Année politique Suisse 2012 : Politique sociale / Assurances sociales / Krankenversicherung
print
Leistungen
Nach verschiedenen Verhandlungen mit Bundesrat Berset verzichteten die Ärzteverbände, der Spitalverband H+ sowie der Verband Patienten.ch auf das im Vorjahr angekündigte Referendum gegen die Revision des KVG bezüglich der subsidiären Kompetenz des Bundesrates beim Tarmed und der Übermittlung von Patientendaten [38].
Da die Tarifpartner sich nach dem Parlamentsbeschluss über die neue Spitalfinanzierung im Jahr 2007, welche per 1. Januar 2012 in Kraft trat, nicht auf eine neue Methode des Datentransfers zwischen Spitälern und Versicherern hatten einigen können, erliess der Bundesrat im Sommer des Berichtsjahres subsidiär eine entsprechende Verordnung mit Inkrafttreten am 1. Januar 2013. Diese verpflichtet jeden Versicherer, bis Ende 2013 eine Datenannahmestelle einzurichten und sie gemäss Datenschutzgesetz zertifizieren zu lassen. Die Datenannahmestelle dient der Vorprüfung von Rechnungen und der Trennung von administrativen und medizinischen Daten zur Wahrung des Arztgeheimnisses. Im Herbst des Berichtsjahres überwies der Nationalrat ein Postulat seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, welches die Prüfung einer einzigen, neutralen Clearingstelle zum Datentransfer für alle Versicherer fordert [39].
Die SGK der beiden Räte gaben einer parlamentarischen Initiative Maury Pasquier (sp, GE) Folge, welche eine Gleichbehandlung der Versicherungsnehmerinnen bezüglich Kostenübernahme bei Mutterschaft fordert. Während nach bisheriger Rechtslage die Versicherten bei problemlosen Schwangerschaften und Geburten von einer Kostenbeteiligung befreit waren, galten Komplikationen als Krankheiten und wurden entsprechend verrechnet. Die Initiative fordert eine Ausdehnung der Kostenbefreiung auf alle mit einer Schwangerschaft und Geburt verbundenen Behandlungen. Zwar war eine diesbezügliche Änderung in der Managed Care-Vorlage enthalten gewesen, nach deren Ablehnung sollte aber eine eigenständige Lösung angestrebt werden [40].
Der Ständerat überwies mit grosser Mehrheit eine Motion Meyer-Kaelin (cvp, FR), welche der Nationalrat bereits im Vorjahr angenommen hatte. Die Motion fordert vom Bundesrat, Sehhilfen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr wieder in die Mittel- und Gegenständeliste nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung aufzunehmen, womit die Kosten wieder von der Grundversicherung getragen werden müssten [41].
Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion Fridez (sp, JU) zur Beratung an den Ständerat, welche eine Aufnahme der ärztlich verordneten Leistungen von Podologinnen und Podologen für Diabeteskranke in den Leistungskatalog gemäss KGV fordert. Ziel der Motion ist eine verstärkte Prävention kostenintensiver Folgeerkrankungen aufgrund von Verletzungen der Füsse und deren verzögerter Heilung bei den betroffenen Patienten [42].
 
[38] NZZ, 11.2.12; vgl. SPJ 2011, S. 315.
[39] AB NR, 2012, S. 1378 f.; SR 832.102.
[40] Pa.Iv. 11.494: Medienmitteilung SGK-S vom 16.11.12.
[41] Mo. 10.3953: AB SR, 2012, S. 9 f.; vgl. APS 2012, S. 316.
[42] Mo. 12.3111: AB NR, 2012, S. 1791.