Année politique Suisse 2012 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport
 
Sozialhilfe
Ein von Nationalrätin Fehr (sp, ZH) Mitte Jahr eingereichtes Postulat gelangte in der Herbstsession in den Nationalrat. In Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden, den Landeskirchen und privaten Organisationen in allen Sprachregionen soll die Schaffung von Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen geprüft werden. Die Betroffenen sollen damit die notwendige Hilfestellung erhalten, damit sie ihnen zustehende Rechte geltend machen können. In seiner Stellungnahme anerkannte der Bundesrat den Handlungsbedarf, merkte jedoch an, dass die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vorwiegend von kantonalen Behörden verhängt würden. Das Postulat wurde mit 114 zu 78 Stimmen angenommen, wobei eine rechts-bürgerliche Minderheit das Nachsehen hatte [39].
Aufgrund einer im Jahr 2008 Folge gegebenen parlamentarischen Initiative Stähelin (cvp, TG) zur Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons, hatte die SGK des Ständerates einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, welcher 2012 auf die Tagesordnung der Herbstsession gelangte. Der Heimatkanton soll nichts mehr an die Sozialhilfeleistungen für seine Bürgerinnen und Bürger zahlen müssen, die in einem anderen Kanton wohnen. Die Rückerstattungspflicht des Heimatkantons während der ersten zwei Wohnsitzjahre soll ersatzlos aufgehoben werden. In einer Vernehmlassung wurde die Vorlage von 21 Kantonen gutgeheissen und auch von den 5 übrigen wohlwollend kommentiert, wenn auch mit einzelnen Bedenken. Im Ständerat wurde der Entwurf der Kommission zum Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger, welcher auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wurde, einstimmig angenommen. Auch der Nationalrat hiess den Entwurf im Dezember 2012 gut. In den Schlussabstimmungen wurde die Vorlage mit 43 zu 0 Stimmen im Ständerat und mit 168 zu 22 Stimmen im Nationalrat verabschiedet [40].
 
[39] Po. 12.3608: AB NR, 2012, S. 2248.
[40] Pa.Iv. 08.473: BBl, 2012, S. 7741 ff. und 7869 ff.; AB SR, 2012, S. 918 f. und 1258; AB NR, 2012, S. 1975 ff. und 2279; BBl, 2012, S. 9645.