhaben (56 %) sowie Berufsbildung/Lehrlingswesen (55 %) an. Bei der Mehrwertsteuer (50%) und im Bereich Rechnungslegung/Revision (46 %) bestand ebenfalls eine eher hohe bis hohe subjektive Belastung. Als gering oder eher gering wurde die Belastung von drei Vierteln der befragten Unternehmen in den Bereichen 2. Säule, Unfallversicherung/SUVA und Handelsregister empfunden. Im Allgemeinen wurde die wahrgenommene Belastung als zunehmend beurteilt. Insbesondere bei der Berufsbildung (56 %) und bei den Umweltvorschriften (52 %) war eine Mehrheit der Befragten der Ansicht, dass die Belastung in den vergangenen drei Jahren zugenommen hatte. Um Trendaussagen zu erlauben, wurde eine Wiederholung des Bürokratiemonitors ins Auge gefasst
[9].
Im Juli gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die von der FDP lancierte eidgenössische
Volksinitiative „Bürokratie-Stopp“ nicht zustande gekommen war, da das Begehren die erforderlichen 100 000 gültigen Unterschriften nicht auf sich vereinigen konnte. Von den fristgerecht eingereichten Unterschriften waren auch unter Einschluss aller Zweifelsfälle nur deren 97 537 gültig
[10].
Gegen den Antrag des Bundesrats überwies das Parlament eine Motion Amstutz (svp, BE), welche die Beseitigung von administrativen Vorschriften im Gastgewerbe forderte. Die Intervention wurde aufgrund eines Bundesgerichtsurteils aus dem Jahre 2008 eingereicht, wonach die Errichtung von
saisonal betriebenen Strassencafés neben der gewerbepolizeilichen Bewilligung neu auch einer Baubewilligung bedurfte. Mit der Annahme der Motion wurde die Landesregierung beauftragt, im Raumplanungsbereich eine Regelung vorzulegen, welche festhielt, dass solche Strassencafés ohne Baubewilligung betrieben werden konnten
[11].
Gemäss der Weltbank dauerten die Verfahren zur Gründung eines Unternehmens in der Schweiz im Durchschnitt 18 Tage. Der Ständerat überwies in der Wintersession ohne Gegenstimmen ein Postulat Schmid (fdp, GR), das den Bundesrat damit beauftragte, die
Vereinfachung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen zu prüfen. Ein sogenanntes «One-Stop-Shop-Verfahren» sollte Unternehmensgründungen innerhalb von fünf Arbeitstagen ermöglichen
[12].
Im Bereich der
Regionalpolitik hiess der Ständerat in der Wintersession ein Postulat Lombardi (cvp, TI) in Bezug auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gut. Der Bundesrat wurde ersucht, die Neue Regionalpolitik des Bundes (Mehrjahresprogramm von 2008 bis 2015) zu evaluieren und basierend auf diesen Ergebnissen die Modalitäten einer allfälligen Beteiligung der Schweiz am fünften Interreg-Programm der Europäischen Union (Förderperiode 2014 bis 2020) zu prüfen
[13].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Fiala (fdp, ZH)
zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Zulieferindustrie. Der Bundesrat sollte prüfen, wie diese Betriebe bei der angewandten Forschung und Entwicklung grenzüberschreitend vernetzt und eingebunden werden konnten
[14].
Mit der Annahme eines Postulats Schneider-Schneiter (cvp, BS) beauftragte der Nationalrat die Landesregierung in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Schweiz langfristig die von der Industrie benötigten Ressourcen an
Metallen der Seltenen Erden sichern wollte
[15].
Im Bereich der
Ladenöffnungszeiten lehnte der Ständerat in der Herbstsession eine Motion Hutter (fdp, ZH) ab, welche forderte, dass die Kantone die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben nach eigenem Ermessen festlegen konnten. Eine Mehrheit der kleinen Kammer vertrat die Ansicht, dass das Arbeitsrecht den Kantonen bis dato genügend Freiraum gewährte. Der Nationalrat hatte diesem Vorstoss bereits im Jahre 2011 zugestimmt
[16].
Ausführlich über die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten berichten wir im Teil I, 7a Bevölkerung und Arbeit («Temps du travail»).
Eine Studie der Credit Suisse war im Jahre 2009 zum Ergebnis gekommen, das bis 2014 rund 77 000 Unternehmen vor einer
Nachfolgeregelung stehen würden, was einem beträchtlichen Anteil von 26% der in der Schweiz ansässigen Unternehmen entsprach. Von dieser Herausforderung waren hochgerechnet 975 000 Arbeitsplätze betroffen – die meisten davon in den kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU). Um deren Fortbestand zu erleichtern, nahm der Nationalrat in der Berichtsperiode eine Motion Rime (svp, FR) an. Diese bezweckte eine Lockerung in Bezug auf die Bestimmungen betreffend Firmennamen (Artikel 944ff. des Obligationenrechts). Der Motionär erachtete die geltenden Bestimmungen als zu strikt, da im Firmennamen von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Kommanditaktiengesellschaften bisher einzig der Name der Inhaberin oder des Inhabers der Einzelfirma bzw. die Namen der unbeschränkt haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Personengesellschaften aufgeführt werden durfte. Der Vorstoss forderte, dass der Firmenname ungeachtet der Änderungen, die den Kreis der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder die Rechtsform betraf, fortbestehen konnte. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Geschäft stand noch aus. In der Wintersession nahm der Ständerat eine Motion Bischof (cvp, SO) an, welche die identische Zielsetzung verfolgte. Hier wiederum war der Beschluss des Nationalrats im Berichtsjahr noch hängig
[17].
Im Gegensatz zum Nationalrat im Vorjahr lehnte der Ständerat in der Frühjahrssession des Berichtsjahrs eine Motion Graber (svp, BE) ab, die mittels eines dringlichen Bundesbeschlusses die
Befreiung von Beherbergungsdienstleistungen von der Mehrwertsteuerpflicht für das Jahr 2012 forderte. Mit 26 zu 15 Stimmen folgte die kleine Kammer der Empfehlung des Bundesrats. Ebenfalls in der Frühjahrssession stellte sich das Parlament im Rahmen der Vereinfachungs-Vorlage der Mehrwertsteuer gegen eine
einjährige
Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer. Mit 92 zu 88 Stimmen lehnte es der Nationalrat im Februar ab, auf entsprechende Beratungen einzutreten. In der grossen Kammer setzten sich die Fraktionen der SVP, der BDP, eine Mehrheit der CVP sowie eine Minderheit der FDP vergeblich für diese Massnahme ein, die Steuerausfälle in der Höhe von mindestens 160 Millionen Franken zur Folge gehabt hätte. Die Befürworter argumentierten, dass aufgrund des starken Schweizer Frankens die Konkurrenzfähigkeit der hiesigen Hotellerie auf dem Spiel stand. Die Gegner waren ihrerseits der Ansicht, dass die Befreiung rechtlich problematisch war, da die Verfassung für Beherbergungsleistungen eine intermediäre Besteuerung vorsah, die zwischen dem reduzierten Satz von 2,5% und dem Normalsatz von 8% zu liegen hatte. Zudem wandten sie sich gegen eine Subventionierung nach dem Giesskannenprinzip. Im März folgte die kleine Kammer dem Beschluss des Nationalrats. Der Nichteintretensentscheid fiel im Ständerat mit 24 zu 14 Stimmen weit deutlicher aus. Der Verband Hotelleriesuisse zeigte sich über das Scheitern der befristeten Mehrwertsteuerbefreiung enttäuscht und forderte die Politik auf, andere Massnahmen zu ergreifen, um den Tourismus zu unterstützen
[18].
Für zahlreiche Touristen – insbesondere für jene aus den aufstrebenden Schwellenländern und dem arabischen Raum – zählte das Einkaufen zu den wichtigsten Motiven für eine Reise in die Schweiz. Das Arbeitsgesetz sah Sonderbestimmungen für Betriebe vor, die den Bedürfnissen des Fremdenverkehrs dienten. Um den Erfordernissen des modernen Fremdenverkehrs Rechnung zu tragen und den Schweizer Tourismus zu stärken, verlangte eine Motion Abate (fdp, TI) eine
Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs. Der Motionär hielt insbesondere die Begriffe „Fremdenverkehrsgebiete“, „spezifische Bedürfnisse der Touristen“ und „Saison“ für überholt. Als Erstrat stimmte der Ständerat der Motion mit 24 zu 11 Stimmen zu
[19].
Das Parlament überwies zudem zwei Motionen der Finanzkommissionen beider Räte, welche den Bundesrat dazu aufforderte, gleichzeitig mit dem von Schweiz Tourismus für Sommer 2013 angekündigten Bericht über die Evaluation der drei ersten Unterstützungsprogramme (Impulsprogramme 2009/10, 2011/12 und 2012/13) einen
Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates vorzulegen
[20].
Mit der Annahme eines Postulates Baumann (cvp, UR) im Ständerat wurde der Bundesrat beauftragt, dem Parlament bis Ende 2012 einen Bericht über den Aufbau einer
Tourismusbank nach österreichischem Vorbild vorzulegen. Der Vorstoss erhielt in der Herbstsession eine deutliche Mehrheit von 24 zu 4 Stimmen. Dieser Entscheid wurde mit der schwierigen Finanzierungssituation der Schweizerischen Tourismusbranche begründet
[21].
Am 11. März gelangte der
Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «
für Geldspiele im Dienste des Allgemeinwohls» zur Abstimmung. Dieser schrieb das Lotteriemonopol der Kantone in der Bundesverfassung fest und sah die ausschliessliche Verwendung der Gewinne für gemeinnützige Zwecke vor. Der Bundesbeschluss war innerhalb der politischen Elite weitgehend unbestritten. Mit Ausnahme der EVP, der Jungfreisinnigen und der abweichenden SVP-Sektionen Thurgau und Zug stellten sich alle Parteien hinter den Gegenentwurf. Während die Befürworter ein Abstimmungskomitee bildeten, welches von der Loterie Romande koordiniert wurde, manifestierte sich auf Seiten der Gegner keine organisierte Opposition. Die Abstimmungskampagne zeichnete sich durch eine äusserst geringe Intensität aus. Die Stimmberechtigten winkten den Verfassungsartikel mit einem hohen Ja-Anteil von 87.0% durch. Alle Stände nahmen die Vorlage an, wobei mit Ausnahme von Schwyz (78,3%) die Zustimmungsraten in allen Kantonen mehr als 80% betrug. Der höchste Ja-Anteil wurde mit 94,2% im Kanton Waadt registriert. Die Vox-Analyse ergab, dass die Vorlage den StimmbürgerInnen wenig vertraut war. Empirisch liess sich ein signifikant negativer Zusammenhang zwischen Informationsstand und Zustimmungswahrscheinlichkeit nachweisen. Jene Befragten, die den Inhalt der Vorlage nicht kannten, stimmten also häufiger Nein als die gut Informierten. Der geringe Kenntnisstand liess sich auch daran erkennen, dass mehr als ein Drittel der Stimmenden (37%) keinen konkreten Grund für die Annahme zum Gegenentwurf angeben konnte. Auch die Nein-Stimmenden bezogen sich kaum auf substantielle Aspekte. Das am häufigsten genannte Motiv (18%) für eine Annahme betraf die Förderung von sozialen Institutionen
[22].
Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke
Abstimmung vom 11. März 2012
Beteiligung: 44,8%
Ja: 1 916 182 (87,1%) / 20 6/2 Stände
Nein: 284 108 (12,9%) / 0 Stände
Parolen:
– Ja:, SVP (2)*, SPS, FDP, CVP, GPS, GLP, BDP, CSP, SGB.
– Nein: EVP.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Was die
Besteuerung von Lotteriegewinnen betraf, bestätigte der Nationalrat in der Sommersession den im Vorjahr durch die kleine Kammer gefällten Entscheid, die Freigrenze von 50 auf 1000 Franken anzuheben. In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz über die Vereinfachung von Lotteriegewinnen von beiden Räten jeweils ohne Gegenstimmen angenommen
[23].
Im Verlauf des Berichtsjahres stimmten beide Parlamentskammern einer Motion der Rechtskommission des Nationalrates (RK-NR) zu, welche
Pokerturniere unter bestimmten Regeln zulassen wollte. Der Bundesrat wurde beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche es ermöglichen sollte, in öffentlich zugänglichen Lokalen Pokerspiele mit kleinem Einsatz und Gewinn zu organisieren. Für solche Turniere, die weder automatisiert noch über Remote-Absatz-Kanäle wie Internet oder Mobiltelefonie durchgeführt werden durften, sollte eine klare Gesetzesgrundlage geschaffen werden, die den für Glücksspiele geltenden Grundsätzen Rechnung trug
[24].
[7] BRG 09.086:
AB NR, 2013, S. 479ff
; AB SR, 2013, S. 1134ff.;
NZZ, 13.3., 16.3., 24.10., 11.12. und 12.12.12; vgl.
SPJ 2009, S. 99f.
[8] Mo. 12.3642:
AB SR, 2012, S. 1151f.
[9] Medienmitteilung SECO, 11.1.13;
Lit. GfK;
NZZ, 12.1.13; vgl.
SPJ 2011, S. 181f.
[10]
BBl, 2012,
S. 7757ff.; vgl. Teil IIIa (FDP)
[11] Mo. 08.3512:
AB SR, 2012, S. 252f.;
AB NR, 2012, S. 1609f.
[12] Mo. 12.3842:
AB SR, 2012, S. 1057f.;
NZZ, 5.12.12.
[13] Po. 12.3964:
AB SR, 2012, S. 1056f.
[14] Po. 11.3907:
AB NR, 2012, S. 1779.
[15] Po. 12.3475:
AB NR, 2012, S. 1796.
[16] Mo. 09.3938:
AB SR, 2012, S. 748; vgl.
SPJ 2011, S. 183.
[17] Mo. 12.3727 (Rime):
AB NR, 2012, S. 2249; Mo. 12.3769 (Bischof):
AB SR, 2012,
S. 969f.;
NZZ, 28.11.12;
Lit. Credit Suisse.
[18] Mo. 11.3950;
SPJ 2012, S. 189; BRG: 08.053:
AB NR, 2012, S. 7ff.;
AB
SR, 2012, S. 181ff.
[19]
Mo. 12.3791:
AB SR, 2012, S. 1052ff.
[20]
Mo. 12.3985 und 12.3989:
AB NR, 2012, S. 2041;
AB SR, 2012, S. 1054f.
[21]
Po. 12.3495:
AB SR, 2012, S. 753f.
[22]
Lit. Greuter et al.;
NZZ, 12.3.12; vgl.
SPJ 2011, S. 184.
[23] Pa.Iv. 09.456:
AB NR, 2012, S. 735;
vgl.
SPJ 2011, S. 184.
[24] Mo. 12.3001:
AB NR, 2012, S. 47ff.;
AB SR, 2012, S. 535ff.
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