Année politique Suisse 2013 : Partis, associations et groupes d'interêt / Partis
 
Schweizerische Volkspartei (SVP)
Das im Vorjahr verzeichnete Formtief der SVP bei kantonalen Parlamentswahlen wurde im Berichtjahr wieder gedreht. Verlor die Partei 2012 bei den in acht Kantonen stattfindenden Gesamterneuerungswahlen per Saldo noch 22 Sitze, so schlug Ende 2013 ein Gewinn von gesamthaft 18 Sitzen zu Buche. Insbesondere in den Kantonen Wallis (+9 Sitze) und Neuenburg (+ 6 Sitze) war die Ernte reich. Auch in Genf gewann die Volkspartei trotz Konkurrenz durch den MCG zwei und in Solothurn einen zusätzlichen Sitz. Insgesamt hielt die SVP mit 562 aller 2 559 kantonalen Parlamentsmandate (exklusive AI) mehr als ein Fünftel aller kantonalen Sitze [73].
Zum ersten Mal in ihrer Geschichte hielt die SVP Ende 2013 mehr als 20 Regierungssitze. Neu konnte sie bei den Gesamterneuerungswahlen für die Regierung in den Kantonen Wallis und Neuenburg ausgerechnet in zwei Kantonen der Westschweiz eine Regierungsbeteiligung erringen. Die Nationalräte Oskar Freysinger (VS) und Yvan Perrin (NE) holten für ihre Partei überraschend, aber letztlich relativ deutlich ein Regierungsmandat. Während Perrin auf ein Doppelmandat verzichtete, gab Freysinger bekannt, bis Ende Legislatur sowohl im Nationalrat zu bleiben, als auch den Walliser Regierungsposten zu behalten. Im Rahmen einer Bilanz nach 100 Tagen Regierungstätigkeit bezeichnete er das Doppelmandat als machbar – trotz Absenzen in den Sessionen der eidgenössischen Räte. Die Angriffe der SVP auf Regierungssitze in den Kantonen Solothurn und Genf scheiterten hingegen deutlich. Darüber hinaus musste die SVP einen Sitzverlust in der Regierung des Kantons Appenzell Ausserrhoden verkraften, wo der Rücktritt von Hans Diem nicht kompensiert werden konnte. Die SVP ist in Herisau damit nur noch mit einem Regierungsmitglied vertreten, das neu 5 FDP- und einem SP-Mandatsträger gegenübersteht. Bei Ersatzwahlen schaffte es die SVP im Kanton Basel-Landschaft, ihren Sitz zurück zu erobern. Die FDP hatte darauf verzichtet, ihre Vakanz wieder zu besetzen und der SP gelang es knapp nicht, den SVP-Kandidaten Thomas Weber zu schlagen. In der Presse wurde gemutmasst, dass die Volkspartei ihre Strategie, mit Provokation zu punkten, vermehrt durch Charmeoffensiven austausche, um sich als Regierungspartei empfehlen zu können. Mit den total 21 Regierungssitzen Ende Berichtjahr (13,5% aller 156 kantonalen Exekutivmandate) blieb die SVP allerdings hinter FDP, CVP und SP Juniorpartnerin [74].
Mitte November wurde Hannes Germann (SH) mit einem ausgezeichneten Resultat zum Ständeratspräsidenten für 2014 gewählt. Der als konsensual und dossiersicher geltende Politiker scheut sich nicht, auch einmal von der SVP-Parteilinie abzuweichen, was ihm gar bei politischen Gegnern offensichtlich Sympathien einbrachte [75].
Die Bundeshausfraktion der SVP wuchs im Berichtjahr um einen Sitz auf 63 Mitglieder an. Nach der Wahl von Mauro Poggia (mcg, GE) in die Genfer Kantonsexekutive wurde der nachrutschende Roger Golay (mcg, GE) in die SVP-Gruppe aufgenommen. Dies war Poggia noch verweigert worden, weil er in wichtigen Fragen als zu links wahrgenommen worden war [76].
Aufgrund des Ausscheidens von Peter Spuhler (TG) aus dem Nationalrat und dem Rücktritt von Natalie Rickli (ZH) als Vizepräsidentin der SVP-Fraktion waren im Fraktionspräsidium zwei Posten vakant, die Ende Februar wieder besetzt wurden. Zu neuen Vizepräsidenten wurden die Nationalräte Thomas Aeschi (ZG) und Felix Müri (LU) bestimmt. Sie vervollständigten damit das im Vorjahr neu gewählte Fraktionspräsidium, dem auch Adrian Amstutz (BE) als Präsident und die weiteren Vizepräsidenten Guy Parmelin (VD), Alex Kuprecht (SZ) sowie die Vizepräsidentin Yvette Estermann (LU) angehören [77].
Ende August wurde der Berner Nationalrat Albert Rösti zum Deutschschweizer Wahlkampfleiter für die nationalen Wahlen 2015 bestimmt. Die in den beiden vorgängigen Wahlen von Präsident Toni Brunner (SG) übernommenen Aufgaben beinhalten die Formulierung einer einheitlichen Strategie und die Koordination der kantonalen Kampagnen. Rösti will mit den bewährten Themen „EU“ und „Migration“ den bei den Wahlen 2011 eingefangenen Rückgang der Wählerstärke wieder wettmachen [78].
Bei der jungen SVP kündigten sich Veränderungen an. Dem seit sechs Jahren als Präsident der Jungpartei amtierenden, mittlerweile 32-jährigen Erich Hess (BE) wurde vorgeworfen, dass er sich zu wenig um die Partei kümmere und diese an Einfluss verliere, wenn keine wirksamen Aktionen durchgeführt würden. Hess wurde auch von der Mutterpartei der Rücktritt nahegelegt. Bis Ende Berichtjahr hatte sich der Berner allerdings noch nicht dazu entschieden [79].
Im Gegensatz zum Vorjahr war die Kohärenz in der Volkspartei in Bezug auf die Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungen wieder stärker. Äusserst schwer tat sich die SVP dabei einzig mit der Abzockerinitiative. An der Delegiertenversammlung am 26. Januar in Balsthal traten Christoph Blocher (ZH) als Gegner und der parteilose Thomas Minder (SH) als Befürworter des Begehrens – obwohl in der gleichen Fraktion – in einer Podiumsdiskussion gegeneinander an. Das Duell der beiden endete relativ eindeutig zugunsten des Zürchers, und die Delegierten sprachen sich entsprechend mit 295 zu 160 Stimmen für die Nein-Parole aus. Die Parteibasis schien allerdings weniger überzeugt. Insgesamt ganze elf kantonale Sektionen wichen von der nationalen Nein-Empfehlung ab, darunter auch die SVP-Hochburgen Zürich, Aargau und St. Gallen. Zu Abweichungen von kantonalen Sektionen kam es lediglich noch bei einer weiteren eidgenössischen Abstimmungsvorlage. Pikanterweise handelte es sich dabei um die eigene Initiative zur Volkswahl des Bundesrates, die – obwohl bei der nationalen Delegiertenversammlung in Engelberg Anfang Mai noch mit 370 zu 8 Stimmen deutlich gutgeheissen – von der SVP Thurgau und der SVP Wallis zur Ablehnung empfohlen wurde. Die Parolen zu den restlichen neun Abstimmungsvorlagen wurden in der für die Volkspartei gewohnten Deutlichkeit und ohne abweichende Kantonsempfehlungen gefasst. Der Familienartikel wurde in Balsthal mit 482 zu 1 Stimmen zur Ablehnung empfohlen, weil er unnötig sei und zu Staatskindern führe. Das revidierte Raumplanungsgesetz wurde noch im Vorjahr an der Delegiertenversammlung in Seedorf (UR) mit 321 zu 33 Stimmen verworfen. Keine Gegenstimme erhielt die Asylgesetzrevision, die mit 369 Befürwortern in Engelberg zur Annahme empfohlen wurde. Ebenfalls einstimmig abgelehnt wurden die Initiative zur Aufhebung der Wehrpflicht (mit 234 zu 0 Stimmen) und die 1:12-Initiative (mit 247 zu 0 Stimmen). Beide Parolen wurden bei der Delegiertenversammlung in Genf am 24. August gefasst. Die Ja-Parole zur Liberalisierung des Arbeitsgesetzes (einstimmig) und die Nein-Empfehlung zum Epidemiengesetz (mit 35 zu 8 Stimmen) wurden bereits zuvor vom SVP-Zentralvorstand beschlossen. In Meiringen wurde Ende Oktober schliesslich die eigene Familieninitiative einstimmig zur Annahme empfohlen. Zu mehr Diskussionen führte die Nein-Parole zur Erhöhung der Strassenabgaben (Autobahnvignette). Nicht das Resultat gab dabei zu reden – die Delegierten entschieden sich mit 319 zu 25 Stimmen gegen die Erhöhung – sondern die Vorwürfe an den Ständerat This Jenny (GL), der sich für die Vorlage stark gemacht und als Verräter der SVP-Grundsätze (keine neuen Steuern, Abgaben oder Gebühren) beschimpft worden war. Die Parolen der SVP stimmten in sechs Fällen mit dem Abstimmungsresultat überein – gleich selten wie bei der SP und der GP. Ende November stimmten sich die Delegierten zudem auf die Kampagne zur Masseneinwanderungsinitiative ein, die mit 352 zu 0 Stimmen zur Annahme empfohlen wurde. Der Zentralvorstand hatte bereits über die anderen beiden im Februar 2014 anstehenden Vorlagen getagt: mit 53 zu 2 Stimmen wurde für Fabi ein Nein und mit 50 zu 12 Stimmen für die Initiative zur privaten Finanzierung der Abtreibung ein Ja empfohlen. Die SVP-Vizepräsidentin und Präsidentin der SVP-Frauen Judith Übersax (SZ) hatte sich bereits im Oktober gegen letztere geäussert: es sei den Frauen zu überlassen, ob sie abtreiben wollen oder nicht. Eine Annahme der Initiative wäre ein Schritt zurück ins Altertum. Brisanz kam dieser Aussage auch deshalb zu, weil sowohl Übersax als auch der Co-Präsident des Initiativkomitees, SVP-Ständerat Peter Föhn, aus dem Kanton Schwyz kommen. Es wurde vermutet, dass die Parole nur im Zentralvorstand gefasst, nicht aber den Delegierten vorgelegt wurde, um parteiinternen Zwist zwischen der Frauen-Sektion und der gesamten Partei, wie er in der CVP und der FDP im Berichtjahr ausgebrochen war, zu vermeiden [80].
Ihren Erfolg verdankt die SVP auch ihrer Fähigkeit, die Klaviatur der direkten Demokratie zu ihren Gunsten zu nutzen. Im Berichtjahr wurde über zwei Initiativen der Volkspartei abgestimmt – sowohl die Volkswahl des Bundesrates als auch die Familieninitiative wurden allerdings abgelehnt. Für 2014 standen mit der Initiative „gegen die Masseneinwanderung“ und der von SVP-nahen Kreisen lancierten Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ gleich die nächsten Begehren an. Die Kampagne für erstere wurde bereits Ende November des Berichtsjahres lanciert. Die Abstimmung wurde auf den 9. Februar 2014 angesetzt. 2013 reichte die SVP zudem ihre Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffungsinitiative ein. Im Berichtjahr steckte die Partei schliesslich drei weitere Vorschläge in den Köcher oder überlegte sich zumindest laut, diese zu lancieren: eine Initiative zur Klärung des Verhältnisses zwischen Völker- und Landesrecht, eine Initiative zum Schutz des Bankgeheimnisses sowie eine Initiative für Ernährungssicherheit (siehe nachfolgend) [81].
Im Juni wurde die von der SVP lancierte Initiative zur Volkswahl des Bundesrates so deutlich wie noch kein SVP-Begehren zuvor abgelehnt. Die Partei hatte sich mit ihrem Begehren ziemlich schwer getan und die Abstimmungskampagne glich eher einem Pflichtprogramm denn einer überzeugenden Elektrisierung. Zudem wurden parteiintern Befürchtungen laut, dass sich das Begehren letztlich sogar zuungunsten der SVP auswirken könnte, weil man in Majorzwahlen selten erfolgreich sei. Mit der Ende April eingeläuteten Kampagne stellte sich die SVP als Partei dar, die als einzige dem Volk vertraue, ihm mehr Mitspracherecht geben wolle und dafür sorge, dass der Wille des Souveräns wieder ernst genommen werde. Mit der direkten Wahl müsse die Regierung wieder mehr Rücksicht auf den Volkswillen nehmen. Müsste sich etwa Bundesrätin Sommaruga der Wahl durch die Bevölkerung stellen, so würde sie die Ausschaffungsinitiative schneller umsetzen, warb Parteipräsident Brunner für das Anliegen. Gegnerische Argumente wurden mit dem Hinweis abgetan, dass die Volkswahl auf kantonaler Ebene ausgezeichnet funktioniere. Die laue parteiinterne Unterstützung und die lustlose Kampagne widerspiegelte sich nicht nur im Abstimmungsresultat, sondern auch im Umstand, dass – laut VOX-Analyse – lediglich 55% der SVP-Sympathisanten die eigene Initiative befürworteten [82].
Bei der Familieninitiative, über die am 24. November abgestimmt wurde, musste die SVP die zweite Niederlage im Berichtjahr einstecken. Wie schon im Juni bei der Volkswahlinitiative, lehnte auch Ende Jahr eine Mehrheit der Stimmbürgerschaft das Begehren ab. Eine Parallele bei den beiden Initiativen zeigte sich auch in der parteiinternen Kritik. Rund zwei Wochen vor der Abstimmung zur Familieninitiative kritisierten die SVP-Regierungsräte Rosmarie Widmer-Gysel (SH), Ernst Landolt (SH), Alex Hürzeler (AG), Jakob Stark (TG), Monika Knill (TG) und Köbi Frei (AR) das Begehren, weil es mit Mehrkosten verbunden sei und falsche Erwartungen wecke [83].
Schon früh startete die SVP ihre Kampagne zur Initiative „gegen die Masseneinwanderung“. An der Delegiertenversammlung in Reiden (LU) Ende November wurde das eigene Begehren nicht nur einstimmig zur Annahme empfohlen, sondern Parteipräsident Brunner (SG) wetterte auch gegen die Wirtschaft, der man immer die nötigen Arbeitskräfte gegeben habe, die aber masslos geworden sei. Mit der SVP-Initiative lasse sich die Zuwanderung, die Wohnraum- und Mobilitätsprobleme verursache und zudem inländische Arbeitnehmer bedrohe, wieder besser steuern. Die Personenfreizügigkeit hätte der Schweiz nicht gebracht, was versprochen worden sei. Für ein souveränes Land sei es selbstverständlich, dass es selber bestimme, wer einwandere und wer wie lange bleiben dürfe. Ende Jahr verschickte die Partei ihr Extrablatt, eine parteieigene Kampagnenpostille, in alle Schweizer Haushalte. Diese Kampagnenmassnahme scheint von der Volkspartei den klassischen Zeitungsinseraten immer stärker vorgezogen zu werden [84].
Anfang Februar gab die Zürcher SVP bekannt, Verbündete für die Lancierung einer Initiative zu suchen, mit der das Bankgeheimnis in der Verfassung festgeschrieben werden soll. Mit ihrer Idee eines möglichst breit abgestützten, überparteilichen bürgerlichen Komitees stiess die SVP bei der CVP vorerst auf frostige Ablehnung, bei der FDP aber auf Sympathie. Nachdem der Initiativtext CVP-kompatibler gemacht wurde, stieg auch der Support bei den Christdemokraten. Die Initiative wurde schliesslich noch Ende Berichtjahr unter dem Titel „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ lanciert [85].
Die Anfang Februar mit über 150 000 Unterschriften zustande gekommene Durchsetzungsinitiative wurde Ende November vom Bundesrat für teilungültig erklärt. Die Regierung erklärte, dass die im Begehren festgeschriebene Definition von zwingendem Völkerrecht selber gegen zwingendes Völkerrecht verstosse und deshalb nicht als gültig akzeptiert werden könne. Die SVP wollte als zwingendes Völkerrecht „ausschliesslich das Verbot der Folter, des Völkermords, des Angriffskrieges, der Sklaverei sowie das Verbot der Rückschiebung in einen Staat, in dem Tod oder Folter drohen“ definieren. In dieser Definition fehlte dem Bundesrat das Non-Refoulment-Prinzip: ein Verbot der Rückschaffung, wenn im Zielstaat grausame und unmenschliche Behandlung oder Bestrafung drohen. Das Prinzip gilt gemeinhin als zwingendes Völkerrecht. Die SVP ärgerte sich über verschiedene Medienkanäle lauthals über die Erklärung des Bundesrates [86].
Die SVP gehörte von Beginn weg zu den Kritikern der im Berichtjahr in den Räten behandelten Agrarpolitik 2014-2017. Die Volkspartei befürchtete, dass die Reform zu einer Minimierung des Selbstversorgungsgrades mit einheimischen Produkten führe und die Importe zunehmen würden. Sie liess verlauten, dass sie ein Referendum unterstützen würde, dieses aber vom Bauernverband lanciert werden müsste. Weil ein Referendum allerdings nicht ergriffen wurde, liebäugelte die SVP mit einer eigenen Initiative, mit der sie die zunehmende Ausrichtung der Landwirtschaft auf Ökologie und Landschaftspflege stoppen will. Das Begehren sollte einen möglichst hohen Selbstversorgungsgrad und Kompensationen für die Bauern verlangen. Auch der Bauernverband wollte eine Initiative für Ernährungssicherheit lancieren. Noch Ende Jahr einigten sich die beiden Organisationen nach einigem Hin und Her dann für ein gemeinsames Vorgehen [87].
Auch im Referendum gegen die Erhöhung der Abgaben für die Autobahnvignette mischte die SVP mit. Aushängeschilder des erfolgreichen Referendumskomitees, das innert kürzester Zeit mehr als doppelt so viele Unterschriften wie nötig gesammelt hatte, waren die SVP-Nationalratsmitglieder Nadja Pieren (BE) und Walter Wobmann (SO) sowie Claude-Alain Voiblet, Grossrat des Kantons Waadt. Einen Grossteil der Administrationsarbeit leistete bei der Sammlung allerdings eine Gruppierung mit den Namen „Alpenparlament“. Die Organisation aus dem Berner Oberland wird von zwei ehemaligen Schweizer Demokraten geführt. Das Alpenparlament tritt im Internet mit Verschwörungstheorien auf und vertreibt „Therapiegeräte“, mit denen sich HIV oder Malaria heilen lasse. Nadja Pieren gab zu Protokoll, dass das Alpenparlament bei der SVP angefragt und dann die Administration für die Unterschriftensammlung übernommen habe; was die Gruppierung daneben machen würde, sei aber Privatsache [88].
Die SVP zeigte sich im Frühling erfreut über das Scheitern des Familienartikels am Ständemehr. Als vehemente Gegnerin interpretierte sie das Nein als Zeichen für den Wunsch nach starken, eigenständigen Familien. Ursprünglich hatte die Volkspartei gar eine Abstimmungsbeschwerde im Kanton Bern eingereicht, mit der sie eine Verschiebung der Abstimmung erzwingen wollte, bis die Frage der Folgekosten des Familienartikels geklärt sind; die Berner Regierung war allerdings nicht auf die Beschwerde eingegangen. Die SVP-eigene Vorstellung von Familienpolitik sollte mit der hausgemachten Familieninitiative umgesetzt werden. Rund einen Monat vor der Abstimmung machte die SVP ihrem Ärger gegen eine von der Schweizerischen Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) in Auftrag gegebene Studie Luft, die zum Schluss kam, dass die Initiative den Anreiz dämpfe, dass beide Elternteile einer Beschäftigung nachgehen. Die SAGW sei vom Staat subventioniert und dürfe sich deshalb nicht in Abstimmungen einmischen. Auch die Nein-Empfehlung der FDP führte zu einigen Verstimmungen zwischen den beiden rechtsbürgerlichen Parteien. Letztlich wurde die Familieninitiative an der Urne aber mit 41,5% Ja-Stimmen relativ deutlich verworfen [89].
Gewohnt dezidiert richtete sich die SVP in ihrer Europapolitik gegen alle Annäherungsversuche an die EU. Der Bundesrat sei mit seinen Vorschlägen zu institutionellen Fragen bereits im Jahr 2012 viel zu weit gegangen. Die Schweiz sei jedoch auf keine neuen Abkommen mit der EU angewiesen. Harsch fiel die Reaktion der Volkspartei denn auch aus, als die EU-Kommission Anfang 2013 vorschlug, über eine Weiterführung der Kohäsionszahlungen zu diskutieren. Als der Bundesrat Ende August ein Mandat zu Verhandlungen mit der EU über institutionelle Reformen vorstellte, sprach Parteipräsident Brunner an der Delegiertenversammlung in Genf von „Landesverrat“ und „nötigem Widerstand“. Das Mandat sei nicht nur eine Selbstaufgabe, mit der fremde Richter akzeptiert würden, sondern es käme einem schleichenden EU-Beitritt gleich. Der Widerstand müsse wie schon vor 20 Jahren gegen den EWR stark sein und die Kräfte gebündelt werden. Ruhiger wurde es im Berichtjahr um die im Vorjahr von Christoph Blocher angekündigte Anti-EU-Gruppe. Mitte Januar wurde in der Presse vermeldet, dass das Vorhaben gescheitert sei, weil von den anderen Parteien zu wenig Sukkurs komme. Man wolle sich deshalb eher auf eine reine SVP-Denkfabrik konzentrieren. Ende November wurde dann allerdings bekannt, dass die SVP, vor allem auf Antrieb von Christoph Blocher, mit dem Aufbau von Strukturen für eine Kampfgruppe gegen eine allfällige Abstimmung zu neuen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU schon weit fortgeschritten war. Ein entsprechender Verein „Nein zum schleichenden EU-Beitritt“ war am 23. Oktober von Christoph Blocher, Ulrich Schlüer und Thomas Aeschi gegründet worden. Blocher nahm Einsitz im Präsidium. Bereits seien 40 zivilgesellschaftliche Organisationen beigetreten, darunter auch die Auns, die im Kampf gegen den EWR-Beitritt in den 1990er Jahren gegründet worden war [90].
Auch aufgrund der Schwierigkeiten bei der Umsetzung verschiedener angenommener Initiativen dachte die SVP laut über die Lancierung einer Volksinitiative nach, mit der das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht zugunsten von letzterem definiert werden soll. Das Bundesgericht passe sich schleichend der internationalen Rechtsprechung an, liess sich Parteipräsident Brunner vernehmen. Deshalb müsse der Vorrang des direktdemokratisch legitimierten Schweizer Rechts verankert werden. Fremde Richter dürften nicht akzeptiert werden. Neben einer Volksinitiative könne sich die SVP auch vorstellen, mittels parlamentarischer Vorstösse eine Sistierung oder gar Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention anzustreben. Ende April forderte die Partei, dass künftig die Bundesversammlung die Schweizer Vertretung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nominieren solle. Mitte August präsentierte die SVP ein Positionspapier, in welchem die nicht vorhandene demokratische Legitimation des Völkerrechts als Grund für eine notwendige Reaktion auf den Trend der schleichenden Entmündigung des Schweizer Volkes angeführt wurde. Das Papier wurde parteiintern in die Vernehmlassung geschickt, um mögliche Massnahmen zu diskutieren [91].
In einem Positionspapier „Berufswelt und Volksschule“ kritisierte die SVP die aktuellen Entwicklungen in der Schul- und Bildungspolitik, die ein Tummelfeld für Experimente geworden sei. Leistungsprinzip, Wettbewerb, Disziplin und Selektion seien zu Unrecht passé. Die Volksschule bereite zu wenig gut auf das spätere Berufsleben vor. Grundlage des Papiers waren Interviews mit Praxisausbildnern und Lehrlingsverantwortlichen aus SVP-nahen Betrieben. Im Papier wird die Aufwertung der Grundlagenfächer Mathematik, Naturwissenschaften und Erstsprache zulasten des Fremdsprachenunterrichts gefordert, der erst an der Oberstufe erteilt werden solle. Üben und Pauken müssten wieder vermehrt angewendet werden und Schüler sollen weniger Therapie erhalten, dafür wieder von Vollzeit-Lehrkräften unterrichtet werden. Darüber hinaus machte sich die SVP für das Schulfach Werken stark. Mittels Abschlussprüfungen soll zudem nach der Vorschule besser selektioniert werden. Bei der Berufslehre sollen Löhne nach Leistung und abhängig von den Schulnoten ausbezahlt werden. An einem Sonderparteitag in Würenlos (AG) Mitte Juni wurde das Papier verabschiedet. Die SVP machte sich zudem für einen Stopp von Schulreformen stark [92].
Integration ist kein Selbstbedienungsladen“ hiess das Positionspapier, das die SVP Anfang August präsentierte und mit dem sich die Partei gegen die Vorschläge des Bundesrates zum neuen Ausländergesetz wandte. Dort wurde eine Erhöhung der Ausgaben für Integrationsmassnahmen vorgeschlagen, die allerdings nur dann an die Kantone ausbezahlt würden, wenn auch diese ihr Budget erhöhen. Integration sei aber keine Staatsaufgabe, so die SVP, sondern beginne mit dem Herzen und sei deshalb eine Angelegenheit der Ausländer selber. Wer sich nicht integrieren wolle, müsse das Land verlassen [93].
Einen überraschenden Erfolg konnte die Junge SVP im Kanton Bern feiern. Am 24. November wurde eine Initiative der JSVP angenommen, die eine Einbürgerung von Ausländern, die wegen einer Straftat verurteilt wurden, lebenslang verbietet. Nationalrat Ulrich Giezendanner (AG) rief alle kantonalen Sektionen dazu auf, es den Bernern gleich zu tun und kantonale Initiativen zu lancieren. Diese hätten bessere Chancen an der Urne als ein nationales Begehren, das von den linken Städten verhindert würde [94].
An der Delegiertenversammlung in Meiringen Ende Oktober wetterte Parteipräsident Brunner gegen die FDP, die ihre Grundsätze verloren habe, weil sie die SVP-Familieninitiative ablehne. Einen Tag später machte Brunner in einem Interview in der Ostschweiz am Sonntag den Freisinnigen allerdings ein Angebot für flächendeckende Listenverbindungen für die Wahlen 2015. Das bürgerliche Angebot müsse vergrössert werden. Die FDP reagierte zurückhaltend. Noch im Frühjahr 2012 hatte sich FDP-Präsident Philipp Müller für ein Verbot von Listenverbindungen ausgesprochen, war aber mittlerweile zum Schluss gekommen, dass sich die Ausgangslage für die Wahlen 2015 verändert hätte. Ende Oktober drohte die SVP dann allerdings damit, dass sie nach den Wahlen 2015 den zweiten FDP-Bundesratssitz übernehmen werde [95].
Mindestens in der Presse wurde diskutiert, ob die SVP ein Altersproblem habe. Ein Ende September erschienener Bericht behauptete, die Zürcher Kantonalpartei mache Druck auf ältere Nationalräte, ihren Sitz vorzeitig für Thomas Matter (ZH) zu räumen, der den zweiten Ersatzplatz auf der SVP-Liste hielt. Bereits 2012 war es diesbezüglich zu parteiinternen Auseinandersetzungen gekommen, weil Toni Bortoluzzi seinen Sitz auch deshalb nicht räumen wollte, weil sich sein potentieller Nachfolger Gregor Rutz gegen die Managed Care-Vorlage eingesetzt hatte, für die Bortoluzzi weibelte. Rutz rückte schliesslich für den geschassten Bruno Zuppiger (vgl. unten) nach. Ein zweiter Zürcher Nationalrat im Pensionsalter – Hans Kaufmann – hegte zwar Rücktrittsgedanken, allerdings stand Matter noch der erste Ersatzkandidat Ernst Schibli – ebenfalls bereits 61-jährig – vor der Sonne. Schibli hatte früh angekündigt, im Falle eines Rücktrittes nicht zugunsten von Matter verzichten zu wollen. Ende Jahr dachte ein Teil der Zürcher SVP über die Möglichkeit einer SVP-Seniorenliste für die Wahlen 2015 nach [96].
Bei der Lancierung der Ausschaffungsinitiative 2011 hatte ein provokatives Inserat der SVP-Kampagne die Gemüter erregt. Einige Zeitungen weigerten sich sogar, die Annonce mit der Unterschrift „Kosovaren schlitzen Schweizer auf!“ abzudrucken. Zwei Kosovaren aus dem Kanton Zürich erstatteten in der Folge Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm. Die Staatsanwaltschaften der Kantone Zürich und Bern hatten sich in der Folge über ein Jahr lang über die Zuständigkeit und den Gerichtsstand gestritten. Das Bundesstrafgericht wies den Fall Bern zu, wo die Strafuntersuchung allerdings eingestellt wurde. Dagegen führte die Anklage allerdings erfolgreich Beschwerde. Das Obergericht des Kantons Bern wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der Fall zwingend einem unabhängigen Strafgericht überlassen werden müsse. Angezeigt wurde schliesslich Toni Brunner, der als Parteipräsident und Wahlkampfleiter die Verantwortung übernahm. Allerdings wurde die Immunität Brunners von den zuständigen Parlamentskommissionen geschützt [97].
Die im Vorjahr auf der Homepage der Kommunalsektion Widen (AG) aufgeschalteten, in Text verpackten, aber durch Hervorhebung erkennbaren rassistischen Slogans hatten ein Nachspiel. Wegen der rechtsextremistischen Äusserungen wurden der Präsident und ein Vorstandsmitglied zu bedingten Geldstrafen verurteilt [98].
L’Expérience Blocher“, ein Dokumentarfilm des Westschweizer Filmemachers Jean-Stéphane Bron („Mais im Bundeshuus“) über den SVP-Übervater, löste schon vor der Uraufführung am Filmfestival in Locarno Mitte August Unmut aus. Es gehe nicht an, dass der Staat einen Film über einen derart umstrittenen Politiker finanziere, äusserten sich Exponenten der SP. Tatsächlich hatte die eidgenössische Filmförderung die Hälfte des Filmbudgets übernommen. Der Film zeigt die wenig spektakuläre Aufzeichnung verschiedener Wahlkampfauftritte vor den nationalen Wahlen 2011. Bron begleitete Blocher in stundenlangen Autofahrten zwischen diesen Auftritten und – so die NZZ-Filmkritik – verleihe dem Politiker Blocher, wohltuend entkrampfend, ein menschliches, sympathisches Gesicht. Der Mitte Oktober in den Kinos anlaufende Film vermochte die Zuschauer allerdings nicht zu überzeugen. Die Besucherzahlen blieben unter den Erwartungen [99].
Ende März beschied das Zürcher Obergericht, dass die Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher rechtens gewesen und die beschlagnahmten Beweismittel wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses verwertbar seien. Blocher hatte mit der vermuteten Weitergabe von Daten massgeblich zum Rücktritt des Nationalbankchefs Hildebrand beigetragen. Nachdem 2012 die Immunität des alt-Bundesrates aufgehoben worden war, nahm die Affäre durch den Entscheid des Obergerichtes im Frühling 2013 wieder Fahrt auf. Blocher kündigte an, den Entscheid beim Bundesgericht anzufechten. Die beschlagnahmten Unterlagen blieben entsprechend versiegelt. Ein Nachspiel hatte die Hausdurchsuchung für den Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser. Dieser hatte in einer E-Mail an einen ehemaligen juristischen Sekretär die Durchsuchung der Büro- und Wohnräumlichkeiten Blochers angekündigt, was das Bundesgericht auf Beschwerde Blochers als Amtsgeheimnisverletzung beurteilte. Ebenfalls in die Affäre verwickelt war Hermann Lei, Anwalt und SVP-Grossrat im Kanton Thurgau. Lei hatte 2011 den Kontakt zwischen dem Dieb der Bankauszüge, auf welchen Devisengeschäfte von Hildebrand abgebildet waren, und Blocher vermittelt. Dafür wurde Lei Anfang Oktober wegen Gehilfenschaft und versuchter Verleitung zur Bankgeheimnisverletzung verurteilt, wogegen er Einsprache erhob [100].
Die im Vorjahr durch einen Zeitungsbericht des Tages-Anzeigers ausgelöste „Affäre Mörgeli“ erhielt auch im Berichtjahr viel neuen Zündstoff. Nationalrat Christoph Mörgeli (ZH) war 2012 von seinem Posten als Konservator des Medizinhistorischen Instituts an der Universität Zürich aufgrund ungenügender fachlicher Leistungen freigestellt worden. Ende März strahlte die Fernsehsendung „Rundschau“ einen Bericht aus, in dem Mörgeli vorgeworfen wird, ungenügende Doktorarbeiten abgenommen zu haben. Mörgeli sah sich nicht nur in seinem Urteil bestätigt, dass er von der Universität gemobbt werde, da diese interne und vertrauliche Gutachten herausgebe, sondern er plante auch rechtliche Schritte gegen die Rundschau und die Sendung „10 vor 10“, die das Thema ebenfalls aufgenommen hatte. Wegen „versuchten Rufmords“ reichte Mörgeli bei der Ombudsstelle Beschwerde ein, die Anfang Dezember allerdings abgewiesen wurde. Anfang Oktober kam ein Bericht einer externen Expertenkommission zum Schluss, dass Mörgeli einen Teil seiner Doktoranden schlecht betreut habe. Mörgeli wehrte sich in einer Stellungnahme gegen den Bericht; er stritt insbesondere ab, dass es in den von ihm betreuten rund 60 Dissertationen unkommentierte Text-Transkripte gegeben habe. Mörgeli griff zudem seine Nationalratskollegin und Mitglied des Universitätsrates Kathy Riklin (cvp, ZH) an. Er reichte Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein, weil Riklin Ende Herbstsession in der Wandelhalle angeblich Internas aus dem damals noch nicht veröffentlichten Expertenbericht ausgeplaudert habe. Im Herbst wurde die Kritik an der Universitätsführung lauter, die in der Zwischenzeit auch die stellvertretende Institutsdirektorin Iris Ritzmann entlassen hatte, was in Universitätskreisen geharnischte Proteste hervorgerufen hatte. Der Universitätsleitung wurde Führungsschwäche vorgeworfen. Sie habe zudem der ermittelnden Staatsanwaltschaft willfährig E-Mails zahlreicher Mitarbeiter ausgehändigt. Die Kritiken kulminierten im vorzeitigen und sofortigen Rücktritt des Rektors Andreas Fischer Anfang November, worauf sich eine kantonalparlamentarische Oberaufsicht einschaltete, die die Vorfälle überprüfen will. Um eine Episode reicher wurde die Affäre Ende Berichtjahr, als der Anwalt von Christoph Mörgeli Strafanzeige gegen den ehemaligen Chef des Bundesamtes für Justiz, Heinrich Koller, einreichte, der von der Universität Zürich eingesetzt worden war, um die Entlassung von Iris Ritzmann zu untersuchen. Mörgelis Anwalt machte herabsetzende Äusserungen und Verletzung des Amtsgeheimnisses geltend [101].
Unter die Affäre Zuppiger wurde im Berichtjahr auch juristisch ein Schlussstrich gezogen. Bruno Zuppiger war 2011 als aussichtsreicher Anwärter auf einen zweiten SVP-Bundesratssitz wegen einer Anklage auf Veruntreuung einer Erbschaft nicht nur als Regierungsanwärter zurückgezogen worden, sondern er war 2012 auch aus dem Nationalrat zurückgetreten. Politisch – so auch die SVP-Spitzen – sei die Affäre also abgehakt. Mitte Januar wurde Zuppiger vom Bezirksgericht Zürich schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten und 1 500 Franken Busse verurteilt [102].
Für einigen medialen Wirbel sorgte der Umstand, dass der Zürcher Nationalrat Hans Fehr und seine Frau Ursula, ihres Zeichens SVP-Gemeindepräsidentin von Eglisau, angeblich schwarz eine Asylbewerberin als Haushaltshilfe angestellt hätten. Fehr gilt als asylpolitischer Hardliner und soll keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben. Das Bundesamt für Migration war auf den Fall aufmerksam geworden und hatte den Verdacht dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich gemeldet, das Anzeige erstattete. Das Ehepaar Fehr entschuldigte sich in einer schriftlichen Stellungnahme für den Irrtum. Es droht eine Busse wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung und Verletzung der Beitragspflicht für Sozialversicherungsbeiträge [103].
Im Falle der unbedarften Aussage der Aargauer Grossrätin und CVP-Kommunikationsleiterin Marianne Binder bei einer Diskussionssendung in einem regionalen Fernsehen zeigte sich der Parteivorstand der SVP kulant. Binder hatte die Politik der Volkspartei mit derjenigen von Pol Pot, dem kambodschanischen Diktator, verglichen. Obwohl empörte SVP-Mitglieder rechtliche Schritte gefordert hatten, forderte die Parteileitung Binder lediglich dazu auf, für ihre „antidemokratische Äusserung“ in Form einer Spende Abbitte zu leisten. Man wolle den politischen Gegner mit Diskussionen schlagen und nicht vor dem Staatsanwalt, so die SVP. Binder kam der Bitte nach und spendete für die Kinderspitäler von Beat Richner in Kambodscha [104].
Vor gut 1 200 Besucherinnen und Besuchern erinnerte Nationalrat Blocher, der wie jedes Jahr Mitte Januar an der Albisgüetli-Tagung auftrat, dass vor rund 20 Jahren an diesem Ort die Zürcher SVP als erste Kantonalpartei den EWR-Beitritt abgelehnt habe. Das Albisgüetli sei deshalb die Wiege für Freiheit und Unabhängigkeit. Dem Bundesrat warf er eine kriecherische Haltung gegenüber den hochverschuldeten Staaten in Europa und gegenüber den USA vor, die einen Finanz- und Wirtschaftskrieg gegen die Schweiz führten. Die Tradition der Jahresveranstaltung der Zürcher SVP will es, dass der amtierende Bundespräsident an die Tagung der Zürcher Kantonalsektion eingeladen wird. Bundespräsident Maurer hatte ein Heimspiel und bezeichnete in seiner Gastrede die humanitäre Tradition als wichtigen Wegweiser für die Schweiz, deren Basis die bewaffnete Neutralität sei [105].
 
[73] NZZ, 2.5.13; vgl. Teil I, 1e (Wahlen in kantonale Parlamente).
[74] NZZ, 2.5. und 9.8.13; vgl. Teil I, 1e (Wahlen in kantonale Regierungen; Ersatzwahlen).
[75] NZZ, 22.11.13; vgl. Teil I, 1c (Parlament).
[76] NZZ, 4.12.13.
[77] AZ, 4.2.13; TA, 20.2.13; NZZ, 25.2.13, vgl. SPJ 2012, S. 411 f.
[78] NZZ, 25.8.13; TA, 30.8.13; BZ, 18.9.13.
[79] SoZ, 19.5.13.
[80] NZZ, 13.1. und 16.1.13; AZ, 17.1.13; NZZ, 20.1. und 24.1.13; Sonntagspresse vom 27.1.13; Presse vom 28.1.13; NZZ, 7.2.13; NZZS und LMD, 5.5.13; NZZ, 6.5.13; NZZ, 24.8., 26.8., 13.10., 28.10. und 25.11.13; vgl. SPJ 2012, S. 415.
[81] SO, 24.11.13; vgl. SPJ 2012, S. 414 ff.
[82] AZ, 5.4.13; NZZ, 23.4.13; AZ, 30.4.13; NZZ, 2.5. und 12.5.13; Presse vom 10.6.13; NZZ, 15.8.13; Lit. Nai/Sciarini; vgl. Teil I, 1c (Regierung).
[83] SoZ, 10.1.13; vgl. Teil I, 7d (Familienpolitik).
[84] SoZ, 17.11.13; Sonntagspresse vom 24.11.13; Presse vom 25.11.13; So-Bli, 29.12.13; vgl. SPJ 2012, S. 414.
[85] BBl, 2013, S. 3443; NZZ, 2.2., 20.3. und 2.5.13; BaZ, 5.8.13.
[86] NZZS, 24.11.13; vgl. auch Teil I, 1c (Volksrechte); vgl. SPJ 2012, S. 414.
[87] NZZ, 27.2.13; Blick, 5.11., 6.11.13 und 21.11.13; vgl. Teil I, 4c (Agrarpolitik); vgl. SPJ 2012, S. 414.
[88] NZZ, 11.7.13; WW, 28.11.13.
[89] NZZ, 14.2. (Beschwerde) und 4.3.13; NZZS, 20.10.13; NZZ, 14.11.13; vgl. Teil I, 7d (Politique familiale).
[90] NZZ, 11.1., 13.1. und 29.6.13; SO, 25.8.13; NZZ, 26.8., 6.9., 22.10. und 28.11.13.
[91] SoZ, 21.4. und 28.4.13; NZZ, 2.5. und 29.6.13; BaZ, 4.7.13; Blick, 17.7.13; BaZ und NZZ, 13.8.13; vgl. Teil I, 1c (Volksrechte).
[92] LM, 10.3.13; NZZ, 13.4. und 16.6.13; AZ und BaZ, 17.6.13; vgl. auch Teil I, 8a (Ecoles obligatories).
[93] BaZ, 9.8.13.
[94] BZ, 28.11.13.
[95] So-Bli, 20.10.13; TA, 26.10.13; NZZ, 28.10.13; AZ, 29.10.13; NZZ, 5.12. und 6.12.13; vgl. auch SPJ 2012, S. 412.
[96] So-Bli, 22.9.13; NZZ, 30.9.13; SO, 8.12.13.
[97] TA, 29.5.13; Presse vom 14.8.13; NZZ, 12.9.13; vgl. SPJ 2011, S. 444 f.
[98] NZZ, 19.2.13; vgl. SPJ 2012, S. 415 f.
[99] Blick, 6.8.13; WW, 8.8.13; Blick, 9.8.13; AZ, 10.8.13; NZZ, 14.8.13; Presse vom 14.8. und 15.8.13; AZ, 17.8.13; SO, 18.8.13; SO und SoZ, 13.10.13; NZZ, 26.10.13; So-Bli, 3.11.13.
[100] NZZ, 27.3.13; BaZ, 9.7. und 15.7.13; Blick, 2.10.13; WW, 3.10.13; vgl. SPJ 2012, S. 416.
[101] So-Bli, 20.1.13; NZZS und So-Bli, 31.3.13; NZZ 3.4.13; WW, 11.4.13; Presse vom 12.4.13; SO und SoZ, 14.4.13; NZZ, 4.7.13; So-Bli, 14.7.13; Blick, 15.7.13; WW, 18.7.13; So-Bli, 21.7.13; NZZ, 2.10. und 19.10.13; Sonntagspresse vom 3.11.13; NZZ, 5.11.13; WW, 7.11.13; NZZ, 8.11.13; Blick, 9.11.13; So-Bli, 10.11.13; WW, 14.11.13; NZZ, 15.11.13; WW, 21.11., 28.11. und 5.12.13; NZZ, 7.12.13; So-Bli, 8.12.13; WW, 12.12.13; NZZS, 22.12.13; vgl. Teil I, 8c (Radio und Fernsehen) und Teil I, 8a (Hautes écoles); vgl. SPJ 2012, S. 416 f.
[102] NZZ, 9.1.13; AZ, 11.1. und 16.1.13; Presse vom 17.1.13; vgl. SPJ 2012, S. 416.
[103] NZZS, 8.12.13; NZZ, 11.12.13; TA, 14.12.13; NZZS, 15.12.13; WW, 19.12.13.
[104] AZ, 30.4.13; NZZ, 2.5.13.
[105] Presse vom 19.1.13; vgl. SPJ 2012, S. 417.